Eine Wortmarke ist eine Art der Marke, deren Bestandteile allein Wörter, Zahlen, Buchstaben oder weiteren Schriftzeichen sind. Auch Sonderzeichen sind zulässig. Da sie als Unterscheidungsmittel zu gelten hat, darf eine Wortmarke nicht aus rein beschreibenden Worten bestehen – hier würde die Unterscheidungskraft fehlen. Sobald es auf optische Wirkungen des Wortes ankommt (z.B. eine besondere Groß- und Kleinschreibung, eine bestimmte Schreibweise oder ein besonderes Farbprofil) handelt es sich nicht mehr um eine reine Wortmarke, sondern um eine Wort-/Bildmarke.
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Wortmarken-Anmeldung für Deutschland
Der beste Schutz für Ihre Produkt- oder Firmen-Namen-Idee
Setzen auch Sie bei Ihrer Wortmarkenanmeldung auf unsere Erfahrung im Markenrecht und profitieren Sie von den Vorteilen einer Markenanmeldung bei Prehm & Klare Rechtsanwälte:
Vorteile Markenanmeldung
Vorteile auf einen Blick
Schutz Ihres guten Namens vor Ge- und Missbrauch
Schutz vor dem Verlust oder der Wertminderung Ihres Namens
Schutz vor Markenrechts-Konflikten und deren Kosten
Warum die Anmeldung einer Wortmarke für Sie sinnvoll ist
Wenn es 100 Firmen in Ihrer Stadt gäbe, die den gleichen Firmennamen trügen oder ein Produkt mit dem gleichen Produktnamen vertrieben, woher sollten Ihre bestehenden und potenziellen Kunden dann noch wissen, mit wem sie es zu tun haben? Wie sollten Sie Werte und gute Erfahrungen mit Ihrem Namen verbinden? Wie sollten Sie wieder zu Ihnen zurück finden?
Die Fragen zeigen, dass Ihr Name Gold wert ist. Er definiert Ihr Unternehmen, macht es greifbar und transparent. Er lässt sich mit Inhalten und Emotionen aufladen. Und er wird zu etwas, an das sich Kunden und Geschäftspartner erinnern können.
Darum ist es so wichtig, diesen Namen schützen zu lassen. Und dies geschieht am umfassendsten, wenn Sie Ihren Firmen- oder Produktnamen als Wortmarke registrieren lassen. Unter dem Schutz des Markenrechts können Sie Ihre immateriellen Werte bewahren und erfolgreich verteidigen.
Wie Sie diesen wertvollen Schutz aktivieren können? Geben Sie die Anmeldung Ihrer Wortmarke bei uns in Auftrag:
Vor der Wortmarkenanmeldung sollten eine Markenrecherche und eine Firmennamenrecherche stehen!
Viele möchten die Risiken bei Anmeldung einer Wortmarke reduzieren – doch wie macht man das geschickt? Sie wollen ja weder Zeit noch Geld für eine Wortmarke investieren, die bereits kurz nach der Eintragung wieder gelöscht werden muss oder sogar einen heftigen sowie teuren Markenrechtskonflikt provoziert. Das können wir mehr als verstehen! Folglich haben wir Ihnen in diesem Anmeldepaket bereits eine Markenidentitätsrecherche und Firmennamenidentitätsrecherche integriert, die wir schon vor Anmeldung der Wortmarke durchführen lassen. Wir können so feststellen, ob bereits eine identische Wortmarke oder ein branchengleicher identischer Firmenname existiert, der Ihrer Wortmarken-Anmeldung im Weg stehen könnte. Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft dies bei Eingang Ihrer Wortmarkenanmeldung nämlich nicht, sondern trägt insofern „blind“ ein. Sollten Sie Ihre Sicherheit noch einmal signifikant erhöhen wollen, fragen Sie uns nach unseren Komplettpaketen mit Ähnlichkeitsrecherchen.
Buchen Sie zu der Wortmarkenanmeldung einfach die Markenähnlichkeitsrecherchen dazu. So vermeiden Sie unnötige Risiken!
Nehmen Sie gerne bereits vor dem Beginn des Namensfindungsprozesses einen Beratungstermin bei uns wahr. Denn so wissen Sie sofort, auf welche Kriterien es aus markenrechtlicher Sicht bei der Namensentwicklung ankommt. Das spart Zeit und Geld.
