Firmennamen schützen lassen durch registrierte Marke!
So schützen Sie Ihren Unternehmensnamen vor Missbrauch Lassen Sie Ihren guten Firmennamen davor schützen, dass andere auf Ihrem Trittbrett fahren. Wir sind seit 24 Jahren spezialisiert auf das Marken- und Firmenkennzeichenrecht. Wir können Ihnen mit der Erfahrung von weit über 10.000 erfolgreich eingetragenen Marken für Deutschland und Europa beim Schützen Ihres Firmennamen helfen. Nutzen Sie unsere Erfahrung für Ihr Unternehmen. Do it yourself ist hier fehl am Platze. Dafür ist dieses Rechtsgebiet zu schwierig und zu wichtig.
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Unser freibleibendes Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.
Wir empfehlen:
Schutz vor Abmahnungen durch vorhergehende professionelle Recherchen nach älteren Firmennamen und Marken Dritter. Eine Eigenrecherche vorab ist toll, ersetzt aber nie die eines Profis.
Nutzen Sie die volle Kostenkontrolle durch unsere Pauschalhonorare/keine versteckten Kosten.
Profitieren Sie von vergünstigten amtlichen Anmeldegebühren durch elektronische Markenanmeldung.
Nutzen Sie die schnellere Bearbeitung Ihrer Markenanmeldung bei den Markenämtern durch elektronische Anmeldung.
In unseren oben stehenden Leistungen ist unsere anwaltliche Beratungsleistung bereits inbegriffen.
Der Schutz des Namens ist wie die Bremse eines Autos. Besser nicht selbst dran rumspielen, denn das kann schnell teuer werden. Fragen Sie mal diejenigen, die nach einer Abmahnung Ihren Namen wieder ändern mussten.
Firmennamen schützen - wie geht das?
Es gibt viele Möglichkeiten, wie man einen Firmennamen schützen kann: Zum Beispiel können Sie ihn für sich behalten, auf ein Stück Papier schreiben und in einen Tresor legen. Aber dort nützt der Firmenname Ihnen auch recht wenig. Oder Sie bauen einen hohen Zaun um die Leuchtreklame, die Ihren Geschäftsnamen an Ihrem Gebäude zeigt. Aber damit werden Sie nicht Ihren Betriebsnamen schützen, sondern nur die Leuchtreklame. Zugegeben: So schlau sind Sie wahrscheinlich auch. Sie wollen den Unternehmensnamen ja schließlich in der Öffentlichkeit zur Kennzeichnung Ihrer Firma nutzen. Um Ihren Firmennamen schützen zu lassen, müssen Sie daher anders vorgehen. Am besten Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt, Firmennamen schützen zu lassen – jemanden wie uns. Wenn Sie zu uns Kontakt aufnehmen, erwartet Sie zunächst ein kostenloses Beratungsgespräch, in dem wir herauszufinden versuchen, warum Sie Ihren Geschäftsnamen überhaupt schützen lassen wollen. Anhand Ihrer Vorgaben können wir dann ermitteln welche Art von Schutz Sie für Ihren Namen des Betriebes benötigen. In aller Regel macht der Schutz des Firmennamens durch eine zusätzliche Markeneintragung natürlich Sinn. Zwar führt bereits die Benutzung eines Namens als Firmenname zu einem Firmennamenschutz. Dieser reicht in der Regel so weit, wie die Firma im geschäftlichen Geltungsbereich räumlich auftritt. Bei einer Bäckerei z.B. ist der Firmennamenschutz auf den Ort beschränkt. Tritt die Bäckerei aber deutschlandweit mit Filialen wie z.B. Bäckerei Kamps auf, kann der Firmennamenschutz automatisch für ganz Deutschland entstehen. Allerdings stellt sich im Falle einer Streitigkeit immer die Frage nach der Beweisbarkeit dafür, wann und wo der deutschlandweite Schutz entstanden ist. Mit einer eingetragenen deutschen Marke haben Sie dieses Problem schnell gelöst. Mit Anmeldung des Firmennamens als eingetragene Marke bekommen Sie eine Eintragungspriorität zuerkannt. Mit diesem Datum und Ihrer Markenurkunde können Sie zukünftig den Beweis führen.
