Das Markenrecht wirkt auf den ersten Blick sehr kompliziert und das ist es auch, wenn man sich nicht damit auskennt. Wir sind ausschließlich auf das Markenrecht spezialisiert und weisen dank über 24jähriger Erfahrung, mehrerer tausend Markenanmeldungen, diverser gerichtlicher und außergerichtlicher Markenstreitigkeiteneinen reichen Erfahrungsschatz im Markenrecht auf. Auf dieser Basis haben wir diverse standardisierbare Dienstleistungen zu effektiven Leistungspaketen geschnürt. Damit bieten wir unseren Mandanten einen professionellen Service im Markenrecht. Haben Sie Fragen oder Beratungsbedarf im Markenrecht? Sprechen Sie uns gerne unverbindlich an!
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Markenrecht sichern: Wir helfen Ihnen beim Begründen eines eingetragenen Markenrechts
Sie fragen sich, ob Sie Ihre Markenrecht selbst registrieren lassen oder einen Markenrechtsanwalt damit beauftragen? Nun denn. Im ersten Ansatz, scheint das Registrieren eines Markenrechts einfach zu sein.Tatsächlich gibt es jedoch eine große Anzahl von Informationen, die man beim Markenrecht kennen sollte, da man ansonsten schnell mit einer kostenpflichtigen, markenrechtlichen Abmahnung überzogen werden kann. Wussten Sie zum Beispiel, dass das Deutsche Patent- und Markenamtkeine Markenrecht - Recherche nach älteren Markenrechten und Firmennamenrechten durchführt und Sie mit Ihrer Markenrechtregistrierung auf die offene See rudern lässt, ohne Ihnen einen Rettungsring mitzugeben? Wussten Sie, dass Ihre Markenrechtseintragung nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht rechtssicher ist, sondern im Markenrecht zeitlich unbegrenzt der Gerichtsweg offen ist? Und das ist nur die Spitze des Eisberges, die Sie im Markenrecht erwartet.Unsere Kanzlei ist im Markenrecht über 15 Jahren spezialisiert und hat über die Jahre weit über 7.000 Markenanmeldungen erfolgreich durchgeführt. Googeln Sie uns einfach. Sie werden feststellen, das Prehm & Klare Rechtsanwälte deutschlandweit bekannt und bei den Mandanten geschätzt sind. So viele Leute können doch gar nicht irren, oder?
7 Punkte die Sie zum Markenrecht wissen sollten
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) prüft nicht, ob ältere Markenrechte oder Firmennamenrechte bestehen. Das DPMA trägt Ihr Markenrecht nämlich ohne eigene Recherchen ein. Sie haben ein erhöhtes Abmahnrisiko.
Die Konsequenz im Markenrecht ist, dass der Markenanmelder die Marken- und Firmennamenrecherchen selbst durchführen soll. Jedoch sind im Markenrecht die Streitwerte sehr hoch. Schon führ eine simple Markenrechts-Abmahnung werden in aller Regel Abmahnkosten in Höhe von 1.531,90 EUR netto für den Abgemahnten fällig.
Eine simple Recherche nach der identischen Marken reicht nicht aus, weil mit einer „Identitätsrecherche” keine ähnlichen Markennamen oder auch Firmennamen gefunden werden können.
Es müssen unbedingt auch ähnliche, branchengleiche Firmennamen überprüft werden!
Die frei zugänglichen Markenrecht- Datenbanken sind nicht immer zuverlässig. Sie können nämlich nicht nach ähnlichen Markenzeichen suchen. Die Möglichkeit einer Firmennamenrecherche im Handelsregister ist bei der kostenfreien Datenbanken des DPMA nicht enthalten.
