Markenverlängerung: Wie verlängere ich meine Marke?
Am Anfang stand die Markenanmeldung. Dann erfolgte die Markeneintragung und Ihnen wurde gesagt, dass Sie die Marke durch eine Markenverlängerung nach Ablauf der Schutzdauer auch verlängern können. In aller Regel muss eine Markenverlängerung nach Ablauf von 10 Jahren erfolgen, da Sie sonst schlichtweg aus dem Register gelöscht wird. Aber ACHTUNG! Das Deutsche Patent- und Markenamt erinnert Sie nicht daran, dass die Marke verlängert werden muss. Diesen Termin müssen Sie schon selbst kennen. Nun stellt sich die Frage: Wie geht eine Markenverlängerung? Wir können Ihnen helfen und das zu günstigen Pauschalhonoraren. Fallen Sie aber um Himmelswillen nicht auf betrügerische Verlängerungsangebote rein!
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Verlängern Sie den Schutz Ihrer Marke. Denn: Je älter Ihre Marke desto wertvoller
Wie hoch sind die amtlichen Gebühren bei einer Markenverlängerung?
Hier muss man zwischen einer Verlängerung einer DE-Marke, EU-Unionsmarke und der Verlängerung einer IR-Marke unterscheiden.
a) Verlängerung einer DE-Marke
Verlängerungsgebühr gem. § 47 Abs.3 MarkenG
750,- EUR
Zusätzliche Klassengebühr ab der 4. Klasse
260,- EUR
Verspätungsgebühr (für die ersten 3 Klassen)
50,- EUR
Zusätzliche Verspätungsgebühr für jede weitere ab der 4. Klasse
50,- EUR
b) Verlängerung einer EU-Unionsmarke
Verlängerungsgebühr für die 1. Klasse
850,- EUR
Zusätzliche Klassengebühr ab der 2. Klasse
50,- EUR
Zusätzliche Klassengebühr ab der 3. Klasse
150,- EUR
Verspätungsgebühr für verspätete Antragstellung bzw. verspätete Zahlung der Verlängerungsgebühr
25% der zu zahlenden Verlängerungsgebühr
c) Verlängerung einer IR-Marke
Verlängerungsgebühr gem. Art. 8 Abs.2 MMA(PMMA)
653,- CHF
Zusätzliche Ländergebühr (pro beanspruchtem Land)
100,- CHF
Zusätzliche Klassengebühr (die Anzahl der Supplementary fee variiert nach den jeweils beanspruchten Ländern)
100,- CHF
Zusätzliche Individualgebühren einzelner Länder (variiert in der Höhe stark nach der Länderkonfiguration) Verspätungsgebühr für verspätete Antragstellung bzw. Verspätete Zahlung der Verlängerungsgebühr
50 % der nachzuzahlenden Verlängerungsgebühr
Warum Sie unbedingt an die Markenverlängerung denken sollten?
Die Verlängerung einer Marke steht an. Doch warum sollten Sie die Markenverlängerung tatsächlich durchführen? Weil Ihre Marke nicht automatisch dauerhaft geschützt ist. Denn die Schutzdauer einer deutschen Marke oder europäischen Gemeinschaftsmarke beträgt 10 Jahre. Bei internationalen Registrierungen gem. MMA kann die Schutzdauer bis zu 20 Jahren betragen. Wird die Marke nach Ablauf der Schutzdauer nicht verlängert, erlischt sie komplett.
Was geschieht, wenn Sie die Markenverlängerung vergessen haben?
Je länger sich Ihre Marke am Markt etabliert hat, desto wertvoller wird Sie. Nach einigen Jahren ist sie fast unbezahlbar. Denn nun projiziert sie die Werte Ihres Unternehmens, die Erfolge und guten Erfahrungen der Kunden – sie ist zu einem Alleinstellungsmerkmal geworden. Der Verlust dieser Marke würde Ihr Unternehmen sehr teuer zu stehen kommen – deutlich teurer als die Markenverlängerung! Darum ist es so wichtig, das Thema „Markenverlängerung“ im Hinterkopf zu behalten und die Verlängerung einer Marke zum gegebenen Zeitpunkt vornehmen zu lassen.
