Sie möchten Ihren Unternehmensnamen schützen und Ihren Firmennamen als Marke anmelden? Der Unternehmensname ist eines der wertvollsten Güter einer Firma, dieses Gut gilt es bestmöglich zu schützen. Wir schützen Ihren Unternehmensnamen mit einer Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt. Die Marke können wir deutschlandweit, europaweit und auch international für Sie eintragen lassen. 24 Jahre Spezialisierung auf Markenrecht macht uns zum richtigen Partner, um Ihren Unternehmensnamen optimal zu schützen.
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Unternehmensnamen schützen
Wir schützen Ihren Unternehmensnamen
Wenn Sie Ihren Unternehmensnamen schützen lassen, schützen Sie somit gleichzeitig Identität und Marktposition Ihres Unternehmens. Denn nur wenn Sie Ihren Unternehmensnamen schützen lassen, können Sie Mitbewerbern verbieten denselben Namen zu benutzen und zu bewerben. Was wiederum den Vorteil hat, dass Sie Ihren Unternehmensnamen mit Werten und Kundenversprechen aufladen können, die einzigartig sind. Zwar schützt auch der Firmennamensschutz Ihren Unternehmensnamen, doch nur auf einen begrenzten Rahmen beschränkt. Der Firmennamensschutz, den Ihrem Namen das Markenrecht bieten kann, ist weit umfassender. Sie selbst können bestimmen, welche Grenzen dieser Schutz haben soll – oder auch nicht. So können Sie Ihren Unternehmensnamen schützen, indem Sie diesen als Marke anmelden lassen. Diese gilt dann je nach Ihren Wünschen für ganz Deutschland, Europa oder auch international sowie für all die Waren und Dienstleistungen, für die Sie die Marke eintragen lassen möchten. Und wenn Sie das „Unternehmensnamen schützen“ mit professioneller Hilfe durchführen lassen, reduzieren Sie Ihr Risiko.
Unternehmensnamen schützen lassen – von erfahrenen Markenrechtlern
Wer sich in die Sphären des Markenrechts begibt, kann sich auch schnell in einem Rechtsstreit wieder finden. Und den Geltungsbereich des Markenrechts haben Sie schneller betreten, als Sie vielleicht denken werden. Denn selbst und gerade wenn Sie nicht Ihren Unternehmensnamen schützen ließen, können Sie eine Markenrechtsverletzung begehen. Denn wenn ein Mitbewerber sich hat Ihren Unternehmensnamen schützen lassen, dürfen Sie ihn nicht mehr benutzen. Tun Sie es dennoch, vielleicht weil Sie gar nicht wissen, dass es diesen Namen schon in geschützter Form gibt, verletzen Sie geltendes Recht. Aber auch, wenn Sie Ihren Unternehmensnamen schützen, können Sie eine Rechtsverletzung begehen. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt, bei dem Sie Ihren Unternehmensnamen schützen (als deutschlandweit geltende Wortmarke anmelden) lassen können, ist nicht dafür zuständig zu recherchieren, ob die gleiche Marke bereits existiert. Dafür tragen Sie die Verantwortung. Eine professionelle Markenrecherche vom Experten sollte also ebenso selbstverständlich zum „Unternehmensnamen schützen“ dazu gehören wie eine umfassende Beratung von erfahrenen Anwälten mit Schwerpunkt Markenrecht zum Thema „Unternehmensnamen schützen“. So können Sie das Risiko eines Rechtsstreits und negativer Auswirkungen auf Ihr Unternehmen von vornherein minimieren.
Prehm & Klare schützen Ihren Unternehmensnamen
Wir, Prehm & Klare Rechtsanwälte bieten Ihnen diverse Dienstleistungen rund um das „Unternehmensnamen schützen“. Um sowohl die Kosten des „Unternehmensnamen schützen“ für Sie kalkulierbar als auch die Leistungen an sich transparent zu machen, haben wir unterschiedliche Leistungspakete des „Unternehmensnamen schützen“ für Sie geschnürt. Diese beinhalten je nach Paket die Prüfung der Unternehmensnamen in Hinsicht auf deren Schutzfähigkeit, Markenrecherchen unterschiedlichen Umfangs, die Findung der für Ihren Unternehmensnamen richtigen Klassen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses, das „Unternehmensnamen schützen“ an sich (also die Markenanmeldung) und die Kommunikation mit den entsprechenden Ämtern sowie die juristische Betreuung im Konfliktfall. Sie müssen sich also um nichts mehr kümmern – wir bieten Ihnen eine Rund-um-Betreuung zum „Unternehmensnamen schützen“.
Das „Unternehmensnamen schützen“ im Detail
Nun haben Sie viele unterschiedliche Leistungen in Hinsicht auf das „Unternehmensnamen schützen“ gelesen. Damit diese für Sie aber keine Worthülsen bleiben, möchten wir Ihnen die unterschiedlichen Leistungen einmal im Detail vorstellen. Vom ersten Gedanken an das Unternehmensnamen-schützen bis zur erfolgreichen Eintragung Ihrer Marke.