Wichtige Punkte zum Firmennamenschutz
Regionaler Schutz des Firmennamens entsteht häufig schon durch reine Benutzung des Firmennamens.
Deutschlandweiter Schutz eines Firmennamens entsteht nicht automatisch durch Eintragung im Handelsregister.
Die örtliche IHK prüft bei Handelsregistereintragungen nicht deutschlandweit, ob Ihr Firmenname konfliktfrei benutzbar ist und schon gar keine Markenrechte Dritter.
Nur durch die eingetragene Marke®, kann man einen Firmennamen automatisch deutschlandweit schützen.
Insbesondere Ihr Firmenlogo ist ideal mit einer Wort-/Bildmarke zu schützen.
Europaweiten Schutz des Firmennamens erreicht man über eine EU-Marke/Unions-Marke.
Firmennamen schützen – Europa
Die Rechte an einem Firmennamen oder Firmenlogo schützen zu lassen, ist eine eher virtuelle Angelegenheit. Und die ist wie so vieles behördlich bestens geregelt. Wenn Sie wenig oder keine Erfahrung haben, einen Namen als Firma im Ausland wie z.B. für Europa schützen zu lassen, sollten Sie auf Markenrechtler vertrauen, die nicht nur diese Regelungen sondern auch alle Tricks und Kniffe kennen, um für Sie erfolgreich Ihren Unternehmensnamen schützen lassen. Lange Rede, kurzer Sinn: Wir sind stark, wenn es darum geht, auch Firmennamen/ Unternehmensnamen im Ausland schützen zu lassen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihren Firmennamen für eine ganze Region wie Europa schützen lassen möchten oder ob Sie den Namen Ihrer Firma auf der gesamten Welt schützen lassen wollen. Vielleicht möchten Sie Ihren Namen auch nur für ein Land im Nahen Osten schützen lassen. Kein Problem: Wir haben schon nahezu überall Firmennamen für Unternehmen schützen lassen. Stellen Sie uns doch auf die Probe. Welchen Firmennamen möchten Sie in welcher Region schützen lassen? Schreiben Sie uns eine kurze E-Mail oder rufen Sie uns an. Dann beantworten wir Ihnen gerne zunächst kostenlos Ihre detaillierten Fragen. Oder Sie klicken auf eines der Angebotspakete auf dieser Internetseite, damit wir Ihren Firmennamen schützen lassen. Wir freuen uns auf Sie!
Die Namensfindung bei der Gründung eines Unternehmens ist nicht selten ein langwieriger kreativer Prozess und unabhängig davon, ob am Ende ein besonders geistreicher, humorvoller oder einfach origineller Name steht – der Name des neuen Unternehmens soll einzigartig bleiben wie das Unternehmen selbst und vor Firmen, die sich an Ihren Namen anlehnen, geschützt werden.
Einen Firmennamen schützen - reicht der Eintrag im Handelsregister aus?
Ein Eintrag Ihres Firmennamens ins Handelsregister reicht hier allein nicht aus, sofern Sie deutschlandweiten Schutz Ihres Firmennamens herbeiführen wollen.
Als Existenzgründer, der sich in Form eines Einzelunternehmens selbstständig machen möchte, oder ein kleineres Unternehmen müssen Sie nicht zwangsläufig Ihren Firmennamen ins Handelsregister eintragen lassen. Doch auch eine Eintragung in das Handelsregister garantiert nicht, dass Ihr guter Name nicht kopiert werden kann. Zwar wird der Name Ihres Unternehmens regelmäßig nach § 5 Abs. 2 MarkenG schon durch Benutzung als sogenanntes Firmenkennzeichen geschützt, jedoch ist dies nicht immer problemlos zu beweisen – erst Recht nicht hinsichtlich der räumlichen Reichweite der Nutzung.
