Sie möchten Ihren Firmennamen anmelden und den Schutz Ihres Unternehmens verbessern? Den umfänglichsten Schutz erreichen Sie, wenn Sie Ihren Firmennamen als Marke anmelden. Wir sind auf Markenanmeldungen spezialisiert und bringen Ihren Firmennamen als Marke beim zuständigen Markenamt zur Anmeldung. Neben dem deutschlandweiten Markenschutz können Sie Ihren Firmennamen auch für die gesamte EU als Marke anmelden. Haben Sie noch Fragen oder Beratungsbedarf zum Thema „Firmennamen anmelden“, so zögern Sie bitte nicht uns unverbindlich zu befragen.
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Firmennamen anmelden
Wie Sie Ihren Firmennamen anmelden können
Wer seinen Firmennamen anmelden lässt, tut gut daran. Denn einen „Firmennamen anmelden“ bedeutet mehr Sicherheit für Identität und Marktposition Ihres Unternehmens. Nur wer seinen Firmennamen anmelden lässt, kann andere daran hindern diesen ebenfalls zu benutzen und zu bewerben. Und nur dann ist Alleinstellung und damit wirtschaftlicher Erfolg möglich. Wie können Sie nun also Ihren Firmennamen anmelden? Mit unserer Hilfe ganz einfach. Denn, was der Volksmund unter „Firmennamen anmelden“ versteht, ist unter Juristen eine „Markenanmeldung“ zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt. Hier wird Ihre Marke als solche registriert, wenn sie bestimmte Bedingungen an eine Marke erfüllt. Ihren Firmennamen können Sie zum Beispiel als Wortmarke registrieren und damit schützen lassen. Da das Prozedere des „Firmennamen anmelden“ in seiner Komplexität deutlich über das Einreichen eines simplen Formulars hinaus geht, haben wir uns auf die Markenanmeldung fokussiert. Wir, Prehm & Klare Rechtsanwälte, bieten Ihnen alle Leistungen rund um das „Firmennamen anmelden“ aus einer Hand.
Warum professionelle Betreuung beim Firmennamen-anmelden so wichtig ist
Das Firmennamen-anmelden hält diverse Fallstricke und Untiefen bereit, die es zu vermeiden gilt – jedenfalls wenn man Geld, Zeit und Nerven sparen möchte. So wäre vor dem Firmennamen-anmelden zu klären, ob Ihr Name überhaupt schutzfähig ist. Hierfür gibt es Kriterien wie zum Beispiel gute Unterscheidbarkeit und wenig beschreibende Elemente. Ist Ihr Name schutzfähig, ist als nächstes zu prüfen, ob dieser Name so oder so ähnlich bereits als eingetragene Marke existiert – das heißt, ob schon ein anderes Unternehmen vor Ihnen den selben Firmennamen anmelden ließ. Ist dies tatsächlich der Fall begehen Sie eine Markenrechtsverletzung, wenn Sie dennoch Ihren Firmennamen anmelden, da der andere Markeninhaber ältere Rechte hieran hat. Leider stellt sich nicht automatisch bei der Anmeldung heraus, dass Sie nicht diesen Firmennamen anmelden dürfen. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt nimmt eine solche Prüfung nicht vor. Sie sind auf sich allein gestellt – beziehungsweise auf die Hilfe von Experten angewiesen, die bereits VOR dem Firmennamen-anmelden eine Recherche durchführen, um eine solche Markenrechtskollison zu vermeiden. Markenrechtler wie uns, die über professionelle Recherchemethoden verfügen.
Weiterhin müssen die Nizza-Klassen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses ausgesucht werden, für die Ihre Marke registriert werden soll. Außerdem muss ein geografischer Rahmen festgelegt werden, innerhalb dessen der Markenrechtsschutz für Ihren Namen aktiv ist. Durch unsere Erfahrungen und unser Know-how wissen wir, worauf hier zu achten ist. Anschließend muss das Firmennamen-anmelden formgerecht sein und die Korrespondenz z.B. bei der Deutschen Marke mit dem Deutschen Patent- und Markenamt gepflegt werden.
