Sie möchten für Ihren Firmennamen einen möglichst optimalen Markenschutz erzielen? Mit unseren speziell auf diesen Einsatzzweck ausgerichteten Leistungspaketen erzielen wir einen möglichst effektiven Markenschutz für Ihren Firmennamen. Wir können Ihren Firmennamen deutschlandweit, für die gesamte EU oder international zum Markenschutz anmelden. Bitte zögern Sie nicht uns unverbindlich zu kontaktieren, wenn Sie zum Themenkreis Firmenname und Markenschutz noch Fragen haben.
Kostenlose Erstberatung
Schreiben Sie uns jetzt eine E-Mail für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.
Unser freibleibendes Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.
Markenschutz Firmenname
Warum Sie Markenschutz für Firmennamen benötigen
Ohne den Markenschutz ist der Firmenname nicht vor der Benutzung durch andere sicher. Zwar existiert neben dem Markenschutz für Firmennamen auch das Firmennamensrecht, doch dieses ist nur sehr eingeschränkt wirksam. Im Gegensatz zum Markenschutz, der je nach individuell wählbarem Profil für ganz Deutschland, die EU oder international gilt, sichert das Firmennamensrecht Ihren Firmennamen nur in der Region, in der Sie Kunden nachweisen können – und das zum jetzigen Zeitpunkt. Wenn Sie sich allerdings vergrößern oder im Internet tätig sein möchten, ein anderes Unternehmen dort aber bereits den gleichen Firmennamen benutzt, wird dies für Sie nicht möglich sein. Denn auch Ihr Mitbewerber hat das Recht auf diesen Firmennamen innerhalb der Region, in der er bis jetzt tätig war und ist. Anders beim Markenschutz für Firmennamen: Haben Sie Ihren Firmennamen zum Beispiel für ganz Deutschland gesichert, können Sie Mitbewerbern die Nutzung Ihres Firmennamens deutschlandweit untersagen – zumindest in der von Ihnen bei der Markenanmeldung angegebenen Branche. Da es aber allein an Ihrem finanziellen Beitrag liegt, für wie viele Waren und Dienstleistungen Sie den Markenschutz beantragen und somit auch erhalten, können Sie sich weiträumig unliebsame Trittbrettfahrer auf Abstand halten. Und da ein Firmenname eines Tages einen derart hohen immateriellen Wert erlangt, einfach weil er identitätsstiftend und werbewirksam ist, ist für ihn der höchste Schutz gerade gut genug. Und dieser ist für Ihren Firmennamen der Markenschutz.
Wie Sie Markenschutz für Firmennamen erhalten
Markenschutz für Firmennamen erlangen Sie durch die Anmeldung Ihres Firmennamens als Marke beim zuständigen Amt – für Deutschland ist das Deutsche Patent- und Markenamt zuständig. Diese Marke wird nach der Nizza-Klassifizierung in bestimmte Klassen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und nach der Region, in der dieser Schutz wirksam sein soll, definiert. So können Sie zum Beispiel deutschlandweiten Markenschutz innerhalb der Klassen Handel und Sportkleidung sowie Sportschuhe erhalten. Sowohl die Klassen als auch die Region sind vom Umfang her frei wählbar. Das heißt, Sie müssen sich nicht auf Deutschland beschränken und können den Markenschutz auch für ganz Europa oder gar international erhalten. Gleiches gilt für die Nizza-Klassen: 3 sind in der Anmeldegebühr des Deutschen Patent- und Markenamtes inbegriffen. Sie können aber auch darüberhinaus weitere Klassen anmelden lassen – jede weitere kostet 100 Euro extra. Auf diese Weise stecken Sie den Rahmen des Markenschutzes Ihres Firmennamens selbst ab und bestimmen, wie weit dieser reichen soll.
Die Anmeldung beim entsprechenden Amt allein sichert Ihnen allerdings noch nicht automatisch den Markenschutz für Ihren Firmennamen. Hierfür sind noch einige Hürden zu überwinden. Darum haben wir uns auf den Markenschutz u.a. für Firmennamen fokussiert, um Ihnen die Kompliziertheiten der Markenanmeldung abzunehmen und Sie sicher durch den Dschungel des Markenrechts zu führen.