Eine probate Methode, seinen Firmennamen schützen zu lassen, ist die Anmeldung und Eintragung einer Marke, denn so erwerben Sie das alleinige Recht zur Nutzung Ihres Namens in dem von Ihnen geschützten Waren- und Dienstleistungsbereich.
Heutzutage gehört ein Auftritt im Internet zum guten Ton einer jeden Firma. Neuartige Ideen – bezüglich einer Ware, einer angebotenen Dienstleistung oder auch einen Firmennamen betreffend - finden hier, wenn sie erfolgversprechend sind, sehr schnell Nachahmer. Lassen Sie Ihren Unternehmensnamen durch die Anmeldung einer Marke schützen, können Sie gegen derartige Markenrechtsverletzungen vorgehen. Finden sich Nachahmungen auf Plattformen wie Amazon oder eBay wieder, reicht es oft schon aus, den Betreibern der jeweiligen Plattformen eine Markenurkunde über den geschützten Firmennamen zukommen zu lassen, um die Angebote der Dritten löschen zu lassen.
Schutz für meinen Firmennamen – was muss ich tun?
Möchten Sie Ihren Unternehmensnamen durch die Eintragung einer Marke schützen lassen, müssen folgende Fragen beantwortet werden:
Für welchen geographischen Bereich möchte ich Schutz für den Firmennamen erlangen?
Möchte man seinen Firmennamen ausschließlich deutschlandweit nutzen, so ist eine deutsche Markenanmeldung ausreichend. Möchte man jedoch seinen Unternehmensnamen auch im europäischen Ausland nutzen, ist eine europäische Markenregistrierung die beste Wahl. Hier stellt die Gemeinschaftsmarke, auch EU-Marke oder seit neuestem Unionsmarke genannt, die Schutz in 27 Mitgliedsstaaten bietet, eine kostengünstige Alternative dar, selbst wenn man lediglich in zwei oder drei Ländern der Europäischen Union unter seinem Firmennamen tätig sein möchte.
Den Namen der Firma schützen - Ist mein Firmenname als Marke eintragungsfähig?
Laut Markengesetz muss eine Marke, damit sie ins Markenregister eingetragen werden kann, Unterscheidungskraft aufweisen – das bedeutet, dass Waren oder Dienstleistungen des einen Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden und damit eine betriebliche Zuordnung der Waren bzw. Dienstleistungen möglich sein soll. Eine solche Prüfung findet unter Berücksichtigung der von der möglichen Marke beanspruchten Waren und Dienstleistungen durch das Deutsche Patent- und Markenamt (kurz DPMA) statt.
Beschreibende Namen wie „Ostseefisch“ für ein Fischrestaurant an der Ostsee oder „Apfel“ für Obst können aufgrund fehlender Unterscheidungskraft nicht als Wortmarke eingetragen werden. Auch werbeübliche Aussagen wie „Extraklasse“ und „Spitzengeschmack“ können nicht als Wortmarke geschützt werden.
Schutz für den Namen meines Unternehmens - Ist mein Firmenname als Marke bereits vergeben oder gibt es ältere Rechte?
Ist Ihr Firmenname grundsätzlich als Marke eintragungsfähig, sollte eine sorgfältige Prüfung auf ältere Rechte stattfinden. Ein Konkurrent, der eine identische oder auch ähnliche Marke oder Firmennamen vor Ihnen - und ist es nur ein Tag vorher – angemeldet hat, ist in der Regel in der besseren Ausgangslage. Da Ihr Firmenname ein Grundpfeiler Ihrer geschäftlichen Unternehmungen und der Name als eingetragene Marke ein wichtiger Bestandteil Ihres geschäftlichen Erfolges ist, lohnt es sich, frühzeitig in einen effektiven Schutz Ihres guten Namens zu investieren.