All diese Dinge können wir Ihnen abnehmen und professionell erledigen. Das minimiert Ihr Risiko eine Markenrechtsverletzung zu begehen erheblich und vermeidet unnötige Kosten und Zeitverluste. Für unsere Leistungen haben wir Pauschalangebote erstellt, um die Kalkulation für Sie so einfach wie möglich zu machen. Doch auch individuelle Leistungspakete schnüren wir gern für Sie. Selbstverständlich sind wir auch dann für Sie da, wenn Sie im Konfliktfall einen kompetenten und auf das Markenrecht spezialisierten Juristen benötigen. Und dieser Fall kann ja auch eintreten, wenn andere an Ihrer Marke eine Rechtsverletzung begehen.
Firmennamen anmelden – Die Vorgehensweise
Am Besten starten die Überlegungen zum „Firmennamen-anmelden“ bereits vor dem Namensfindungsprozess. Wenn Sie in dieser Phase bereits mit uns einen telefonischen Beratungstermin vereinbaren, können Sie viel Zeit und Mühe sparen. Denn wir können Ihnen sagen, welche Kriterien an den Namen das Firmennamen-anmelden überhaupt erst möglich machen. Wenn Sie mit diesen Kriterien im Kopf in den Namensfindungsprozess einsteigen, minimieren Sie das Risiko erheblich, einen Namen auszuwählen, der dann später nicht geschützt werden kann.
Ist dieser Prozess bereits abgeschlossen, wenn Sie zu uns kommen, prüfen wir selbstverständlich dennoch ob das Firmennamen-anmelden mit diesem speziellen Namen möglich sein wird (Prüfung auf Schutzfähigkeit und absolute Schutzhindernisse). So sparen Sie zumindest die Anmeldegebühren und die Wartezeit auf eine Rückmeldung des Deutschen Patent- und Markenamtes und wissen sofort, wie Sie weiterverfahren müssen. Anschließend führen wir vor dem Firmennamen-anmelden eine Markenrecherche und Firmennamenrecherche durch, bei der wir je nach gewünschtem Kostenaufwand gleiche und/oder ähnliche Marken bzw. Firmennamen aufspüren (Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen). Existiert bereits eine gleiche Marke oder Firmenname, schützt Sie die Recherche vor einer Markenrechtsverletzung durch das Firmennamen-anmelden. Existiert bereits ein ähnlicher Name besprechen wir bei einem Beratungsgespräch, ob dieser ausreichend Unterschiede zu bereits vorhandenen aufweist um dennoch angemeldet zu werden oder nicht. Ist die Ähnlichkeit zu groß, besteht aber immer noch die Möglichkeit, sich mit den entsprechenden Marken- und Firmennameninhabern zu einigen und das Firmennamen-anmelden dann doch noch vorzunehmen. Wenn die Recherchen hingegen keine konkurrierende Marke ausfindig machen konnten, steht dem Firmennamen-anmelden nichts mehr im Weg.
Für den eigentlichen Akt des Firmennamen-anmeldens müssen Sie wissen, für welche Waren- und Dienstleistungsklassen Ihre Marke angemeldet werden soll. Auch hierbei beraten wir Sie gern. Sind diese und andere Fragen geklärt, senden wir dem entsprechenden Amt (für eine deutschlandweit geltende Marke handelt es sich hierbei um das Deutsche Patent- und Markenamt) den formgerecht ausgefüllten Antrag. Haben Sie gleichzeitig die Bearbeitungsgebühr dorthin überwiesen, beginnt nun die Prüfung Ihres Antrages. Dies kann sich einige Wochen hinziehen. Anschließend besteht noch eine Widerspruchsfrist von 3 Monaten.
Fragen zum Firmennamen-anmelden?
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