Warnung vor betrügerischen Angeboten bei der Verlängerung von Markeneintragungen
Die Markenregister der Markenämter sind problemlos auslesbar und die Markenämter verdienen sogar erheblich Gebühren damit, dass erhebliche Datenbankauszüge an professionelle Datenbankanbieter verkauft werden. Dabei bringt es aber auch mit sich, dass zwielichtige Organisationen darauf setzen, dass ungeübte Markeninhaber auf deren Angebote reinfallen. Die verschickten Angebote und Zahlungsaufforderungen für eine Markenverlängerung sehen dabei häufig täuschend echtaus und suggerieren den Eindruck, als ob diese von den Markenämtern selbst stammen. Zahlt der leichtgläubige Markeninhaber auf dieses angebliche Verlängerungsangebot zur Markenregistrierung, ist dieser nicht nur sein Geld los, sondern im Glauben auf die vermeintliche Markenverlängerung sehr häufig auch die Marke verloren. Die tatsächlichen Markenämter erinnern nämlich den Markeninhaber gerade nicht an die bevorstehende Markenverlängerung, so das es den Betrogenen meistens gar nicht auffällt, dass ihre Marke nicht verlängert wurde und aus dem Markenregister unwiderbringlich gelöscht wird. Die möglicher Weise seit Jahrzehnten bestehende Markeneintragung wäre dann verloren.
Fristen einer Markenverlängerung
Die Verlängerung einer Marke ist beliebig oft möglich. Eine deutsche Marke oder Gemeinschaftsmarke kann um die 10 Jahre Schutzdauer verlängert werden - bei internationalen Registrierungen ist gem. MMA eine Markenverlängerung auch für eine Schutzdauer von 20 Jahren möglich. Die Verlängerung einer Marke geschieht durch Einzahlung der entsprechenden Gebühren zur Markenverlängerung. Die Nachfrist zur Verlängerung einer Marke beträgt insgesamt 6 Monate und besteht aus unterschiedlichen Abschnitten. Die Frist zur Zahlung der Gebühr zur Markenverlängerung beginnt normal am letzten Tag des Monats, in dem die Marke angemeldet wurde und dauert 10 Jahre. In der Regel werden Sie durch ein Schreiben des zuständigen Amtes an die ablaufende Schutzdauer Ihrer Marke erinnert. Beim DPMA ist dies aber nicht der Fall. Bei deutschen Marken bleiben Ihnen nach Ablauf der Frist dann als Nachfrist zunächst 2 Monate Zeit, diesen Betrag ohne Zuschlag zu zahlen. Weiter verbleiben zusätzliche 4 Monate Zeit, um die Gebühr mit einem Verspätungszuschlag ans DPMA zu zahlen. Die Regelungen zur Markenverlängerung für EU-Marken und IR-Marken differieren hierzu leicht. Sind 6 Monate verstrichen, verfällt die Marke vollständig.
Wird bei der Markenverlängerung die Marke noch einmal geprüft?
Jein. Im Verfahren der Markenverlängerung wird Ihre Marke nicht mehr erneut einer Prüfung auf ihre Eintragungsfähigkeit durch das Amt unterzogen. Das heißt: Wenn Sie erst einmal Markenschutz für einen Begriff erlangt haben, kann er Ihnen später nicht mehr entzogen werden – selbst wenn Ihre Marke zu einem späteren Zeitpunkt in der Weise nicht mehr zur Eintragung zugelassen werden würde. Es spricht insoweit alles für die Verlängerung einer Marke. Allerdings kommt es bei der Verlängerung einer Marke manchmal zu Umklassifizierungen in den Nizzaklassen. So kann es geschehen, dass Gebühren für zusätzliche Klassen anfallen. Verlängerung einer Marke ist dennoch unbedingt ratsam, da Sie ansonsten Ihre Markenpriorität verlieren.
Sie benötigen Rechtsrat bezüglich Markenrecht-, Design-/Geschmacksmusterrecht- und Wettbewerbsrechtfragen. Nehmen Sie unverbindlich zu uns Kontakt auf. Wir werden Ihnen kostenlos eine erste Einschätzung zu Ihrem Problem liefern und sofern gewünscht die Lösung Ihres Problem angehen.
Prehm & Klare führen die Verlängerung Ihrer Marke durch
Die Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen hier online die Möglichkeit zur Beantragung der Verlängerung einer Marke – einfach und unkompliziert. Als Ihr Vertreter verlängern wir die Schutzdauer Ihrer Marke (Markenverlängerung) beim zuständigen Amt.
Was kostet eine Markenverlängerung?
Die Kosten für die Verlängerung einer Marke bestehen zum Einen aus den Gebühren, welche das zuständige Amt erhebt - siehe oben (Amtsgebührentabellen DE-Marke, Unionsmarke und IR-Marle). Zum Anderen fällt bei der Beauftragung eines Anwalts für die Durchführung der Markenverlängerung ein anwaltliches Honorar an.
Haben Sie Fragen zur Markenverlängerung bzw. zur Verlängerung einer Marke?
Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Als speziell im Markenrecht tätige Kanzlei beraten, betreuen und vertreten wir Sie in puncto Verlängerung einer Marke / Markenverlängerung gern.
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