Sie machen sich Gedanken über die Namensrechte an Ihrem Firmennamen? Selbstverständlich hat Ihr Unternehmen Namensrechte an seinem Firmennamen. Diese Namensrechte bieten allerdings keinen optimalen Schutz. Umfassenderen Schutz erreichen Sie mit einer Marke. Die Marke können wir für Ihren Firmennamen mit Schutz für Deutschland, Europa oder auch andere internationale Staaten registrieren. Mit der Kombination von Namensrechten und Markenschutz ist Ihr Firmenname umfassend abgesichert und im Verletzungsfall gut zu verteidigen.
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Namensrechte: Firmenname
Welche Namensrechte gelten für einen Firmenname?
Die „klassischen“ Namensrechte werden im Besonderen durch das Bürgerliche Gesetzbuch geregelt. Hier besagen die Namensrechte, dass jeder Mensch ein Recht auf einen Namen hat und außerdem über alle Rechte verfügt, die sich aus dem Namen ergeben. Gemeint ist das Namensrecht hier in Hinsicht auf den Vor- und Zunamen und dessen Verwendung. Laut Namensrecht darf eine fremde Person sich nicht einfach mit Ihrem Namen schmücken (z.B. um sich eine neue Identität zuzulegen) oder diesen zu Werbezwecken benutzen (gerade bei prominenten Persönlichkeiten wird der bekannte Name gern als Kaufmotivator genutzt). Auch ein Firmenname kann in diese Kategorie des Namensrechts fallen. Und zwar genau dann, wenn der Firmenname gleichzeitig Ihr Vor- und Zuname ist.
Meist sind die Rechte des Firmennamens allerdings entweder durch das Markenrecht oder/und durch das Firmennamensrecht geregelt. Das Firmennamensrecht haben Sie, wenn Sie nachweisen können, dass es Ihr Unternehmen bereits länger gibt als das der entsprechenden Konfliktpartei. Und auch dann gilt dieses Recht nur für das Gebiet, in dem Sie Kunden besitzen (ebenfalls nachzuweisen). Darüberhinaus gewährt das Firmennamensrecht Ihrem Firmenname keinen Schutz.
Anders ist es beim Markenrecht. Das Markenrecht ist kein „Namensrecht“ im Wortsinne, denn geschützt werden hier nur Marken, keine Namen. Natürlich können Sie einen Namen oder Firmenamen dennoch schützen. Doch nur, wenn dieser als Marke registriert wurde. Dann besitzt Ihr Firmenname ein Markenrecht (statt ein Namensrecht), welches Ihrem Firmennamen deutschlandweiten, EU-weiten oder gar international geltenden Schutz gewährleistet (innerhalb der Waren- und Dienstleistungsklassen, für welche die Marke angemeldet wurde).
Wenn Sie also Namensrechte für Ihren Firmenname suchen, um diesen vor Missbrauch zu schützen, kann Ihnen das Markenrecht den umfassendsten Schutz gewährleisten.
Wie Sie Namensrechte für Firmenname erwerben können
Wenn Sie Ihren Firmenname schützen wollen, steht die Frage im Raum, wie Sie die entsprechenden Namensrechte für diesen erhalten können. Im Falle des Markenrechts können Sie die „Namensrechte“ bekommen, wenn Sie den Firmenname als Marke registrieren lassen. Hierzu muss eine Markenanmeldung an das entsprechende Amt geschickt werden – bei einer Markenanmeldung für Deutschland ist hierfür das Deutsche Patent- und Markenamt zuständig. Wird die Marke vom Patent- und Markenamt als schützbar befunden und eingetragen, muss sie anschließend die dreimonatige Widerspruchsfrist überstehen und darf keine Markenrechte anderer Markeninhaber oder Firmennamensrechte anderer Firmen verletzen. Dann besitzt Ihr Firmenname einen umfassend Schutz durch Namensrechte, bzw. in diesem Fall durch das Markenrecht.
Da auf dem Weg zum Ziel „Firmennamensschutz“ viele Aspekte zu beachten sind und viele Fallstricke lauern, ist es sinnvoll, Markenrechtsexperten mit der Markenanmeldung Ihres Firmennamens zu betrauen. Um die Preisgestaltung möglichst transparent und von vorn herein für Sie einkalkulierbar zu machen, bieten wir, Prehm & Klare Rechtsanwälte, Ihnen für die Markenanmeldung Pauschalpreise in verschiedenen Paketen an. Denn zu einer erfolgreichen Markenanmeldung gehört auch die Prüfung, ob Ihr Firmenname schützbar ist und die Recherche, um die Frage beantworten zu können, ob die gleiche Marke schon anderweitig existiert. So können Sie viel Geld und vor allem Nerven sparen. Wenn Sie ein individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Preispaket wünschen, können Sie auch einen Spezialauftrag starten.
Fragen zu „Namensrechte & Firmenname“?
Sie haben noch Fragen zu den Themen „Namensrechte“ und „Firmenname“? Sie möchten viel genauer wissen, wie eine Markenanmeldung abläuft und wie Sie die Namensrechte für Ihren Firmenname sichern können? Dann sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.
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