Der Ablauf einer Wortmarken-Anmeldung im Überblick
Die Wortmarken-Identitätsrecherche und Firmennamen-Identitätsrecherche minimieren Ihre Risiken erheblich und sind darum in diesem kleinen Wortmarkenanmeldepaket Deutschland bereits enthalten. Eine noch höhere Sicherheit erlangen Sie allerdings mit unseren Ähnlichkeitsrecherchen, die z.B. in unseren Komplettpaketen enthalten sind.
Der Klassenverzeichnisentwurf wird für Ihre Markenanmeldung individuell nach den benötigten Nizza-Klassen (Waren- und Dienstleistungsklassen) für Sie erstellt.
Die Wortmarkenanmeldung Deutschland wird erst nach Ihrer Genehmigung des Klassenverzeichnisentwurfs durchgeführt.
Die Wortmarkeneintragung erfolgt nicht sofort nach Beantragung, sondern ist in der Regel ein ca. 3 Monate dauernder Prozess beim Deutschen Patent- und Markenamt.
Die Widerspruchsfrist ermöglicht es Dritten Widerspruch gegen die Registrierung Ihrer Wortmarke einzulegen. Nur wenn diesem Antrag entsprochen wird, muss Ihre Wortmarke wieder gelöscht werden. Das Risiko eines erfolgreichen Widerspruchs minimiert sich ganz erheblich, wenn Sie schon im Vorwege Ihrer Wortmarkenanmeldung eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche durchführen lassen. Die Widerspruchsfrist beträgt 3 Monate nach Veröffentlichung Ihrer Markeneintragung.
Für die erfolgreiche Registrierung einer Wortmarke sind gleich mehrere Bedingungen zu erfüllen und diverse Fragen zu beantworten. Darum ist es meist ratsam, einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser wird Ihnen auch die Gründe aufzeigen, woran eine Markenanmeldung letztlich scheitern kann. Wer die Gründe bereits vorher kennt, weiß, wie sich ein Scheitern vermeiden lässt. Das ist eine wesentliche Erfolgsvoraussetzung für die Anmeldung einer Deutschen Wortmarke. Um ein Scheitern Ihrer Wortmarke zu verhindern, sollte ein Rechtsanwalt im Vorfeld der Wortmarkenanmeldung folgende Fragen mit Ihnen klären:
Existieren Schutzhindernisse, die gegen die Eintragung bzw. Registrierung der Wortmarke sprechen?
Ist die Wortmarke tatsächlich die richtige Form für Ihre Markenanmeldung?
Welche Waren und Dienstleistungen benötigen Sie in Ihrer Wortmarkenanmeldung? Diese müssen besprochen und zu einem geeigneten Klassenverzeichnis verfasst werden.
Existieren prioritäre Markenschutz-Rechte Anderer, die einer erfolgreichen Markenregistrierung im Wege stehen könnten?
Besteht ausreichende Unterscheidungskraft der anzumeldenden Marke? Ansonsten ist sie als Wortmarke nicht geeignet.
Welche Waren und Dienstleistungen sind bei einer Markenanmeldung/Markenregistrierung miteinander verwechselbar?
Welche bereits bestehenden Markenzeichen bzw. Firmenkennzeichen sind bei einer Markenanmeldung/Markenregistrierung untereinander verwechselbar?
Prehm & Klare Rechtsanwälte beantworten Ihnen diese Fragen gerne und bringen Ihren wertvollen Namen als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt zur Wortmarkenanmeldung mit dem Ziel einer Markeneintragung bzw. Markenregistrierung.
