Sie haben einen neuen Firmennamen und fragen sich, ob das Markenrecht für Sie von Bedeutung ist? Die Frage ist berechtigt, denn der Firmenname kann mit einem bestehenden Markenrecht oder einem Firmennamenrecht eines Dritten kollidieren. Daher ist insbesondere die Prüfung auf bereits bestehende Markenrechte für Ihren Firmennamen wichtig. Eine Marke kann die Nutzung Ihres Firmennamens verhindern. Ist Ihr Firmenname frei von fremden Markenrechten, können Sie an eine eigene Markenanmeldung für Ihren Unternehmensnamen denken, um den Firmennamen bestmöglich zu schützen. Unsere Leistungspakete geben Ihnen einen ersten Eindruck von den Möglichkeiten zum Schutz Ihres Firmennamens. Zögern Sie nicht uns bei Fragen oder Unklarheiten zum Themenkreis Markenrecht für Firmennamen zu kontaktieren. Bei Fragen hinsichtlich der entstehenden Kosten für Amtsgebühren und Anwaltskosten finden Sie h i e r einen schnellen Überblick.
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Markenrecht Firmenname
Wie das Markenrecht Ihren Firmenname schützt
Wenn Sie Ihren Firmennamen als Marke eintragen lassen, dann steht dieser unter dem Schutz des Markenrechts. Doch warum sollten Sie den Schutz des Markenrechts nötig haben? Ganz einfach: Weil kein anderes Recht Ihrem Firmennamen einen so umfassenden Schutz ermöglicht wie das Markenrecht. Und nur anhand des Markenrechts können Sie Ihren Mitbewerbern verbieten, Ihren Firmenname auch zu benutzen und zu bewerben.
Unterschied Markenrecht und Firmennamensrecht in puncto Firmenname
Ihr Firmenname wird außerdem durch das Firmennamensrecht geschützt. Doch dieser Schutz ist in der Regel nicht weitreichend genug. Er reicht nämlich nur bis zu den Grenzen Ihres eigenen Geschäfts. Mit anderen Worten: Nur dort, wo Sie nachweislich Kunden besitzen und der älteste Rechteinhaber sind, können Sie über den Firmenname verfügen. Doch in anderen Regionen des Landes oder im Ausland können Sie niemandem verbieten, Ihren Namen auch zu benutzen. Das mag sich im ersten Moment gar nicht so bedrohlich anhören, doch wer einen Blick in das Internet wirft, wird schnell feststellen, dass dieser Umstand ungünstig ist für den Erfolg des eigenen Unternehmens. Denn dort werden die verschiedenen Seiten mit dem gleichen Namen aber unterschiedlicher Firmen untereinander aufgelistet. Woher soll Ihr Kunde nun wissen, welche dieser Seiten die Ihre ist? Was geschieht, wenn er bei der Konkurrenz landet? Und vor allem: Was sind Ihre Alleinstellungsmerkmale und ihre Firmenidentität noch wert, wenn Ihre Firma nicht mehr einzigartig ist?
Hier hilft das Markenrecht. Denn das Markenrecht ermöglicht Ihnen einen Schutz über diese Grenzen hinaus. Sie können Ihren Firmenname deutschlandweit, EU-weit oder sogar international schützen lassen, wenn Sie möchten, und dann können Sie Ihren Konkurrenten auch die Benutzung des Namens verbieten. Darum macht es trotz des vorhandenen Firmennamensrechts Sinn, den Firmenname auch im Sinne des Markenrechts als Marke schützen zu lassen.
Was für den Schutz des Firmennamens verlangt wird
Das Patent- und Markenamt, das die Markenregistrierung prüft und vornimmt, hat einige Hürden auf dem Weg zur angemeldeten Marke platziert. So wird zum Beispiel nicht jeder Firmenname auch gleich als Marke zugelassen. An den Firmennamen werden bestimmte Anforderungen gestellt, die zu erfüllen sind. So sollte dieser zum Beispiel keine beschreibenden Elemente enthalten und unterscheidbar sein. Weiterhin ist die Art der Marke zu bestimmen sowie dessen geographischer Bezugsrahmen und die Zugehörigkeit zu bestimmten Klassen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses. Ergreifen Sie diese Maßnahmen wird Ihrem Firmenname das Markenrecht dienlich sein.
Doch das Markenrecht kann sich auch als beschwerlich erweisen– unabhängig davon, ob Sie von dessen Schutzwirkung Gebrauch machen oder nicht. Und zwar genau dann, wenn Sie das Markenrecht eines anderen Markeninhabers verletzen. Dies geschieht zum einen, wenn Sie einen Firmennamen als Marke anmelden, der bereits schon als solche existiert. Hier besitzt der Inhaber der bereits existierenden Marke die älteren Rechte und darf Ihnen verbieten, die Marke anzumelden. Ist dies bereits geschehen, kann er Sie hierfür gerichtlich belangen. Er kann sogar zusätzlich Ihren Firmennamen angreifen, sofern er ältere Rechte besäße.
Zum anderen besteht eine Markenrechtsverletzung aber auch dann, wenn Sie einen Firmennamen benutzen, ohne ihn als Marke angemeldet zu haben – vorausgesetzt dieser ist eine durch ein anderes Unternehmen registrierte Marke. Auch hierfür können Sie zur Rechenschaft gezogen werden.
Kurz und gut, Sie können den Gefahren für Ihren Firmennamen nur dann entgehen, wenn Sie 1. Ihren Firmenname als Marke anmelden und 2. zuvor eine Markenrecherche und am besten auch eine Firmennamenrecherche durchführen lassen, um zu überprüfen, ob es bereits Marken oder Firmennamen gibt, die einer Markenanmeldung Ihrerseits entgegen stehen können.
Vorteile des Markenrechts-Schutzes für Ihren Firmenname
Der Markenrechts-Schutz für Ihren Firmenname hat erhebliche Vorteile für Ihr Unternehmen.
Sie verhindern (wie oben schon näher ausgeführt) gerichtliche Konflikte, die Ihrem Geschäft einen erheblichen finanziellen Schaden zufügen können.
Außerdem schützen Sie die Identität Ihres Unternehmens, denn was wäre Ihr Firmenname wert, wenn Mitbewerber diesen auch benutzen würden? Damit sichern Sie also auch Ihre bereits erreichte Position am Markt oder erhalten die Möglichkeit sich zu etablieren – fern ab der Versprechen und Alleinstellungsmerkmale anderer Unternehmen. Denn nur wer einzigartig ist, bleibt in den Köpfen der Kunden.
Fragen zum Markenrecht oder Firmenname?
Haben Sie noch Fragen in puncto Markenrecht oder in Hinsicht auf den Schutz Ihres Firmennamens? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern.
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