Sie möchten die Namensrechte Ihres Unternehmens durch eine Marke schützen? Den effektivsten Schutz hierfür bietet eine Wortmarkenanmeldung beim zuständigen Markenamt. Dabei entscheiden Sie, wie umfangreich Sie Ihre Namensrechte schützen möchten. Markenanmeldungen sind mit unseren Leistungspaketen für Deutschland und Europa, aber auch international möglich. Lassen Sie sich gern von uns beraten, um den bestmöglichen Schutz für Ihre Namensrechte zu erreichen. Natürlich kann es auch darum gehen, Ihren guten bürgerlichen Namen als Namensrecht für Waren und Dienstleistungen zu schützen. Denken Sie z.B. an bekannte Sportler. Die haben überwiegend ihre Namensrechte schützen lassen.
Kostenlose Erstberatung
Schreiben Sie uns jetzt eine E-Mail für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.
Unser freibleibendes Angebot richtet sich an Industrie, Handel, Handwerk, Gewerbe und Selbstständige.
Wie kann ich meinen Namen rechtlich schützen?
Google, Yahoo, Xing – vor einigen Jahren gab es diese Worte bestenfalls in den Sprechblasenmerkwürdiger Comics. Oder bei wortreichen Diskussionen in Krabbelgruppen. Heute stellen diese Worte einen beträchtlichen Markenwert dar. Vielleicht sind Sie kurz davor, auch mit einem neuen, ungewöhnlichen Namen die Welt zu revolutionieren. Dann sollten Sie sich diesen Namen rechtlich schützen lassen. Bei „normalen“ Produkten oder Unternehmen liegt es nahe, sich den Namen frühzeitig rechtlich schützen zu lassen.
Rechtlich schützen durch Marke
Bei etwas spezieller gelagerten Fällen wird anfangs oft vernachlässigt, wie wichtig es ist, sich einen Namen rechtlich schützen zu lassen. Uns ist es letztlich gleich, ob Sie einen zunächst sinnlos erscheinenden Begriff oder „Muttis-Marillen-Marmelade“ als Namen rechtlich schützen lassen wollen. Der Vorgang bleibt für uns derselbe. Und mit dem kennen wir uns bestens aus. Sie teilen uns einfach mit, für welches Gebiet Sie welchen Namen rechtlich schützen lassen möchten. Wir organisieren alles, damit Sie Ihren Namen rechtlich schützen, bevor dies ein Konkurrent erledigt.
Rechtlich schützen in der EU
Bevor wir bei Ämtern und Behörden alles Offizielle regeln, um Ihren Namen rechtlich schützen zu lassen, recherchieren wir, ob es Gründe gibt, die rechtlich dagegen sprechen, Ihren Namen rechtlich schützen zu lassen. Dadurch ersparen wir Ihnen gegebenenfalls Einiges an Zeit, Ärger und Kosten. Wir recherchieren schnell aber sehr gründlich. Wenn wir dabei keine Probleme oder „Stolperfallen“ entdecken, lassen wir Ihren Namen rechtlich schützen, damit Sie schnellstmöglich mit Ihrem Namen erfolgreich arbeiten können. Bevor wir für Sie tätig werden wüssten wir nun noch gern, welchen Namen wir für Sie rechtlich schützen lassen dürfen. Wir freuen uns auf Ihre E-Mail oder Ihren Anruf.
Namensrechte schützen lassen?
Gelten Namensrechte auch für Firmennamen?
Das „klassische“ Namensrechte schützen regelt das BGB in § 12 BGB. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch steht fest, dass jeder Mensch sein Recht auf einen eigenen Namen genießt und folglich diesbezüglich über alle Rechte verfügt, die sich aus dem Namen ergeben. Definiert ist das Namensrecht im Hinblick auf den Vor- und Zunamen und dessen Verwendung. Laut Namensrecht darf eine fremde Person sich nicht einfach mit einem fremden Namen schmücken (z.B. um sich eine neue Identität zuzulegen) und/oder diesen zu werblichen Zwecken einsetzen (gerade bei prominenten Persönlichkeiten aus Sport und Unterhaltung wird ein bekannter Name gern als Kaufmotivator/Werbeträger genutzt).
Auch Firmennamen können in diese Kategorie des Namensrechts fallen und als NAMENSRECHT GESCHÜTZT WERDEN. Dies ist häufig der Fall, wenn der Name einer Firma gleichzeitig der Vor- und Zuname der handelnden Person ist. Der Malermeister Alfred Mustermann genießt für sein bürgerliches Namenrecht über § 12 BGB Schutz und kann über § 12 BGB auch sein Namensrecht für seine Firma schützen. Allerdings ist § 12 BGB im Firmennamenrecht nur Auffangtatbestand und wird regelmäßig durch speziellere Regelungen wie z.B. § 5 Markengesetz (§ 5 MarkenG) verdrängt.
Die Rechte des Firmennamens ergeben sich folglich durch lex specialis aus dem Markenrecht bzw. in Ausnahmefällen aus der abweichenden Rechtsprechung des BGH und des EuGH. Ein Firmennamensrecht können Sie anführen, wenn Sie nachweisen können, dass es Ihre Firma bereits länger gibt als das Recht der gegenüberstehenden Konfliktpartei. Zunächst gilt dieses Recht nur für das Einzugsgebiet, in dem Sie Kunden nachweisen können.
