Sie denken darüber nach Ihre Marke schützen zu lassen? Wir lassen Ihre Marke in Deutschland, europaweit oder international beim Markenamt schützen. Abhängig vom gewünschten Schutzbereich und der Markenform (Wortmarke, Bildmarke oder kombinierte Wort-/Bildmarke) bieten wir Ihnen verschiedene Leistungspakete an, um Ihre Marke professionell schützen zu lassen. Sollten Sie unsicher sein, welche Leistung für Ihre Markenanmeldung passend ist, so zögern Sie bitte nicht sich von uns unverbindlich beraten zu lassen.
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Marke schützen lassen
Was ist eine Marke und was bedeutet „Marke schützen lassen“ genau?
Im Folgenden werden wir Ihnen kurz erläutern, warum eine Marke schützen lassen so wichtig ist und welche Folgen es haben kann, wenn das „Marke schützen lassen“ versäumt wird. Nehmen wir einmal an, Sie haben sich einen tollen Firmennamen, einen 1A Produktnamen oder ein echt schickes Logo ausgedacht und sind mächtig stolz darauf. Weil diese Kreation viel Zeit und angestrengtes Nachdenken erfordert hat, gehen Sie nun davon aus, dass Ihre Schöpfung ganz automatisch durch das Urheberrecht geschützt ist. Wenn der Konkurrent von Nebenan also Ihren schwer erarbeiteten Namen einfach kopiert und damit für sich wirbt, werden Sie ihn sicherlich gerichtlich belangen können. Oder? Insbesondere nicht wenn er diesen hat als Marke schützen lassen.
Was geschieht, wenn Sie nicht eine Marke schützen lassen?
Wenn Sie Ihren Namen oder Ihr Logo nicht haben als Marke schützen lassen, werden Sie im Streitfall vor Gericht mit der „Schöpfungshöhe“ Ihrer Kreation konfrontiert werden. Schöpfungshöhe meint den künstlerischen Anspruch, der an ein Werk zu stellen ist. Denn meist ist die Schöpfungshöhe von Namen und Logos nicht so erheblich, dass dieses vom Urheberrecht geschützt ist. Damit genießt Ihre Schöpfung meist keinen Schutz… Es sei denn, Sie haben diese als Marke schützen lassen. Haben Sie allerdings das Marke-schützen-lassen versäumt und stattdessen hat Ihr Konkurrent diese Kreation als Marke schützen lassen, dann sind die Folgen noch weit größer. Denn während Sie auf eine ungeschützte Kreation nur einfach kein Urheberrechtsanspruch stellen können, kann der Konkurrent, der sich hat die Marke schützen lassen, Ansprüche gegen Jeden stellen, der diese Marke im geschäftlichen Verkehr verwendet.
Folgen einer Markenrechtsverletzung
Haben Sie eine Wort- oder Bildkreation zu Werbe- oder Repräsentationszwecken benutzt, die sich eine andere Partei bereits als Marke schützen lassen hat, hat diese Anspruch auf Auskunft, Unterlassung, evtl. Schadenersatz und ggf. Lizenzgebühren. Eine Schöpfung zu verwenden, die ein anderer sich hat als Marke schützen lassen, kann also sehr teuer werden. Darum sollten gerade Existenzgründer und kleine Betriebe unbedingt Namen und Logos als Marke schützen lassen, da eine Markenrechtsverletzung für sie schnell das Betriebsaus bedeuten kann. Beziehungsweise die eigenen Wort- und/oder Bildkreationen auf bereits vorhandene Marken recherchieren lassen. Beide Dienstleistungen erhalten Sie u.a. selbstverständlich bei uns.
Marke schützen lassen: Vorgehensweise
Wie eben schon kurz erwähnt, ist der erste Schritt eine Marke schützen lassen die sorgfältige Marken- und Ähnlichkeitsrecherche. Hierbei stellt sich die Frage, für welche Branchen (Nizza-Klassen) Sie die Marke schützen lassen wollen und für welche Länder Sie die Marke schützen lassen wollen. Ein Beispiel: Sie haben sich den Produktnamen „Adidas“ ausgedacht und wollen damit Turnschuhe vertreiben. Also gehen Sie zum Markenanwalt Ihres Vertrauens und lassen diesen eine Marken- Ähnlichkeitsrecherche durchführen. Dieser wird Ihnen dann mitteilen, dass es bereits eine solche Marke gibt, die auch noch für die gleiche Nizza-Klasse registriert ist, in die Sie eigentlich einsteigen wollten. Sie wissen also nun, dass Sie von „Adidas“ lieber die Finger lassen. Nun liegt die Idee meist nahe, den Namen einfach ein wenig abzuwandeln. Doch auch hier wird der Markenanwalt Ihres Vertrauens Ihnen mitteilen müssen, dass Sie sich nur die Marke schützen lassen können, die keine klangliche, schriftliche oder assoziative Verwechslungsfähigkeit mit einer bereits vorhandenen Marke bietet. Darüberhinaus wird er Ihnen erklären, dass Sie unterschiedliche Marken in Hinsicht auf ihr Anwendungsgebiet schützen lassen können: zum Beispiel eine nationale Marke, eine internationale Marke (IR-Marke) oder eine EU-weite Marke. Je größer also das Gebiet ist, für das Sie sich entscheiden, desto größer der Umfang der Recherche.
Sie haben noch Fragen zum Marke-schützen-lassen? Dann sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
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