Internet und frei zugängliche Datenbanken suggerieren, dass eine Recherche nach älteren Rechten relativ einfach ist – nicht selten führt es zu einem bösen Erwachen, wenn man sich darauf verlässt. Prüfung und Anmeldung des Firmennamens als Marke sowie eine Markenrecherche sollte man immer einem Fachmann überlassen.
Konfliktpotential bieten bereits klanglich, schriftbildlich oder assoziativ ähnliche Marken und auch Firmennamen - eine effektive Suche nach ähnlichen Marken und Firmennamen erfordert also, neben einer Kenntnis des Marktes, Sprachgefühl und vor allem Erfahrung.
Firmennamen schützen
Sie möchten Ihren Firmennamen schützen und Ihren Unternehmensnamen so vor Missbrauch bewahren? Wir schützen Ihren Namen mit einer Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt. Den bestmöglichen Schutz erreichen wir mit einer Wortmarke. Dieser Markenschutz ist für Deutschland, Europa oder auch international möglich. Mit unseren speziell auf Markenschutz ausgelegten Leistungspaketen können Sie Ihren Firmennamen professionell und effektiv schützen. Bitte zögern Sie bei aufkommenden Fragen nicht uns für eine erste Beratung zu kontaktieren. Eine schnelle Übersicht der anfallenden Kosten erhalten Sie hier.
Wie schütze ich den Namen meiner Firma?
Den Namen Ihrer Firma könnten Sie wahrscheinlich selbst schützen. Sie könnten selbst recherchieren, sich selbst mit den entsprechenden Behörden auseinander setzen und alle Formalien selbst erledigen. Vielleicht ist das sehr zeitaufwändig. Aber es hilft, Geld für eine Anwaltskanzlei zu sparen – so denken viele. Doch den Namen einer Firma selbst zu schützen birgt diverse Risiken. Lesen Sie hier, was zu bedenken ist und wie wir Ihnen helfen können, Ihren Unternehmensnamen zu schützen.
Am Anfang steht die Firmennamenrecherche
Bevor Sie einen Firmennamen schützen lassen, muss recherchiert werden, ob irgendetwas oder irgendjemand dagegen spricht; soll heißen: ob man den gewünschten Namen überhaupt schützen kann. Die Recherche, ob es den von Ihnen ausgewählten Namen schon gibt, erscheint zunächst auch einfach. Doch ob aufgrund des Rechercheergebnisses der Firmenname überhaupt geschützt werden kann, steht auf einem anderen Blatt. Denn einen Namen einer Firma zu schützen bedeutet letztlich, dass man über sehr viele „Tellerränder“ schauen und auch teils abwegig erscheinende Recherchewege beschreiten muss. So ist neben der Firmennamenrecherche auch die Markenrecherche relevant, denn viele Kennzeichen sind für Waren oder Dienstleistungen als Marke eingetragen, werden aber nicht als Firmenname benutzt. Denken Sie beispielsweise an die Kosmetikmarke "Nivea", die Markeninhaberin Beiersdorf AG wäre über einen Firmennamen "Nivea" oder eine verwechslungsfähige Bezeichnung, insbesondere in der Kosmetikbranche vermutlich nicht erfreut. Um derartigen juristischen Problemen vorzubeugen, empfehlen wir die sorgfältige Prüfung des Firmennamens vor Gründung eines Unternehmens. Spätestens wenn der Firmenname als Marke geschützt werden soll ist die Recherche unerläßlich, denn mit der Markenanmeldung gerät ein Unternehmen zwangsläufig ins Blickfeld von Inhabern älterer Rechte.
Unterschiedliche Markenformen benötigen allerdings auch unterschiedliche Recherchen. So ist für ein Firmenlogo mit hohem Grafikanteil häufig eine Bildmarkenrecherche nach verwechslungsfähigen Bildmarken oder Wort-/Bildmarken notwendig. Ein Medien- oder Softwareunternehmen sollte den Unternehmensnamen auch auf prioritätsältere Titel prüfen lassen. Zu den für Ihren Namen sinnvollen Recherchen beraten wir Sie gern. Dabei verlieren wir auch nicht den Aspekt der Wirtschaftlichkeit aus den Augen.