Zeitlicher Ablauf einer deutschen Wortmarkenanmeldung im Detail
Die Recherchen nehmen bei uns in etwa 5 Werktage in Anspruch. Sie können gegen einen Aufpreis natürlich auch innerhalb von 24 Stunden Ergebnisse bekommen. Nach den Wortmarken- und Firmennamenrecherchen werden wir Ihnen in aller Regel binnen 2 Werktagen einen Klassenverzeichnisentwurf für die Markenanmeldung anfertigen. Nach Bestätigung des Klassenverzeichnisentwurfs führen wir zeitnah die Anmeldung Ihrer Wortmarke für Sie durch. Als Prioritätstag der Wortmarkenanmeldung wird Ihnen der Anmeldetag zuerkannt – vorausgesetzt, Sie haben die amtlichen Anmeldegebühren für die Wortmarkenanmeldung fristgerecht an das zuständige Markenamt entrichtet. Durchschnittlich benötigt eine deutsche Wortmarkenanmeldung bis zur Markeneintragung ca. 3 Monate. Bei einer EU-Wortmarkenanmeldung beträgt die Verfahrensdauer allerdings in der Regel 6 Monate, weil bei einer europäischen Markenanmeldung die Widerspruchsfrist im Eintragungsprozess bereits enthalten ist, während bei der deutschen Wortmarkenanmeldung die Widerspruchsfrist erst nach der Veröffentlichung der Markeneintragung beginnt. Bei einer internationalen Markenanmeldung (IR-Marke) kann es bis zur Markeneintragung in der Regel bis zu 6 Monate dauern. Die Widerspruchsfrist für die jeweiligen beanspruchten Länder beträgt hier von 12 bis zu 24 Monaten (je nach nationaler Regelung) an.
Sollten Sie außerhalb der standardisierten Dienstleistungsangebote, die Sie auf unserer Homepage finden, weitergehenden Beratungsbedarf haben oder nicht die passende Dienstleistung in unserem Angebot finden, so zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.
Beratungsbedarf
Sie haben noch Fragen zum Thema Markenanmeldung? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung: 0431 – 560 197 20
Definitionen
Was ist eine „Marke“?
Was ist eigentlich eine Marke? Wir antworten: Eine Marke ist ein rechtlich geschütztes Kennzeichen (also z.B. ein Firmen- oder Produktname oder ein Firmen- oder Produktlogo), das zur Differenzierung von konkurrierenden Unternehmen, Angeboten, Waren oder Dienstleistungen dient. Die Rechte an einer Deutschen Marke erwirbt man, wenn man diese beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lässt. Bis 1995 wurde das rechtlich geschützte Zeichen als „Warenzeichen“ bezeichnet. Da hierunter aber nicht nur Waren sondern auch Dienstleistungen fallen, wurde das „Warenzeichen“ im Zuge der Markenrechtsreform durch die Definition „Marke“ ersetzt.
Was ist eine Markenanmeldung?
Die Markenanmeldung beim zuständigen Patent- und Markenamt verfolgt der angehende Markeninhaber z.B. als deutsche Marke und auch als europäische Marke (EU-Marke) oder internationale Marke (IR-Marke). Nach Eintragung erlangt er durch den Markenschutz ein absolutes Schutzrecht an einer Bezeichnung bzw. einem Logo. Die Wortmarke entwickelt sich nach der Markenregistrierung/Markeneintragung oft zu einem immateriellen Vermögensgegenstand, der einen erheblichen Teil des Unternehmenswertes ausmacht.
5 Punkte zur Markenanmeldung, die Sie wissen sollten
Das Markenamt (DPMA) prüft bei der Markeneintragung nicht, ob ältere Rechte Dritter bestehen. Das DPMA trägt die Marke ohne eigenene Recherchen ein. Hierdurch entsteht für Sie ein erhöhtes Risiko eine Abmahnung zu erhalten.
Die Pflicht der Marken- und Firmennamenrecherche, liegt allein beim Markenanmelder. Dieser muss sich selbst vor kostenpflichten Abmahnungen und Schadensersatz schützen.
In der Regel reicht eine einfache Recherche nach der identischen Schreibweise Ihrer Marke nicht aus, denn mit einer „Identitätsrecherche” können keine ähnlichen Marken und Firmen gefunden werden.
Die frei zugänglichen Markendatenbanken sind unzuverlässig. Diese können nicht nach ähnlichen Begriffen suchen. Eine Firmennamenrecherche im Handelsregister ist bei den kostenfreien Datenbanken nicht enthalten – ist aber wichtig.
Bei der Prüfung der Schutzfähigkeit einer Marke ist keine Recherche nach älteren Rechten Dritter für Marken- und Firmennamen enthalten. Die Schutzfähigkeit einer Marke bedeutet vielmehr, dass sich der anzumeldende Markenname für die Eintragung im DPMA-Register eignet. Die Konfliktrecherche bezieht sich auf die Vergangenheit und sucht dort nach älteren Rechten Dritter, die mit Ihrem Markennamen kollidieren könnten.
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