Jede Band braucht einen Namen und dieser Name sollte möglichst einmalig sein. Um zu verhindern, dass der eigene Bandname von anderen Bands benutzt wird, sollte man den möglichst optimalen Schutz für den Bandnamen anstreben. Im Idealfall ist der Bandname als Wortmarke zu schützen. Wir können Ihren Bandnamen für Deutschland, Europa oder auch international schützen. Wenn Sie bei der Wahl des passenden Leistungspakets unsicher sind, so zögern Sie bitte nicht uns anzusprechen.
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Bandname schützen
Wir helfen Ihnen beim „Bandname schützen“
Sie möchten Ihren Bandnamen schützen lassen? Dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir helfen Ihnen beim Schützen Ihres Bandnamens, beraten Sie in Hinsicht auf die zu beachtenden Rahmenbedingungen und können so Ihr Risiko erheblich minimieren, Ihren Bandnamen eines Tages wechseln zu müssen.
Wie Sie einen Bandnamen schützen können
Das „Bandnamen schützen“ wird durch das Markenrecht möglich. Um den markenrechtlichen Schutz für Ihren Bandnamen zu erhalten, müssen Sie diesen zu einer registrierten Marke machen. Das bedeutet: einen Schutz für Ihren Bandnamen erhalten Sie, indem Sie diesen beim hierfür zuständigen Amt (für Deutschland ist das das Deutsche Patent- und Markenamt) anmelden und registrieren lassen. Ist die Registrierung abgeschlossen und existieren keine anderen Bandnamen als bereits registrierte Marke, die dem Ihren sehr ähnlich sind, steht Ihr Bandname 10 Jahre lang unter dem Schutz des Markenrechts. Sie können dann jeder anderen Band verbieten, diesen Bandnamen zu benutzen und verhindern, dass dieser missbraucht wird. Im Anschluss an die 10 Jahre kann der Schutz beliebig oft verlängert werden.
Warum Sie uns für das „Bandname schützen“ brauchen
Einen Bandnamen zu schützen ist nicht ganz einfach und beinhaltet einige Untiefen und Fallstricke, die es zu umschiffen gilt. Das beginnt bei den Formalien der Markenanmeldung (zum Bandname schützen) an sich, die formgerecht sein müssen, erstreckt sich dann über die Umgehung der sogenannten Schutzhindernisse und endet bei der etwaigen Existenz konkurrierender Marken, die ältere Rechte besitzen. Werden diese Kriterien vor dem „Bandname schützen“ nicht geprüft, kann Ihre Markenanmeldung scheitern oder Sie begehen durch das „Bandname schützen“ gar (unwissender weise) eine Markenrechtsverletzung, die Sie in gerichtliche Streitigkeiten verwickeln kann und Sie vor allem viel Zeit, Geld und Nerven kosten wird.
Wie das geschehen kann? Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft Ihre Markenanmeldung zum „Bandname schützen“ zwar auf die Formalien und das Bestehen absoluter Schutzhindernisse, doch 1. sind Sie die Anmeldegebühr auch dann los, wenn das Amt in diesen Fällen einen Fehler feststellt und das „Bandname schützen“ scheitert und 2. überprüft das Amt NICHT, ob bereits Marken bestehen, die ältere Rechte besitzen. In diesem zweiten Fall verletzen Sie durch das „Bandnamen schützen“ die Rechte des Markeninhabers. Dieser kann Ihnen nun nicht nur verbieten, Ihren Bandnamen zu schützen, sondern diesen darüber hinaus auch nicht weiter zu benutzen. Außerdem kann er ggf. Lizenzgebühren oder Schadenersatz verlangen. Und die Kosten für den Rechtsanwalt der Gegenseite müssen Sie sowieso zahlen.
Besonders ärgerlich ist dieser Umstand, wenn Ihre Markenrechtsverletzung erst dann entdeckt wird, wenn Sie den Bandnamen bereits längere Zeit benutzen. Denn zum einen sind die Kosten (Lizenzgebühren bzw. Schadenersatz) dann wesentlich höher und zum anderen verliert Ihre Band mit der Löschung des Bandnamens (und der Neubenennung) die bereits mühsam erarbeitete Identität und den Wiedererkennungseffekt. Das könnte Ihre musikalische Karriere im höchsten Maße gefährden.