Wichtige Punkte zum Firmennamenschutz
Regionaler Schutz des Unternehmensnamens entsteht in der Regel schon durch reine Benutzung des Namens der Firma.
Ein deutschlandweiter Schutz des Namens der Firma entsteht nicht automatisch durch ein Registrierung im Handelsregister des örtlichen Handelsregistergerichts.
Ihr IHK vor Ort prüft bei Handelsregistereintragungen natürlich nicht deutschlandweit, ob Ihr Firmenname konfliktfrei benutzt werden kann und schon gar nicht, ob ältere Markenrechte Dritter entgegenstehen.
Nur durch die registrierte Marke, kann man den Firmenname automatisch deutschlandweit schützen.
Europaweiter Schutz des Namens Ihrer Firma kann man nur über eine europäische Marke / Unionsmarke erreichen.
Sie benötigen Rechtsrat bezüglich Markenrecht-, Design-/Geschmacksmusterrecht- und Wettbewerbsrechtfragen. Nehmen Sie unverbindlich zu uns Kontakt auf. Wir werden Ihnen kostenlos eine erste Einschätzung zu Ihrem Problem liefern und sofern gewünscht die Lösung Ihres Problem angehen.
Sparen Sie Zeit und Ärger, indem Sie Ihren namen von erfahrenen Profis auf diesem Gebiet schützen lassen. Sie werden überrascht sein, wie günstig das ist. Ihr Firmenkennzeichen zu schützen kostet zum Beispiel weniger, als die meisten Werbeaktionen. Und die haben meist nur eine kurze „Lebenszeit“. Wenn wir Ihr Unternehmenskennzeichen für Sie schützen, währt der Schutz zunächst zehn Jahre. So lange können Sie dann Ihr Firmenzeichen nutzen und können sicher sein, dass Ihnen Ihr Namenszeichen nicht von Wettbewerbern streitig gemacht wird – eine gute Basis für langfristig erfolgreiche Arbeit.
Sie sagen, wo wir Ihr Firmenkennzeichen schützen lassen sollen
Nennen Sie uns einfach die Waren, die Dienstleistungen und die Region, für den der Firmenname geschützen werden soll. Denn es ist ein Unterschied, ob Sie Ihr Unternehmenskennzeichen bundesweit, europaweit oder sogar weltweit schützen möchten. Auf Basis Ihrer Angaben ermitteln wir die anfallenden Anmeldegebühren des zuständigen Markenamtes und beraten Sie zur Wahl des passenden Anmeldepakets. Und eine E-Mail genügt, damit wir loslegen. Wir freuen uns auf Sie.
Ihr Partner beim Schutz Ihres guten Firmennamens - Wer wir sind
Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist spezialisiert auf das Markenrecht. Wir beschäftigen uns täglich damit, für unsere Mandanten Firmennamen als Marken zu schützen. Allein in den vergangenen 15 Jahren haben wir über 5000 Marken erfolgreich angemeldet und eintragen lassen und sind im Ranking der Top- Kanzleien bei der Anzahl der nationalen Markenanmeldungen in Deutschland 2011, 2012, 2013 und 2014 die Nr.1 in Deutschland.
Selbstverständlich vertreten wir auch Markeninhaber bei möglichen Konflikten wie Widerspruchsverfahren oder Abmahnungen sowie bei der Durchsetzung ihrer Rechte gegenüber Dritten.
Aufgrund unserer Spezialisierung auf das Markenrecht sind wir in der Lage, Komplettpakete für Markenanmeldungen anzubieten und Ihnen so - bei transparenten Preisen - kompetent und effektiv beim Schutz Ihres Firmennamens als Marke weiterhelfen zu können.
Hilfe
Haben Sie Fragen? Wir kennen die Antworten!
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