Sie möchten Ihr Logo schützen und damit frühzeitig Ihre Rechte sichern? Wir melden für Sie eine Bildmarke oder Wort-/Bildmarke beim zuständigen Markenamt an und schützen so Ihr Logo professionell und effektiv. Der Markenschutz ist dabei nicht auf Deutschland beschränkt, sondern Sie können Ihr Logo auch europaweit oder international schützen. Lassen Sie sich gerne unverbindlich und kostenfrei von uns beraten. Beim Logo schützen geht es nicht nur um Markenlogos, sondern auch um den Schutz von Firmenlogos. Diese dienen nämlich sehr häufig zur Identifikation einer Firma. Nach erfolgter Markenregistrierung ist Ihr Logo in der Regel vor Nachahmung und unberechtigte Fremdübernahme geschützt. Trittbrettfahrern wird so die Möglichkeit genommen, auf Ihrer Erfolgswelle mitzusurfen.
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Sie wollen Ihr Logo schützen?
Logoschutz kommt in der Regel für Firmenlogos und Markenlogos in Betracht. Logos schützen kann man durch eingetragene Bildmarken, sofern nur grafische Elemente enthalten sind. Sofern auch Zahlen, Buchstaben enthalten sind, kann man Logos schützen über die Wort-/Bildmarke. Der Wiedererkennungswert von Markenlogos bzw. Firmenlogos ist nicht zu unterschätzen. Wenn Ihre Kunden Sie schätzen gelernt haben, wird oftmals nur noch optisch zugeordnet und gar nicht mehr richtig gelesen. Firmenlogos und Produktlogos sind gerade bei bekannten Marken wie adidas (drei Streifen) oder Lacoste (Krokodil) bzw. Porsche mit seinem Emblem häufig identisch. Hierdurch wird Marketingaufwand für unterschiedliche Marken- und Firmennamen eingespart. Die Marke und der Firmenname verstärken sich gegenseitig.
Wo benötige ich mein registriertes Logo überhaupt?
Auf Internetplattverkaufsformen wie eBay, Amazon oder Zalando kommt es sehr häufig zu Markenverletzungen. Mitkonkurrenten erkennen leicht, dass ein Produkt oder eine Firma in bestimmten Bereichen Erfolg hat und wollen dann an diesem Erfolg partizipieren. Es kommt daher nicht selten vor, dass die Produktaufmachung bzw. ein Firmenlogo oder Firmenname von einem Konkurrenten imitiert wird. Viele Markeninhaber denken, dass man nur den Namen schützen lassen muss und vernachlässigen dabei das Logo. Aus dem vorher Gesagten kann man jedoch erkennen, wie wichtig auch der Schutz der optischen Wiedererkennbarkeit ist. Sowohl bei amazon, als auch im Supermarktregal. Die Leute kaufen das Wiedererkennungsmerkmal. Zwar ist der Name natürlich nicht Schall und Rauch, aber schwieriger zu merken als ein Bild, das man sich eingeprägt hat.
Lieber Logo als Bildmarke schützen oder doch als Wort-/ Bildmarke?
Die Antwort hierauf ist bei den Markenrechtlern natürlich immer vielschichtig. Unseres Erachtens sollte man - wenn es irgendwie geht - den Produktnamen und/oder den Firmennamen immer als Wortmarke schützen und das Bildelement eines Produktlogos bzw. Firmenlogos zusätzlich als reine Bildmarke. Mit der Vorgehensweise stellen Sie sicher, dass die Grafik nicht Ihr Wortzeichen verwässert und umgekehrt die Grafik nicht über das Wort beschränkt wird. Die Anmeldung einer Wort-/Bildmarke ist also eigentlich immer aus der Not gebohren. Genaueres hierzu erläutern wir Ihnen gerne persönlich. Nehmen Sie einfach unverbindlich Kontakt zu uns auf.
Wie lange ist mein Logo nach der Markenregistrierung geschützt?
Da es sich beim Logoschutz um eine klassische Markenanmeldung handelt, beträgt die Schutzdauer 10 Jahre nach erfolgreicher Markeneintragung. Für den Schutz eines deutschen Logos fallen dabei für 3 Nizzaklassen 290,- EUR Amtsgebühren beim DPMA an und für den europäischen Logoschutz beim EUIPO analog in drei Klassen 1.050,- EUR. Es kommen dann in der Regel Anwalts- und Recherchekosten hinzu.