Sicherer ist es also, sich an Markenrechtler wie uns zu wenden, die wissen, was es braucht, um einen Bandnamen erfolgreich schützen zu lassen, um Risiken zu minimieren. Die auf das Markenrecht ausgerichtete Kanzlei Prehm & Klare bietet Ihnen darum nicht nur eine allumfassende Prüfung sämtlicher für das „Bandname schützen“ wichtiger Kriterien, sondern auch Pauschal- und Paketpreise, die Ihnen die Kalkulation leicht machen und einen einfachen Überblick über die anwaltlichen Leistungen ermöglichen.
Was das „Bandname schützen“ beinhaltet
Für das „Bandname schützen“ sind folgende Informationen einzuholen bzw. darzulegen:
Für welchen Bereich soll das „Bandname schützen“ gelten Das Bandname schützen, also die Markenanmeldung muss den Bereich des markenrechtlichen Schutzes definieren. Dies gilt sowohl geographisch als auch inhaltlich. So können Sie das „Bandnamen schützen“ zum Beispiel für ganz Deutschland, Europa oder gar international vornehmen lassen. Sie müssen aber auch den Leistungsbereich angeben, für den das „Bandname schützen“ gelten soll. Dieser wird in Nizza-Klassen geregelt. Bei der Frage, welche dieser Klassen für Sie in Frage kommen, helfen wir Ihnen gern weiter.
Als was soll das „Bandname schützen“ vorgenommen werden? Möchten Sie Ihren Bandnamen als reine Wortmarke schützen? Oder als Wort-Bild-Marke? Oder sogar als Hörmarke? Gibt es Besonderheiten, die diese Marke auszeichnen, zum Beispiel in puncto Schriftbild? Welcher Schutz der Beste für Sie ist, finden wir gern mit Ihnen zusammen heraus.
Bestehen Schutzhindernisse in Bezug auf das „Bandnamen schützen“? Um zu klären, ob Ihr Bandname überhaupt schützbar ist, müssen wir die Schutzfähigkeit Ihres Bandnamens überprüfen. Geschützt werden dürfen zum Beispiel keine Namen, die zu beschreibend sind und im normalen Sprachgebrauch Verwendung finden. Welche Kriterien an die Schützbarkeit eines Bandnamens gestellt werden, erklären wir Ihnen gern. Sofern dies noch möglich ist, ist es sinnvoll, dieses Gespräch bereits vor der Phase der Namensfindung zu führen. So wissen Sie von Vornherein, welche Rahmenbedingungen Ihr Bandname erfüllen muss und sparen sich so viel Zeit und Nerven.
Bestehen markenrechtliche Kollisionspunkte in Hinsicht auf das „Bandnamen schützen“? Die Frage, ob bereits eine Marke existiert, die dem „Bandname schützen“ im Weg stehen könnte, beantworten unsere professionellen Markenrecherchen. Hierbei können Sie eine Identitätsrecherche oder eine umfassende Ähnlichkeitsrecherche wählen. Selbstverständlich erhalten Sie bei uns auch beides – wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten. Denn die Identitätsrecherche legt nur offen, ob es Marken gibt, die Ihrem Bandnamen absolut gleichen. Die Ähnlichkeitsrecherche überprüft darüber hinaus auch noch, ob es Marken gibt, die Ihrem Bandnamen ähnlich sind. Dies ist wichtig, da nicht nur eine gleiche Marke dem „Bandnamen schützen“ gefährlich werden kann, sondern leider auch ähnliche Marken. Durch unsere Erfahrung in puncto Markenrecherche können wir gut abschätzen, welche Ähnlichkeiten noch vertretbar sind und an welchem Punkt diese zu Streitigkeiten mit anderen Markeninhabern führen können. Auch hier beraten wir Sie gern.
Sind alle die oben genannten Bereiche überprüft und geklärt, schreiten wir in Ihrem Namen zur Markenanmeldung. Nach einer Bearbeitungsfrist, wird Ihr Bandname dann als Marke veröffentlicht und es folgt eine Widerspruchsfrist, in der andere Markeninhaber gegen die Registrierung Ihrer Marke Widerspruch einlegen können. Anschließend sind Sie rechtmäßiger Besitzer einer eingetragenen Marke und besitzen einen markenrechtlich geschützten Bandnamen.
Fragen zum „Bandnamen schützen“?
Haben Sie noch Fragen zum Thema „Bandnamen schützen“? Möchten Sie Ihren Bandnamen schützen lassen, wissen aber noch nicht wie oder beschäftigt Sie ein anderer Aspekt des „Bandname Schützens“? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung.
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