Mit dem Madrider Markensystem steht eine ausgezeichnete Möglichkeit für Sie zur Verfügung. Sie können Sie eine sogenannte Internationale Registrierung (IR-Marke) bei der World Intellectual Property Organization (WIPO) eintragen lassen. Derzeit sind über 100 Staaten dem Madrider Markensystem beigetreten.
Der Vorteil der IR-Marke ist die individuelle Zusammenstellung des Staatenportfolios und die Beanspruchung diverser Staaten in nur einer Markenanmeldung. Zudem sind Sie nicht auf Vertreter in den Wunschstaaten angewiesen, sondern wir können Ihre Marke bei der WIPO, dem zuständigen Markenamt anmelden.
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Unser freibleibendes Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.
Was Sie zur IR-Marke wissen müssen
Die Anmeldung einer Internationalen Marke im Madrider Markensystem erfordert eine sogenannte Basismarke oder Heimatmarke. Diese Marke wird dann identisch in den beanspruchten Staaten eingetragen. Lediglich im Bereich der Waren und Dienstleistungen sind Streichungen möglich.
Das bedeutet, dass die Basismarke, um den gewünschten internationalen Schutz zu gewährleisten, den gewünschten Schutzumfang aufweisen und möglichst konfliktfrei sein sollte. Häufig ist es sogar möglich, die Anmeldepriorität der Heimatmarke zu internationalisieren.
Wir beraten Sie im Vorfeld der Markenanmeldung zur Basismarke, Prioritätsfristen, den gewünschten Staaten und den anfallenden amtlichen Anmeldegebühren.
Die amtlichen Anmeldegebühren
Für viele der insgesamt über 100 Staaten des Madrider Markensystems gibt es individuelle Anmeldegebühren, so dass bereits kleine Änderungen in der Auswahl der Staaten große Auswirkung auf die anfallenden Gebühren hat. Wir beraten Sie im Vorfeld der Anmeldung, um einen möglichst optimalen Schutzbereich bei sinnvollen Anmeldegebühren zu ermitteln. Auch bei der Auswahl der notwendigen Kollisionsrecherchen nach bestehenden Wortmarken, Firmennamen und ggf. Bildmarken, haben wir die Wirtschaftlichkeit im Blick.
Bitte zögern Sie nicht uns mit Fragen zur Internationalen Markenregistrierung zu kontaktieren. Wir stehen unseren Mandanten während des gesamten Anmeldevorgangs mit Rat und Tat zur Seite.
Sie benötigen Rechtsrat bezüglich Markenrecht-, Design-/Geschmacksmusterrecht- und Wettbewerbsrechtfragen. Nehmen Sie unverbindlich zu uns Kontakt auf. Wir werden Ihnen kostenlos eine erste Einschätzung zu Ihrem Problem liefern und sofern gewünscht die Lösung Ihres Problem angehen.
Bei der Anmeldung einer Marke, die als Basismarke für die Internationalisierung dienen soll, kommt es auf zwei Punkte besonders an.
1. Rechtssicherheit
Die Marke sollte optimal recherchiert werden, um zu vermeiden, dass das Markenrecht erfolgreich angegriffen werden kann. Hier bietet es sich an als Basismarke die Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt zu wählen.
2. Geschwindigkeit
Zur Mitnahme der Anmeldepriorität muss die IR-Marke innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung der Basismarke erfolgen. Diese Frist lässt sich mit einer optimal vorbereiteten Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt problemlos einhalten.
Kontaktieren Sie uns gern zur unverbindlichen Beratung für Ihr Anmeldeprojekt.
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