Bei rein regional tätigen Firmen entsteht des Namensrecht nur regional.
Das Namensrecht Ihrer Firma zu schützen kann also dahinstehen, wenn Sie nur regionalen Schutz benötigen, die notwendigen Nachweise zur Gründung, erstmaligen Marktauftritt und Kundenkreise führen können. Dann entsteht nämlich der Schutz Ihres Namensrechts gem. § 5 Abs.2 Nr.1 MarkenG als Firmenname automatisch. Wenn Sie Ihren Firmen- Namensrecht aber automatisch deutschlandweit schützen wollen, sollten sie über eine eingetragene DE-Marke nachdenken.
Über die eingetragene Marken schützen Sie Ihr Namensrecht überregional!
Anders ist es nämlich im Bereich des Markenrechts. Das Markenrecht ist kein „Namensrecht“ im eigentlichen Wortsinne, weil es primär nur Marken und keine Namen schützt. Und jetzt wird es noch komplizierter. Namen oder Firmenamen kann man aber als Marke schützen. Dazu ist es notwendige, dass das Namensrecht als Marke geschützt, registriert wird. Mit Eintragung der Marke wird Ihr Firmenname bzw. Namensrecht über ein Markenrecht geschützt, dass Ihnen dann für Ihren Firmennamen /Namensrecht deutschlandweiten, EU-weiten oder gar international geltenden Markenschutz im Rahmen der gewählten Waren- und Dienstleistungs- Nizzaklassen, für welche die Marke angemeldet wurde, gewährt.
Wenn Sie also ein Namensrecht schützen wollen, um damit Ihren Firmennamen oder Produkt-Namen vor Missbrauch zu schützen, kann Ihnen das Markenrecht über die registrierte Marke einen umfassendsten Schutz gewähren.
Wo lasse ich mein Namensrecht schützen?
Wenn Sie Ihr Namensrecht schützen wollen, stellt sich Frage, wie und wo kann ich meine Namensrechte schützen lassen. Über das Markenrecht können Sie Ihr „Namensrecht“ bzw. Ihren Firmennamen als Marke registrieren lassen.
Es ist eigentlich ganz einfach. Sie gehen zum Markenrechtsanwalt und der führt für Sie eine Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt durch, sofern Sie eine DE-Marke benötigen. Über eine EU-Marke lassen Sie sich Namensrecht entsprechend EU-weit schützen und letztlich bietet die IR-Marke über die WIPO in Genf noch die Möglichkeit diverse Staaten dieser Erde zu besetzen. Wird die Marke vom zuständigen Patent- und Markenamt als schützbar beurteilt und registriert, muss sie anschließend die dreimonatige Widerspruchsfrist überstehen und darf im Übrigen keine Markenrechte anderer Markeninhaber bzw. Firmennamensrechte anderer Firmen verletzen. Dann besitzt Ihr Firmenname einen umfassend Schutz durch Namensrechte, bzw. in diesem Fall durch das Markenrecht. Verletzt Ihr im Markenregister verzeichnetes Namensrecht allerdings den Schutzbereich anderer Namensrechte und Markenrechte, müssen Sie mit Abmahnungen rechnen.
Da auf dem Weg zum erfolgreichen Namensschutz ganz viele Aspekte zu beachten sind und entsprechend unzählige Untiefen lauern, ist es mehr als sinnvoll, Markenrechtsexperten mit der Markenanmeldung Ihres Namens / Firmennamens zu beauftragen. Sie basteln ja schließlich auch nicht an den Bremsen Ihres Autos rum.
Wir haben unsere Preisgestaltung möglichst transparent gehalten, um eine Markenanmeldung zum Schutz Ihrer Namensrechte so kalkulierbar wie möglich zu machen. Am besten wählen Sie eines unserer Markenanmeldepakete mit integrierten Recherchen. Denn zum erfolgreichen Namensrechte schützen gehört auch die Prüfung, ob Ihr Name bzw. Firmenname schützbar ist und die Marken- und Firmennamenrecherche, um die Frage zu beantworten, ob die gleiche Marke bzw. ein ähnliches Namensrecht schon anderweitig existiert.
Fragen zu „Namensrechte & Firmenname“?
Sie haben noch Fragen zu den Themen „Namensrechte schützen“ und / oder „Firmenname schützen“? Sie möchten noch genauer wissen, wie eine Sicherung Ihrer Namensrechte über eine Markeneintragung abläuft? Dann nehmen sie über die verschiedenen Kontaktmöglichkeit einfach Kontakt zu einem unserer Anwälte auf. Wir beraten Sie gern.
Hilfe
Haben Sie Fragen? Wir kennen die Antworten!
Sie haben Fragen zum Markenrecht, zur Markenanmeldung, Recherchen, Designschutz oder einer Abmahnung
wegen Markenrechtsverletzung?
Machen Sie es sich einfach und kontaktieren Sie uns unverbindlich bzw. stellen Ihre Frage. Wir helfen
Ihnen gerne und Sie sparen Zeit und Nerven.
Schreiben Sie uns jetzt eine E-Mail für eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung.