Sie möchten Ihren Firmennamen eintragen und sich dabei nicht auf das Handelsregister beschränken? Mit einer Markeneintragung, vorzugsweise als Wortmarke, erreichen Sie den besten Schutz für Ihren Firmennamen. Wir lassen Ihren Firmennamen als Marke beim zuständigen Markenamt eintragen. Dabei ist der Markeneintrag nicht auf Deutschland beschränkt, denn wir können für Ihren Firmennamen auch europaweiten Markenschutz erwirken. Bitte zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Problemen zum Thema Firmenname und Markenschutz unverbindlich zu kontaktieren.
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Firmennamen eintragen
Wir lassen Ihren Firmennamen eintragen
Lassen Sie Ihren Firmennamen eintragen. Denn das „Firmennamen eintragen“ schützt Ihren wertvollen Namen davor, von Mitbewerbern ebenfalls benutzt zu werden und damit seine Alleinstellung, Identität und Werte zu verlieren. Die Nutzung Ihres Firmennamens von Seiten Dritter verwässert diesen und macht die einfache Zuordnung zu Ihrem Unternehmen unmöglich. Dagegen können Sie sich mithilfe des Gewohnheitsrechts kaum effektiv wehren – und das Urheberrecht greift schon gar nicht. Den effektivsten Schutz gewährt Ihnen das Markenrecht. Und unter den Schirm des Markenrechts kann sich in der Regel nur stellen, wer seinen Firmennamen eintragen lässt.
Prehm & Klare Rechtsanwälte bietet Ihnen diesen Service. Wenn Sie wünschen, können wir Ihren Firmennamen eintragen lassen - beim Deutschen Patent- und Markenamt als Markennamen. Denn unsere Kanzlei hat sich auf das Markenrecht und das Eintragen von Firmennamen als Markennamen fokussiert. Das, und die Erfahrung, die wir hierin im Laufe der Jahre gesammelt haben, machen uns zu hilfreichen Partnern und kompetenten Anwälten in Sachen „Firmennamen eintragen“.
Vor dem „Firmennamen eintragen“ steht die Markenrecherche und Firmennamenrecherche
Eine Markenrecherche überprüft, ob die von Ihnen gewünschte Marke (in diesem Fall Ihr Firmenname) in dieser oder ähnlicher Form bereits registriert wurde. Diese Markenrecherche sollte vor dem eigentlichen Akt des „Firmennamen eintragen“s stattfinden, ist aber eine rein freiwillige Maßnahme. Sie müssen keine Markenrecherche durchführen lassen. Dennoch legen wir unseren Mandanten diese wärmstens ans Herz. Und das aus folgendem Grund: Das Deutsche Patent- und Markenamt, bei dem das „Firmennamen eintragen“ für Deutschland stattfindet, überprüft nicht, ob Ihr Firmenname bereits als registrierte Marke vorhanden ist. Auch die Recherche-Tools, die Sie im Internet finden können, werden Ihnen in diesem Fall maximal eine Tendenz zeigen, aber sicherlich keine Sicherheit geben können. Wirklich sicher gehen, können Sie nur, wenn Sie eine professionelle Recherche von Experten durchführen lassen. Hier können Sie zwischen einer sogenannten Identitäts- und einer Ähnlichkeitsrecherche wählen. Die Identitätsrecherche kontrolliert die etwaige Existenz einer Marke, die Ihrer gewünschten genau gleicht. Die Ähnlichkeitsrecherche hingegen überprüft außerdem, ob Marken existieren, die der Ihren zu ähnlich sind. Denn auch eine zu große Ähnlichkeit kann das „Firmennamen eintragen“ behindern. Den sichersten Weg gehen Sie selbstverständlich, wenn Sie uns mit beiden Recherchen beauftragen. Selbstverständlich beraten wir Sie anschließend auch in Hinsicht auf die Einschätzung der Ergebnisse. Vorgesagtes gilt analog für Firmennamen. Verlassen Sie sich nicht auf Ihre IHK, die in aller Regel nur regionale Recherchen in ihrem Umfeld durchführt.
Was gehört zum „Firmennamen eintragen“?
Ist die Markenrecherche und Firmennamenrecherche durchgeführt und das Ergebnis positiv, dann beginnen wir den Prozess des „Firmennamen eintragen“s als Marke. Das Wort „Prozess“ verrät schon, dass eine Markeneintragung leider nicht von heute auf morgen geschehen kann. Diese Schritte führen zum Ziel:
Im Vorfeld des „Firmennamen eintragen“s als Marke klären wir gemeinsam in einem Gespräch die Rahmenbedingungen für die Markenanmeldung:
Welche Markenart möchten Sie zur Anmeldung bringen? beziehungsweise: Welche Markenart ist in Ihrem individuellen Fall des „Firmennamen eintragen“s die beste? Da stehen die Wortmarke und die Wort-Bild-Marke zur Auswahl. Also Ihr Firmenname pur, zum einen, oder Ihr Firmenname in Kombination mit Ihrem Logo, beziehungsweise in seiner besonderen Form der bildlichen Darstellung zum anderen. Natürlich können Sie auch Ihr Logo allein schützen lassen – dann handelt es sich um eine Bildmarke.
Für welchen Raum soll das „Firmennamen eintragen“ als Marke gelten? Hier haben Sie die Wahl zwischen einem deutschlandweiten Schutz, einem europaweiten oder gar einem internationalen.
Gibt es absolute Schutzhindernisse, die einem „Firmennamen eintragen“ entgegen stehen könnten? Absolute Schutzhindernisse sind zum Beispiel eine zu geringe Unterscheidbarkeit zu anderen Marken oder eine zu stark beschreibende Namensgebung, die Teil des normalen Sprachgebrauchs ist.
Für welche Waren und Dienstleistungen soll der Schutz gelten? Zu diesem Punkt fertigen wir Ihnen nach unserem Gespräch einen Klassenverzeichnisentwurf an. Hierbei handelt es sich um die sogenannten Nizza-Klassen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, welche (minimal 3 an der Zahl) bei Ihrer Markenanmeldung angegeben werden müssen und dann später den inhaltlichen Rahmen des Schutzes definieren.
Anschließend fertigen wir Ihre Markenanmeldung an und das Gesuch ums „Firmennamen eintragen“ leiten wir zum zuständigen Amt weiter. Bisher ist noch nicht viel Zeit vergangen. Doch nun müssen Sie leider wirklich geduldig sein. Das „Firmennamen eintragen“ als Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt kann 3 Monate in Anspruch nehmen. Und anschließend ist die Warterei immer noch nicht vorbei. Es folgt nämlich die Widerspruchsfrist von weiteren 3 Monaten. In dieser Zeit haben Dritte die Möglichkeit, Widerspruch gegen Ihr „Firmennamen eintragen“ einzulegen. Erst anschließend und wenn Sie eine gute Markenrecherche in Anspruch genommen hatten, ist Ihr Firmenname nun eine sicher eingetragene Marke und es gilt der absolute Schutz.
Was kostet das „Firmennamen eintragen“?
Bei der Eintragung einer deutschen Marke mit maximal 3 Klassen beträgt die Gebühr vom Deutschen Patent- und Markenamt 300 Euro bzw. 290 Euro bei elektronischer Anmeldung –wie wir es für Sie durchführen. Für jede weitere Klasse werden 100 Euro fällig. Wenn Sie eine beschleunigte Bearbeitung wünschen, erhebt das Patent- und Markenamt eine zusätzliche Gebühr von 200 Euro. Die Eintragung einer Europäischen Gemeinschaftsmarke kostet in der Anmeldung 1050 Euro bzw. 900 Euro bei elektronischer Anmeldung –wie wir es für Sie durchführen , die einer IR-Marke mindestens 653 Schweizer Franken plus Ländergebühren.
Die Kosten für unsere Leistungen haben wir für Sie in Pauschalangeboten zusammengefasst. So haben Sie stets die volle Kostenkontrolle.
Haben Sie Fragen zum „Firmennamen eintragen“?
Wenn Sie noch Fragen haben zum Thema „Firmennamen eintragen“ oder wenn Sie einen Beratungstermin wünschen, setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern.
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