Kann man auch nach Logos recherchieren, um sich vor Abmahnungen zu schützen?
Klar geht das und es ist sogar sehr sinnvoll dies zu tun. Genau wie bei Wortmarken kann man auch nach Bildmarken recherchieren. Alle Bildmarken sind in sogenannte Viennaklassen eingeteilt. Jedes Bild ist so entsprechend zu katalogisieren und entsprechend für den Profi überprüfbar. Eine frei Bildmarkenrecherchedatenbank gibt es aber nicht. So etwas muss man durch eine Anwaltskanzlei oder Rechercheinstitut überprüfen lassen. Die Anwaltskanzlei macht einem dann gleich auch noch eine juristische Auswertung. Unsere Bildmarkenrecherche Deutschland finden Sie hier.
Soll ich mein Logo über eine Marke schützen oder doch lieber über das eingetragene Design?
Designschutz ist günstiger als eine eingetragene Marke. Dies veranlasst immer wieder finanziell häufig knapp ausgestattete Unternehmensgründer anstatt eine Marke anzumelden, lieber den Designschutz zu wählen.
Was ist denn nun richtig?
Es kommt mal wieder maßgeblich darauf an, worauf der Schutzumfang einer Anmeldung abzielt. Wenn man sein Logo zur Kennzeichnung seiner Waren auf diese aufbringen möchte und man das Produktlogo als Wiedererkennungsmerkmal seines Unternehmens oder seiner Dienstleistungen benötigt, ist die registrierte Bildmarke oder auch Wort-/Bildmarke wohl die bessere Lösung. Der Markenschutz besteht nach der Markenregistrierung 10 Jahre und kann beliebig oft verlängert werden. Dies ist beim Designschutz enger geregelt - siehe unten.
Beim Schutz eines Designs geht es primär um die Möglichkeit die Erscheinungsform eines Gegenstands (3D / Schutz der Form) und ggf. auch zweidimensional als Logo schützen zu lassen. Das Design, also die Erscheinungsform wird dabei durch Linien, Farben, Verzierungen und Konturen definiert. Falls ein neues Logo auf Bekleidung aufgebracht werden soll und die ganze Bekleidung hierdurch unverwechselbar im Design erscheint, sollte man das Logo in Ergänzung zur Bildmarke in der Locarnoklasse für "Bekleidung" schützen lassen. Falls das Logo nur als Hinweis für den Hersteller bzw. das vertreibende Unternehmen dienen soll, ist die Bildmarke oder Wort-/Bildmarke empfehlenswerter. Im Zweifel können also der Designschutz und die Marke parallel zum Produktschutz angemeldet werden. Bei einem Firmenlogo macht das Design keinen Sinn und trifft nicht den gewollten Schutzzweck. Im Zweifel ist daher eine Marke wichtiger als ein Design.
Ein kleiner Nachteil des Designschutzes ist zudem, dass der Designschutz immer nur 5 Jahre wirkt und dann verlängert werden muss (hierdurch wird der Kostenvorteil zur Marke fast aufgezehrt) und der Designschutz zudem nur maximal 25 Jahre andauert. Die Marke kann zeitlich unbegrenzt alle 10 Jahre verlängert werden und ist daher ein Schutzrecht, dass auch Generationen überdauern kann.
Schutz des Unternehmenslogos auch für Europa und International
Über die eingetragene Marke kann man den Schutz des Unternehmenslogos auch international ausdehen. Während das Firmenlogo selbst bei deutschlandweiter Tätigkeit des Unternehmens maximal in den Grenzen Deutschlands über den Schutz des Firmenabzeichens nach § 5 MarkenG (Markengesetz) geschützt sein kann, gelingt es mit der Registrierung von EU-Marken (Unionsmarken) und Internationalen Registrierungen (IR-Marke) den Schutzbereich des Firmenlogos über die Grenzen Deutschlands auszuweiten.
