Sie möchten eine Wortmarke schützen, um einen möglichst weitreichenden Markenschutz zu erhalten? Für unterscheidungskräftige Wörter und Fantasienamen ist die Wortmarke die richtige Wahl, denn sie schützt das Wort in jeder Darstellung. Wir können Ihre Wortmarke beim zuständigen Markenamt schützen und zwar deutschlandweit, europaweit oder international. Unsere Leistungspakete geben Ihnen einen ersten Eindruck von den vielfältigen Möglichkeiten, um eine Wortmarke zu schützen. Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema? Sprechen Sie uns gern direkt und unverbindlich an.
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Wortmarke schützen
Was bedeutet „Wortmarke schützen“?
Um zu klären, was „Wortmarke schützen“ bedeutet, wollen wir erst einmal den Begriff „Wortmarke“ näher definieren: Eine Wortmarke ist eine Marke, die aus Buchstaben, Wörtern, Ziffern oder anderen Schriftzeichen zusammen gesetzt ist. Sind bei der Wortmarke visuelle Besonderheiten wichtig (zum Beispiel Groß- und Kleinschreibung, Anordnung, Farben etc.), dann handelt es sich nicht mehr nur um eine reine Wortmarke sondern um eine Wort-Bild-Marke. Wortmarken sind zum Beispiel Firmennamen wie ADIDAS, Puma, Nike etc. oder Produktnamen wie Milka, RitterSport, Giotto etc. Im Markengesetz ist eine Wortmarke beschrieben als „ein bestimmter Wortbegriff, der sowohl abstrakte, als auch konkrete Unterscheidungskraft aufweisen muss“.
„Wortmarke schützen“ meint demzufolge, eine Wortmarke (wie oben beschrieben) beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim EU-Markenamt in Alicante oder bei der WIPO in Genf als IR-Marke registrieren zu lassen.
Warum sollten Sie eine Wortmarke schützen?
Eine Wortmarke ist der Name, den Kunden und Geschäftspartner mit Ihrem Unternehmen, Ihrem Produkt oder Ihrer Dienstleistung verbinden. Wer ein bestimmtes Produkt kaufen möchte und findet sich dann einem Regal voller unterschiedlicher Produkte mit demselben Namen gegenüber, ist mehr als aufgeschmissen. Ebenso die Firmen, die Ihr Produkt mit den ganz besonderen Alleinstellungsmerkmalen nun als eines von vielen verkaufen müssen, ohne dass das Besondere Ihres Produktes nun noch mit diesem assoziiert werden kann. Darum gibt es den Markenschutz, der sicherstellt, dass eine Marke in einem bestimmten Warenbereich nur ein einziges Mal auf dem Markt auftauchen kann. Wer also nicht möchte, dass zehn andere Firmen mit dem eigenen Firmennamen oder Warennamen Werbung machen, der sollte sich diesen als Wortmarke schützen lassen.
Wie können Sie eine Wortmarke schützen?
Eine Wortmarke schützen kann man am besten in Zusammenarbeit mit einer auf Markenanmeldung und -recherche ausgerichteten Anwaltskanzlei wie der Prehm & Klare. Denn die Markenrechtler wissen, welche Fallen beim „Wortmarke schützen“ lauern können und welche Anforderungen zu meistern sind. Denn bevor Sie eine Wortmarke schützen lassen können, müssen Sie erst einmal sicher gehen können, dass diese Wortmarke nicht bereits anderweitig vergeben ist. Das Deutsche Patent- und Markenamt überprüft dies nämlich nicht und das „Wortmarke schützen“ einer bereits vorhandenen Wortmarke, kann im besten Fall die Löschung Ihrer Wortmarke bedeuten, im schlimmsten Fall zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit hohen Streitwerten und für Sie schnell fünfstelligen Kosten führen, in der der Inhaber der älteren Marke berechtigt ist, von Ihnen Schadenersatz und/oder Lizenzgebühren zu fordern.
Nach der Marken- und Ähnlichkeitsrecherche (ja, selbst ähnliche Wortmarken sind untersagt) kann die Kanzlei (bei einem für Sie positiven Ergebnis) Ihre Wortmarke schützen lassen.
Welche Möglichkeiten haben Sie, wenn Sie eine Wortmarke schützen lassen?
Eine Wortmarke schützen, können und müssen Sie in Hinsicht auf das Gebiet, in dem der Schutz gelten soll, als auch in Hinsicht auf die Art der Waren bzw. Dienstleistungen, die Sie mit dieser Marke bezeichnen. So können Sie eine Wortmarke schützen zum Beispiel für den nationalen Raum, aber auch für alle Mitgliedsstaaten der EU, international oder für einzelne, ausgewählte Staaten. Ebenso müssen Sie die Wortmarke schützen lassen für die Branche in der Sie tätig sind, z.B. Einzelhandel und Handtaschen. Hierzu werden beim „Wortmarke schützen“ die o.g. Kategorien ausgewählt – diese nennen sich Nizza-Klassen.
Sie möchten eine Wortmarke schützen lassen?
Sie haben Sich entschieden, eine Wortmarke schützen zu lassen? Dann wenden Sie sich einfach an uns. Wir sind gerne Ihre Rechtsanwälte in puncto Markenanmeldung, Markenrecherche und Markenrecht.
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