Bei der Prüfung der Markenrechtsschutzfähigkeit eines Zeichens ist keine Unersuchung nach älteren Rechten Dritter für den Marken- und Firmennamen enthalten. Die Schutzfähigkeit eines Markenzeichens bedeutet, dass der Markenname für die Eintragung im DPMA-Register geeignet ist und nicht gegen absolute Eintragungshindernisse gemäß § 8 Markengesetzt (MarkenG) verstößt.
Die Marken- und Firmennamen-Konfliktrecherche bezieht sich auf die Vergangenheit und überprüft dort ältere Markenrechte bzw. Firmennamenrechte anderer Rechteinhaber, die mit Ihrem Wunschnamen kollidieren könnten.
Markenrecht selbst anmelden?
Kann ich als Privatperson mein Markenrecht selbst anmelden?
Ob Sie das können, wissen wir leider nicht, aber Sie dürfen Ihr Markenrecht natürlich auch selbst anmelden.
Bei den do it yourself begründeten Markenrechten, kommt es im Vergleich zu Markenanmeldungen über Markenanwälte häufig vor, dass die Markenrechtsanmeldung vom Markenamt aus formellen Gründen bzw. nicht vorhandener Schutzfähigkeit abgelehnt wird. Ihre Anmeldegebühren sind dann leider ersatzlos verloren? Die Markenämter zahlen Ihnen im Falle der Ablehnung des beantragten Markenrecht keinen Cent zurück. Die Ablehnungsquote bei den privaten Versuchen einen Markenrechtbegründung liegt demnach bei annähernd 40 %. Sofern das Deutsche Patent- und Markenamt zudem überprüfen würde - was es nicht tut -, ob ältere Markenrechte oder Firmennamenrechte der Markeneintragung entgegen stehen, würde die Ablehnungsquote bestimmt bei 80 % liegen. Die hohe Zahl an abgelehnten Markenrechtseintragungen liegt daran, dass amtliche Anmeldegebühren nicht vollständig bzw. rechtzeitig beim Markenamt eingezahlt werden, oder aber auch einer der nachfolgend Ablehnungsgründe nach § 8 Markengesetz (MarkenG), nämliche absolute Eintragungshinderungsgründe die Eintragung des Markenrecht verhindern.
Die Top-Gründe, warum ein Markenrecht nicht eingetragen wird sind:
Anmeldung eines Markenrechts mit Zeichen, denen jegliche Unterscheidungskraft gem. § 8 Abs.2 Nr.1 MarkenG für die betreffenden Produkte oder Dienstleistungen fehlt (Beispiel: Man versucht, die Wortmarke „XL“ für Bekleidung anzumelden),
Anmeldung von Marken, die nach § 8 Abs.2 Nr.2 MarkenG nur aus Zeichen bzw. Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können (Man versucht eine Bezeichnung wie MEGA, SMART oder Geil als Wortmarke anzumelden).
Gemäß § 8 MarkenG existieren natürlich noch diverse Ausschließungsgründe für eine Markenrecht, die dazu führen, dass die Markenrechtsanmeldung scheitern wird. Typische Registrierungsverstöße sind noch, dass Staatswappen, Hoheitszeichen von Bundesländern oder auch Gemeindewappen und sowie anstößige Zeichen und Bilder registriert werden.
Vor jeder Anmeldung eines Markenrechts muss der versierte Anwalt nach Markenrechts-Eintragungshindernissen gem. § 8 MarkenG auf die Suche gehen. ACHTUNG! Die Prüfung der Markenrecht - Schutzfähigkeit umfasst nicht die Prüfung nach ältere Markenrechten Dritter. Solche Recherchen nach älteren Konfliktrechten kann man natürlich gegen zusätzliche Kosten veranlassen. Wir bieten natürlich auch Pakete, die diese Recherchen bereits enthalten.
