Deutsche Marke anmelden. Wir helfen Ihnen Fehler zu vermeiden!
Ein häufiger Fehler von Markenanmelder ist, dass sie meinen, dass das Deutsche Patent- und Markenamt vor der Markeneintragung überprüft, ob die Markenanmeldung gegen prioritätsältere Rechte anderer Rechteinhaber verstößt. Ältere Rechte können dabei sehr unterschiedlich sein. Besonders zu erwähnen sind die eingetragene deutschen, europäischen und internationalen Wortmarken, Bildmarken, Wort-/Bildmarken und die im Handelsregister verzeichneten deutschen Firmennamen. Hierbei gilt es unbedingt zu beachten, dass nicht nur identische Marken- und Firmennamen problematisch sein können, sofern eine Branchengleichheit zu diagnostizieren ist, sondern die Probleme schon bei ähnlichen Marken- und Firmennamen vorhanden sind. Deshalb gibt es ja auch so viele Abmahnfälle. Vermeiden Sie diese unnötigen Kosten. Wir helfen Ihnen dabei gerne.
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Was kostet mich meine Markenanmeldung?
Die nationale DE-Marke wurde früher Warenzeichen genannt. Sie wird in Deutschland beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) in München angemeldet. Die amtlichen Anmeldegebühren des DPMA betragen 300,- EUR bzw. 290.- EUR bei elektronischer Anmeldung für die Eintragung in bis zu drei der insgesamt 45 Waren- und Dienstleistungsklassen. Jede weitere Waren- und Dienstleistungsklasse (Nizza-Klasse) über 3 kostet den Anmelder 100,- EUR Amtsgebühren extra. 45 Klassen kosten demnach 4.500,- EUR bzw. 4.490 EUR. Man sollte sich also sehr genau überlegen, welche Klassen man wirklich benötigt. Übrigens: Eine spätere Erweiterung des Klassenverzeichnisses nach der Markenanmeldung ist nicht möglich. Die Marke steht und fällt wie sie angemeldet wird und erhält mit Anmeldung eine Priorität zugeordnet. Deshalb ist sie später nicht erweiterbar.
5 Punkte zur Markenanmeldung, die Sie wissen sollten
Das Markenamt (DPMA) prüft bei Markenregistrierungen nicht, ob ältere Rechte anderer Anmelder bestehen. Das DPMA trägt die Marke folglich ohne eigene Konflikt-Recherchen ein. Hierdurch entsteht für den Anmelder ein erhöhtes Abmahnrisiko.
Die Pflicht der Markenrecherche und auch Firmennamenrecherche hat allein der Markenanmelder zu übernehmen.
In der Regel kann eine einfache Recherche nach der identischen Schreibweise einer Marke nicht ausreichen, denn mit einer „Identitätsrecherche” kann keine ähnliche Marke oder Firme ermittelt werden.
Die frei zugänglichen Markendatenbanken sind nicht immer zuverlässig. Diese haben das Manko, nicht nach ähnlichen Begriffen suchen zu können. Eine Firmennamenrecherche im Handelsregister ist bei den kostenfreien Datenbanken nicht enthalten – ist aber immens wichtig.
Bei der Prüfung der sogenannten Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Recherche nach älteren Rechten (Marken- und Firmennamen) enthalten. Die Schutzfähigkeit einer Marke bedeutet nämlich, dass sich der anzumeldende Markenname für die Eintragung im DPMA-Register grundsätzlich eignet. Die Konfliktrecherche bezieht sich hingegen auf die Vergangenheit und ermittelt dort nach älteren Rechten Dritter, die mit dem Markennamen des Anmelders kollidieren könnten.
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