Denn die Beantragung einer Marke bedeutet nicht, dass diese anschließend auch tatsächlich registriert wird und Ihr Firmenname Markenschutz erhält. Möglich ist auch (und sehr wahrscheinlich, wenn man nicht die entsprechenden Vorkehrungen getroffen hat), dass Ihr Firmenname nicht die nötige Schutzfähigkeit aufweist (absolute Schutzhindernisse) und/oder bereits als geschützte Marke vorhanden ist. Im ersten Fall wird Ihre Marke nicht angemeldet und Sie haben finanziellen und zeitlichen Aufwand umsonst betrieben. Im zweiten Fall wird Ihre Marke angemeldet, verletzt aber die Rechte der älteren Marke und es kann eine Klage auf Sie zukommen, welche nicht nur die Löschung der Marke nach sich zieht, sondern auch weitere finanzielle Folgen für Sie haben kann. Da beide Möglichkeiten äußerst ärgerlich, zeitraubend und kostspielig sind, sorgen wir vor, indem wir Ihre Marke schon vor der eigentlichen Markenanmeldung einer sorgfältigen Prüfung unterziehen. Kommen Sie bereits während oder vor dem Namensfindungsprozess zu uns, können wir Sie schon im Vorfeld beraten und Ihnen erklären, welche Firmennamen für den Markenschutz in Frage kommen und welche nicht. Dies ist natürlich die effektivste Methode, um kosten- und zeiteffizient zu arbeiten.
Welche Firmennamen Markenschutz erhalten und welche nicht
Wie im vorigen Abschnitt bereits kurz erwähnt, erhält nicht jeder Firmenname Markenschutz. Um Markenschutz für einen Firmennamen zu erhalten, ist die „Schutzfähigkeit“ von besonderem Interesse. Bestehen bei einem Firmennamen „absolute Schutzhindernisse“, ist der Markenschutz für diesen nicht möglich.
Absolute Schutzhindernisse sind:
Fehlende Unterscheidbarkeit: Um Markenschutz zu erhalten, muss der Firmenname geeignet sein, Waren oder Dienstleistungen Ihrer Firma von denen anderer Firmen zu unterscheiden.
Zu beschreibend: Um Markenschutz zu erhalten, darf Ihr Firmenname nicht allein beschreibende Elemente enthalten, die zur allgemeinen Nutzung freigehalten werden müssen
Ersichtliche Gefahr der Irreführung: Leitet der Firmenname in eine gänzliche falsche Richtung, ist Markenschutz ebenfalls nicht möglich.
Enthaltene Hoheitszeichen: Selbstverständlich darf Ihr Firmenname auch keine Hoheitszeichen enthalten (dies gilt besonders für Wort-Bild-Marken, die Ihren Firmennamen zum Beispiel mit einem Logo oder Signet kombinieren).
Verstoß gegen öffentliche Ordnung / gute Sitten: Um Markenschutz zu erhalten, darf Ihr Firmenname außerdem nicht gegen die guten Sitten und die öffentliche Ordnung verstoßen.
Was kostet der Markenschutz eines Firmennamens?
Um die Kosten für den Markenschutz Ihres Firmennamens einschätzen zu können, müssen Sie sowohl die Kosten für die Anmeldung als auch die Kosten für die Vorbereitung und Betreuung von Rechtsanwälten (Markenrecherche, Prüfung der Schutzfähigkeit, Beratung, Mandanten-Betreuung) berücksichtigen. Eine klassische Markenanmeldung zum Beispiel beim Deutschen Patent- und Markenamt inklusive drei Klassen kostet 300 Euro. Damit Sie auch die Beratungskosten von Anwälten mit Schwerpunkt Markenrecht leicht einkalkulieren können und diese stets transparent für Sie sind, haben wir (Prehm & Klare Rechtsanwälte) Leistungspakete mit Pauschalpreisen für Sie entwickelt. So kostet das Standard-Paket zum Beispiel 179 Euro, das Komplettpaket 779 Euro –jeweils netto zzgl. MwSt. Doch auch wenn Sie ein individuell geschnürtes Paket wünschen, können wir Ihnen weiterhelfen. Hierfür bieten wir unseren Klienten an, einen Spezialauftrag zu starten.
Haben Sie Fragen zum Thema „Markenschutz Firmenname“?
Wenn Sie Fragen haben in puncto „Markenschutz Firmenname“ sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.
Hilfe
Haben Sie Fragen? Wir kennen die Antworten!
Sie haben Fragen zum Markenrecht, zur Markenanmeldung, Recherchen, Designschutz oder einer Abmahnung
wegen Markenrechtsverletzung?
Machen Sie es sich einfach und kontaktieren Sie uns unverbindlich bzw. stellen Ihre Frage. Wir helfen
Ihnen gerne und Sie sparen Zeit und Nerven.
Schreiben Sie uns jetzt eine E-Mail für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.