Schutzfähigkeit Sie können nicht jeden Unternehmensnamen schützen lassen. Verschiedene Kriterien legen fest, welcher Unternehmensnamen schützenswert ist und welcher nicht. Dazu gehört zum Beispiel die Unterscheidungsfähigkeit: Ist der Unternehmensname geeignet, um sich von anderen Namen abzuheben? Ein weiteres Kriterium ist, dass der Unternehmensname nicht zu beschreibend sein darf. „Brötchenverkäufer“ wäre demnach zum Beispiel nicht schützbar. Warum? Das Markenrecht schützt zwar die Rechte des Markeninhabers, daraus folgt aber auch eine Einschränkung für andere Parteien. Darum kann das „Unternehmensnamen schützen“ nicht auf Worte ausgeweitet werden, die zu unserem normalen Sprachgebrauch gehören.
Marken- und Firmennamenrecherchen Zum „Unternehmensnamen schützen“ gehören auch eine Markenrecherche und Firmennamenrecherche. Aber auch hier ist Recherche nicht gleich Recherche. Wie oben schon beschrieben ist eine Laien-Recherche kaum mit einer Profi-Recherche zu vergleichen. Des Weiteren muss beim „Unternehmensnamen schützen“ zwischen einer Identitäts- und einer Ähnlichkeitsrecherche unterschieden werden. Die Identitätsrecherche untersucht ob es bereits eine angemeldete Marke bzw. einen Firmennamen gibt, die der Anmeldung Ihres Unternehmensnamens als Marke im Wege stehen könnte. Die Ähnlichkeitsrecherche geht noch einen Schritt weiter: Da auch ähnliche Marken einem erfolgreichen „Unternehmensnamen schützen“ widersprechen können, ist nicht nur relevant ob eine gleiche Marke oder Firmenname schon existiert, sondern auch ob ähnliche Marken oder Firmennamen bereits vorhanden sind. Ähnlich meint in diesem Sinne zum Beispiel in phonetischer Hinsicht (also ähnliches Klangbild) oder in Hinsicht auf nur einzelne differierende Buchstaben und so weiter. Für den Laien ist oftmals schwer auszumachen wo hier die Grenze zwischen „zu ähnlich“ und „nicht ähnlich genug“ gezogen wird. Das liegt zum einen daran, dass dieses Thema sehr komplex ist, zum anderen aber auch daran, dass diese Grenze im Ermessensspielraum der Ämter liegt, welche das „Unternehmensnamen schützen“ vornehmen. Unsere Erfahrung und unser Know-how sorgen dafür, dass wir mit einer hohen Wahrscheinlichkeit beurteilen können, welche Unternehmensnamen bei welcher Ähnlichkeit Markenrechtskonflikte provozieren können und welche nicht.
Nizza-Klassen Einteilung (Waren- und Dienstleistungsverzeichnis) Die Einteilung in Nizza-Klassen für das „Unternehmensnamen schützen“ legt fest, für welche Waren und Dienstleistungen Ihre Marke geschützt werden soll. Der Markenrechtsschutz gilt dann nur für diesen Bereich. Außerhalb dieses Bereiches ist es anderen Unternehmen nicht verboten den gleichen Unternehmensnamen zu benutzen. Mindestens drei Nizza-Klassen können Sie bei einer Markenanmeldung für eine deutschlandweit gültige Marke auswählen, jede weitere Klasse muss extra vergütet werden.
Unternehmensnamen schützen lassen – Markenanmeldung Nun kommt der eigentliche Punkt des „Unternehmensnamen schützen“: die Markenanmeldung. Diese wird beim hierfür zuständigen Amt vorgenommen – z.B. im Fall einer Wortmarke für Deutschland handelt es sich hierbei um das Deutsche Patent- und Markenamt. Die Anmeldung muss formgerecht sein. Sie erhalten dann eine Eingangsbestätigung und nach einer Wartezeit von bis zu drei Monaten auch das Ergebnis. Während dieser ganzen Zeit übernehmen wir für Sie gern die Kommunikation mit dem Amt und versuchen den Vorgang zu beschleunigen.
Mandanten-Betreuung Gerade Unternehmen, die sich vieler Mitbewerber erwehren müssen, können versucht sein, sich (neuer) Mitbewerber durch einen gerichtlichen Markenrechtsstreit zu entledigen. Gerne tragen wir diese und andere rechtliche Konflikte mit Ihnen zusammen aus, denn schließlich sind wir durch unsere gute Vorarbeit stets bestens gewappnet. Doch nicht immer muss ein juristischer Konflikt von Dritten ausgelöst werden. Auch Sie können sich wehren, wenn andere Unternehmen Ihren Unternehmensnamen unrechtmäßig benutzen. Auch hier stehen wir Ihnen als Markenrechtler gern zur Seite.
Fragen zum „Unternehmensnamen schützen“?
Diese Seite konnte nicht all Ihre Frage zum Thema „Unternehmensnamen schützen“ beantworten? Sie möchten es genauer wissen oder wünschen sich ein maßgeschneidertes Leistungspaket? Vielleicht möchten Sie auch einfach Rat bei der Frage, welches Paket am besten zu Ihren Bedürfnissen und den Anforderungen Ihres Unternehmens passt? Welche Fragen auch immer Sie zum Thema „Unternehmensnamen schützen“ haben, wir beantworten sie. Setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern.
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