Marke schützen in Deutschland – was sollte ich wissen?
Sie wollen eine Marke für Deutschland anmelden bzw. schützen?
Dazu sollten Sie folgendes wissen:
1. Eine Marke dient in Deutschland dazu, die Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Häufig kommt es vor, dass Markenname und Unternehmensname identisch sind (Adidas, BMW, Mercedes, SAP). Je nach Bekanntheit und Kennzeichnungskraft können Marken nicht nur in Deutschland einen beträchtlichen Vermögenswert darstellen.
2. Als Marke kann in Deutschland gemäß deutschem Markengesetz ein Zeichen geschützt werden, das geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Hierzu zählen insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen sowie dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung und sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen. Die bekanntesten Markenformen sind Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken.
3. Der Markenschutz entsteht in Deutschland grundsätzlich erst nach Eintragung des angemeldeten Zeichens in das deutsche Markenregister beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Abgesehen von der eingetragenen Marke kann in Deutschland der Markenschutz auch durch eine markenmäßige Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr enstehen. Dies wird dann als Benutzungsmarke deklariert. Die Voraussetzungen hierzu sind in Deutschland hoch angesetzt. Es muss das Zeichen innerhalb der beteiligten Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung (auch regional denkbar) erlangt haben. Hiervon zu unterscheiden ist auch in Deutschland die notorisch bekannte Marke.
4. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) führt keine Konfliktprüfung nach älteren Rechten Dritter durch. Jeder Markenanmelder sollte daher vor Anmeldung einer deutschen Marke eine Recherche nach älteren Rechten durchführen. Zu überprüfen sind in der Regel Deutsche Marken, EU-Marken und IR-Marken, die Deutschland beanspruchen. Zudem ist es angezeigt, Firmennamen in Deutschland über eine Firmennamenrecherche überprüfen zu lassen, da auch branchengleiche Firmennamen natürlich ein Konfliktpotential darstellen können. Bei den vorgenannten Recherchen sind Ähnlichkeitsrecherchen zu bevorzugen, da bloße Identitätsrecherchen (die sind natürlich viel billiger) nicht ausreichen. Nur über Ähnlichkeitsrecherchen können tatsächlich klanglich, schriftbildlich oder assoziativ ähnliche Marken und Firmennamen oder Bildmarken ermittelt werden.
5. Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) überprüft jedoch, ob der einzutragende Begriff Unterscheidungskraft/ Schutzfähigkeit im Sinne des § 8 Markengesetz genießt. Zu beachten ist in der Praxis insbesondere, dass Zeichen dann nicht eingetragen werden können, wenn diese ausschließlich aus Begriffen bestehen, die dem allgemeinen Sprachgebrauch entnommen wurden oder zur Bezeichnung der zugrundeliegenden Waren in der jeweiligen Branche üblich sind (Freihaltebedürftigkeit/fehlende Unterscheidungskraft).
6. Der Markenschutz in Deutschland beträgt 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden. Das DPMA weist den Markeninhaber aber nicht auf eine anstehende Verlängerung hin.
7. Nach Veröffentlichung der Eintragung der deutschen Marke schließt sich die 3-monatige Widerspruchsfrist in Deutschland an. In ihr können prioritätsältere Markeninhaber oder Firmenkennzeicheninhaber Widerspruch gegen die jüngere, gegebenenfalls verwechslungsfähige Marke einlegen. Hierzu muss innerhalb der Frist die Widerspruchsgebühr ans DPMA bezahlt werden. Der Widersprechende erkauft sich somit das Recht, dass das DPMA doch eine konkrete Einzelfallprüfung auf Verwechslungsgefahr durchführt. Es schließen sich gegebenenfalls Erinnerungsverfahren (beim DPMA) und Beschwerdeverfahren zum Bundespatentgericht (BPatG) an.
8. Jederzeit während des Widerspruchsverfahrens und danach besteht für den Angreifer auch die Möglichkeit, eine anwaltliche Abmahnung vorzunehmen und nötigenfalls ein Gerichtsverfahren einzuleiten. Es gehört zu den weit verbreiteten markenrechtlichen Irrtümern, dass nach Ablauf der Widerspruchsfrist eine Marke sicher ist. Das ist jedoch grob falsch. Eine zeitliche Zäsur existiert insoweit nicht. Daher ist die umfängliche Recherche vor einer Markenanmeldung umso wichtiger.
Markenanmeldung Deutschland
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