Wort-/Bildmarke
Bildmarke
Als Marke können Sie ein
Logo schützen für Deutschland
Logo schützen für die europäische Union (EU-Marke)
Logo schützen für einen ausländischen Staat beim nationalen Markenamt
Logo schützen für oder internationale Staatenauswahl bei der WIPO (IR-Marke)
Wie bei allen Markenanmeldung stehen beim Logo Schützen 45 Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizzaklassen) zur Verfügung. Von den Nizza-Klassen sind die sogenannten Vienna-Klassen (Wiener Klassifizierung) für die Beurteilung der grafischen Elemente beim Logo Schützen zu unterscheiden. Die Vienna-Klassifizierung dient insbesondere bei der immer zu empfehlenden Bildmarkenrecherche nach älteren Bildmarkenrechten dem Anwalt bzw. dem Rechercheunternehmen zur Einordnung der Bildelemente des zu schützenden bzw. zu recherchierenden Logos.
Wir beraten Sie jedoch nicht nur bei der richtigen Wahl der Markenform, sondern formulieren für Sie auch das passende Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen und betreuen Ihre Logo schützen - Markenanmeldung auch über die Zustellung der Markenurkunde hinaus.
Logorecherche - wie geht das?
Ob jemandem ein Logo gefällt, ist sicher Geschmackssache. Vielleicht denken Sie von Ihrem Logo, dass es unbeschreiblich schön ist. Das mit dem „unbeschreiblich“ stimmt sicher. Denn wie soll man ein Logo beschreiben. Und damit sind wir auch schon bei der Herausforderung, vor der Sie stehen, wenn Sie Ihr Logo schützen lassen möchten. Nach einem Namen, den Sie schützen möchten, können Sie unter anderem im Internet recherchieren. Wenn Sie jedoch ein Logo haben, das Sie schützen möchten, wird es schon schwieriger zu suchen, ob es so etwas schon einmal gegeben hat.
Stellen Sie sich doch bitte vor, das Logo, das Sie schützen möchten, zeigt eine Muschel. Wenn Sie in einer Suchmaschine im Internet nach „Muschel“ suchen, finden Sie mehr oder weniger spannende Texte über Muscheln. Bei der Google-Bildersuche denken Sie, dass Sie am Strand gelandet sind, weil der Bildschirm plötzlich voller Muscheln ist. Die Muschel, die der Mineralölanbieter SHELL als Logo nutzt, finden Sie nicht so schnell. Zugegeben, das Beispiel hinkt ein wenig. Aber vom Prinzip stehen Sie mit nahezu jedem Logo, das Sie schützen lassen möchten, vor der Herausforderung, mögliche Hindernisse zu finden, warum Sie Ihr Logo nicht schützen lassen können. Um den Aufwand dafür zu minimieren und um am Ende wirklich an alles gedacht zu haben, empfiehlt es sich, Anwälten wie uns damit zu beauftragen, Ihr Logo schützen zu lassen. Wir können Ihnen zu Ihrem Schutz natürlich im Vorwege einer Logoschützung eine Logorechercherche (der Jurist nennt das Bildmarkenrecherche) anbieten. Im Vergleich zu den Risiken einer Markenverletzung ist so eine Bildmarkenrecherche sogar recht günstig.
Übrigens! So eine Bildmarkenrecherche führen wir nicht über die Google-Bildersuch durch, sondern lassen unser erfahrenes Rechercheinstitut mit einem langjährig tätigen Rechercheur diese Aufgabe erledigen. Wir erarbeiten mit diesem im Vorwege der Bildmarkenrecherche die Vienna-Klassen-Suchstrategie und werten die Recherche dann für Sie zur Vermeidung juristischer Fallstricke aus.
Lassen Sie Ihr Logo über Prehm & Klare Rechtsanwälte schützen- wir kennen uns damit aus!
Wir übernehmen gerne für Sie alle Formalitäten, um Ihr Logo als eingetragenes Markenzeichen zu schützen. Und sollte es etwas kniffliger werden, weil andere Unternehmen eventuell ähnliche Logos angemeldet haben, profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung, wenn es darum geht wie man solche Probleme umschiffen kann. Was Sie tun müssen, damit wir Ihr Logo schützen lassen können, erklären wir Ihnen gern telefonisch oder per Mail.
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