Markenanmeldung ohne Marken- und Firmennamenrecherche
Sie möchten eine kostengünstige aber trotzdem professionelle Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt durchführen lassen? Unser Startup-Markenanmeldepaket ohne Recherchen könnte die richtige Wahl sein, wenn Sie als erfahrener Markenanmelder mit den damit verbundenen Risiken vertraut sind.
Wir beraten Sie im Rahmen des Anmeldevorgangs zur Schutzfähigkeit der Marke, erstellen das Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen und bringen Ihren Marke über ein verschlüsseltes Onlineinterface zur Anmeldung.
Bitte zögern Sie nicht uns bei Fragen zum Thema Markenanmeldung zu kontaktieren. Wir beraten Sie gern!
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Unser freibleibendes Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.
Verzichten Sie nicht auf die Kollisionsrecherchen
Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft eine neue Marke nicht auf die Kollision mit bestehenden Marken oder Firmennamenrechten. Diese Prüfung liegt komplett in der Verantwortung der Markenanmelder. Wenn Sie als erfahrener Markenanmelder die notwendigen Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen selbst durchgeführt haben, potenzielle Konflikte beurteilen können und sich der denkbaren Risiken bewusst sind, können Sie auf professionelle Recherchen verzichten und unser Startup Markenanmeldung wählen.
Risiken vermeiden
Sollten Sie bei der Wahl der relevanten, auch verwechslungsfähigen Nizzaklassen unsicher sein, mit der Wechselwirkung der Ähnlichkeit von Marke und beanspruchten Waren oder Dienstleistungen nicht vertraut sein oder die aktuelle Rechtsprechung zur Verwechslungsgefahr nicht kennen, sollten Sie nicht ohne professionelle Hilfe agieren.
So reicht es beispielsweise nicht lediglich die Nizzaklassen zu prüfen, die Sie für Ihre Marke beanspruchen möchten. Für die meisten Waren oder Dienstleistungen gibt es mehrere verwechslungsfähige Waren oder Dienstleistungen in anderen Klassen.
Bei der Beurteilung von Ähnlichkeiten geht es einerseits um die zu vergleichenden Marken, andererseits gilt es die Ähnlichkeit der Waren oder Dienstleistungen zu beurteilen. So können sogar identische Marken ohne Verwechslungsgefahr nebeneinander existieren, sofern keinerlei Ähnlichkeiten bei den Waren oder Dienstleistungen vorliegen.
Leider reicht es auch nicht, wenn Sie zwei Marken als unähnlich erachten, denn die Verwechslungsfähigkeit von Marken sollte auf Basis der aktuellen Rechtsprechung beurteilt werden.
Haben Sie Fragen zu unseren Rechercheleistungen? Bitte kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir beraten Sie gern auch unter Kosten-Nutzen-Erwägungen.
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