Vorteile einer Markenrechtsanmeldung
Vorteile eines Markenrechts auf einen Blick
Schutz vor Verlust oder Wertminderung des Markennamens / Markenlogos durch fremde Markenrechte
Schutz vor anderen Firmen sowie markenrechtlichen Konflikten und der Folgekosten
Steigerung des eigenen Firmen- und Markenwerts und der eigenen Position im Markt
Die Vorteile einer Markenrechtsbegründung im Detail
Warum sollten Sie eine Sicherung Ihres Markenrechts überhaupt vornehmen lassen? Was sind Ihre Vorteile?
Nur eine Markenanmeldung kann Ihr Logo, Ihren Produktnamen und auch den Firmennamen effektiv schützen. So verhindern Sie den Verlust Ihres Namens, die Wertminderung oder auch den Missbrauch sowie ggf. die Markenverunglimpfung. Sie schützen Ihr Unternehmen vor Rechtsstreitigkeiten mit unüberschaubaren Folgekosten und Identitätsverlust Ihrer Firma oder Marke.
Durch das Schützen Ihres Markenrechts können Sie konkurrierenden Firmen verbieten, Ihre Marke, Ihr Logo, Ihren Firmennamen oder Ihren Produktnamen deutschlandweit, europaweit oder international ohne Ihre Erlaubnis (Lizenz) zu benutzen. Bedenken Sie unbedingt, dass das Urheberrecht an Logos in der Regel aufgrund zu geringer Schöpfungshöhe (künstlerischen Anspruchs) häufig nicht greift und es ein Gewohnheitsrecht nicht gibt.
Gefahr des Markengrabbings.
Meldet einer Ihrer Konkurrenten einen Markennamen oder ein Logo als seine Marke an, sind Sie von der Benutzung zunächst ausgeschlossen, es sei denn, Sie können eine bösgläubige Anmeldung von Markenrechten nachweisen. Nicht selten ist es den Mandanten aber zu teuer und risikoreich, einen Markenrechtskonflikt gerichtlich auszutragen. So dann beginnt der Namensfindungsprozess wieder von vorn. Allerdings sind sämtliche Repräsentations- und Werbemittel neu zu erstellen.
Muss ich vor der Anmeldung von Markenrechten recherchieren?
Vor der Anmeldung eines eigenen Markenrechts sollte die Markenrecherche und eine Firmennamenrecherche stehen!
Wie kann ich die Risiken bei Anmeldung eines Markenrechts reduzieren? Schließlich möchte man weder Zeit noch Geld für ein Markenrecht investieren, das anschließend aufgrund eines vor der Anmeldung versteckt gebliebenen Markenrechtskonflikts wieder gelöscht werden muss. In der Regel beginnt eine solche Misere mit einer markenrechtlichen Abmahnung und endet mit Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen und natürlich der Löschung des frisch begründeten Markenrechts.
Darum sollte man unbedingt vor der Anmeldung seines Markenrechts eine Markenrechts- und Firmennamenrechtsrecherche durchführen. So kann man feststellen, ob bereits eine identische Marke und ein branchengleicher identischer Firmennamen existieren, bzw. mit den von uns immer empfohlenen Ähnlichkeitsrecherchen, ob verwechslungsfähige, nämlich klanglich, schriftbildlich oder assoziativ ähnliche Zeichen Dritter eingetragen sind. Achtung! Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft dies nach Eingang auf Eintragung von Markenrechten nicht, ob dem ältere Rechte entgegenstehen. Dafür sind alleine Sie verantwortlich und tragen entsprechend das Haftungsrisiko. Das können wir Ihnen abnehmen.
Darum ist es auch mehr als sinnvoll, bereits vor Beginn des Markenfindungsprozesses uns ins Boot zu holen. Wenn sie sich erst einmal auf den falschen Markennamen festgelegt haben, ist der Katzenjammer in der Regel groß und die Beseitigung der Markenrechtsprobleme in der Regel teuer. Rufen Sie uns einfach an. Denn so bekommen Sie gleich mit, auf welche markenrechtliche Kriterien bei der Markennamenentwicklung zu achten ist. Das spart Ihnen Zeit, Geld und Nerven.
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