Marke patentieren lassen
Sie möchten eine Marke patentieren lassen?
Sie sind auf dieser Seite gelandet, weil Sie eine Marke patentieren lassen möchten. Jedenfalls gehen wir davon aus, sonst wären Sie nicht auf der Seite „Marke patentieren lassen“ gelandet. Grundsätzlich sind Sie hier bei uns natürlich goldrichtig, denn wir sind in Sachen Markenrecht tätig und führen jedes Jahr mehrere hundert Markenanmeldungen für unsere Mandanten durch. Darum stehen wir Ihnen natürlich auch dann zur Seite, wenn Sie eine Marke patentieren lassen möchten. Wobei es sich hierbei eigentlich nicht um ein Patent handelt (das man patentieren lassen kann), sondern um den Schutz für eine Marke. Darum können auch wir leider keine Marke patentieren lassen – wohl können wir aber eine Marke schützen lassen. Da wir hier aber keine Haare spalten wollten, sagen wir im Folgenden (trotz der inhaltlich nicht ganz zutreffenden Formulierung) der Einfachheit halber weiterhin „Marke patentieren lassen“. Lange Rede, kurzer Sinn, Sie möchten nun wissen, wie das denn funktioniert – eine Marke patentieren lassen. Wir sagen es Ihnen:
Was Sie brauchen, um eine Marke patentieren lassen zu können
Zuerst suchen Sie sich eine Kanzlei, die mit nationalen und internationalen Markenanmeldungen jede Menge Erfahrung hat – uns zum Beispiel. Das ist wichtig, weil die Anwälte Ihres Vertrauens natürlich genau wissen müssen, welche Formalitäten erledigt werden müssen, damit sie eine Marke patentieren lassen können und welche Kniffe zu beherrschen sind. Denn die Folgen einer unrechtmäßigen Markenanmeldung können erheblich sein.
Damit wir eine Marke patentieren lassen können, müssen wir zum Beispiel wissen, für welches Gebiet Sie diese Marke patentieren lassen möchten: landesweit, EU-weit, möglichst weltweit oder nur für einzelne, bestimmte Länder? Außerdem müssen wir wissen, ob es sich um eine Wortmarke, eine Bildmarke oder eine Wort-Bild-Marke handelt.
Anschließend müssen wir mit Ihnen zusammen klären, für welche Nizza-Klassen Sie eine Marke patentieren lassen möchten. In 45 Nizza-Klassen werden Waren und Dienstleistungen eingeteilt. Bei der Anmeldung der Marke legen wir also in einem sogenannten Waren- und Dienstleistungsverzeichnis fest, für welche Waren beziehungsweise Dienstleistungen wir Ihre Marke patentieren lassen. Wenn Sie zum Beispiel mit Turnschuhen handeln, können wir Ihre Marke patentieren lassen für die Nizza-Klassen 25 (Sportschuhe) und 35 (Einzelhandel).
Doch am wichtigsten ist die Frage: Gibt es Ihre Wunschmarke eigentlich schon? Diese Frage sollte unbedingt vor der Markenanmeldung geklärt werden, denn wenn Sie eine Marke patentieren lassen, die es schon gibt, kann der Inhaber einer länger bestehenden Marke Sie gerichtlich belangen. Und dabei zählt nicht nur eine Marke, die genau gleich ist, sondern sogar schon eine Marke, die einer anderen nur ähnlich ist. Hier sollten Sie also unbedingt auf Nummer Sicher gehen und – bevor Sie eine Marke patentieren lassen - den Anwalt Ihres Vertrauens mit einer Marken- und Ähnlichkeitsrecherche beauftragen.
Was nach dem Marke-patentieren-lassen geschieht
Wenn Sie Ihre Marke patentieren lassen, ist mit folgendem Ablauf zu rechnen. Bevor die Mitarbeiter der Markenstelle Ihre Marke patentieren lassen, überprüfen Sie die Markenanmeldung in Hinsicht auf Vollständigkeit der zu machenden Angaben und auf das etwaige Vorliegen „absoluter Schutzhindernisse“. Wenn Sie sich eine Marke patentieren lassen, sind absolute Schutzhindernisse zum Beispiel irreführende Angaben oder Beschreibungen, die kaum Unterscheidungskraft bieten, Verstöße gegen die guten Sitten oder verwendete Hoheitszeichen. Was die Markenstelle beim Marke-patentieren-lassen nicht prüft, ist, ob es relative Schutzhindernisse gibt, die verletzt werden könnten. Das heißt, ob die Rechte Dritter durch das Marke-patentieren-lassen verletzt werden (siehe oben; darum ist es so wichtig die Markenrecherche vorher vornehmen zu lassen).
Nach drei Monaten wird die Marke in der Regel in das Register eingetragen. Dann wird sie einen Monat danach veröffentlicht. Inhaber älterer Marken oder Firmennamen können drei Monate lang Widerspruch gegen die Anmeldung einlegen. Bei einem solchen Konflikt überprüft das Markenamt, ob die neue Marke verwechslungsfähig ist. Ist dies der Fall, kann die neue Marke sofort wieder gelöscht werden. Doch auch nach dieser Widerspruchsfrist von drei Monaten bleibt dem Inhaber einer älteren Marke auch noch der gerichtliche Weg offen – hier kann er auf Auskunft, Unterlassung, Schadenersatz und ggf. Lizenzgebühren klagen.
Sie sehen nun, warum es so wichtig ist, dass Sie sich von Experten eine Marke patentieren lassen und dass jedwede Vorkehrungen getroffen werden, die dem Marke-patentieren-lassen nicht im Weg stehen beziehungsweise das Risiko auf spätere Konflikte mit anderen Parteien so gering wie möglich halten. Sie haben noch Fragen, oder möchten sich sofort Ihre Marke patentieren lassen? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.