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Allgemeine Mandatsbedingungen

Andere allgemeine Geschäftsbedingungen, die diesen Auftragsbedingungen entgegenstehen, sind nicht verbindlich und werden unter keinen Umständen stillschweigend Vertragsbestand- teil.

Mandatierung

Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB bieten Ihnen über das markenservice.net die wichtigsten Standarddienstleistungen um Marken, Markenrecht und Unternehmensinformationen. Bei den dort angegebenen Preisen handelt es sich um außergerichtliche, pauschale Honorare gem. § 4 Abs. 2 RVG, die eine ausführliche individuelle Rechtsberatung, ausnehmlich der Komplettpaketdienstleistungen über das Internet oder über das Telefon nicht einschließen. Sollten wir auf Grund Ihrer Angaben in unseren Online-Formularen feststellen, dass unsere Honorarpauschalen aufgrund der Komplexität Ihrer Angaben und oder der speziellen Frage- stellungen im Markenrecht, bzw. Ihrer Anfrage nicht zutreffen, werden wir Sie zunächst hierüber bzw. über mögliche weitere Kosten informieren.

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Karsten Prehm

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AGB Mandatsbedingungen

Eine Markenanmeldung birgt das Risiko eines von Dritten gegen Ihre Marke eingelegten Eintragungswiderspruches bzw. eines Löschungsantrages bzw. einer kostenpflichtigen Abmahnung. Hierdurch kann für Sie ein Kostenrisiko entstehen. Trotz ausgiebiger und fachlich korrekter Marken- und Firmennamenrecherchen kann zum Zeitpunkt z.B. einer deutschen Markenanmeldung nicht verhindert werden, dass z.B. über eine internationale Registrierung, eine Unionsmarkenanmeldung (EU-Marke) oder eine Messeausstellung für eine andere, verwechslungsfähige Marke die Priorität vorverlagert wird und somit im Nachhinein Ihre Priorität "überholt" werden kann. Auch wenn es sich einen theoretischen Ausnahmefall handelt, so besteht insoweit ein Restkonfliktrisiko, das nur - wenn überhaupt - durch eingehende und wiederholte Recherche identifiziert werden könnte.

Der Gesetzgeber erlaubt die Vereinbarung geringerer als der gesetzlichen Gebühren nur im außergerichtlichen Tätigkeitsbereich. Sollte es aufgrund einer Markenanmeldung anschließend zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen, sind wir und unsere Kollegen verpflichtet, mindestens die nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung angesetzten Gebühren abzurechnen.

Alle o.g. außergerichtlichen und gerichtlichen Mandate werden - soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde – der Sozietät Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB erteilt. Auch soweit nur einem bestimmten Rechtsanwalt der Sozietät das Mandat erteilt wird, erfolgt die Rechnungsstellung durch Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB. Bei gerichtlichen Tätigkeiten erfolgt die Mandatierung durch Unterzeichnung einer schriftlichen Vollmacht, bei allen anderen außergerichtlichen Tätigkeiten auch durch mündlichen Auftrag. Die Annahme eines mündlichen Auftrages ist grundsätzlich erst mit der schriftlichen Bestätigung durch Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB erfolgt.
Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB behalten sich jedoch grundsätzlich die Ablehnung eines Mandates auch nach Unterzeichnung der Vollmacht vor; das gilt entsprechend für ein Alleinmandat an einen Rechtsanwalt. Die Ablehnung ist innerhalb einer angemessenen Frist, die regelmäßig bei einer Woche liegt, dem Mandanten mitzuteilen.

Mit der Mandatierung willigt der Mandant in die Übersendung des regelmäßig erscheinenden Mandantennewsletters ein. Der Newsletter kann vom Mandanten jederzeit mündlich oder per Email abbestellt werden.

Mandantenobliegenheiten

Der Mandant hat Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB über das erteilte Mandat jederzeit ausführlich und umfassend zu informieren. Der Mandant soll sämtliche ihm übersandten Schrift- stücke sorgfältig durchlesen und seine Anmerkungen und Kommentare unverzüglich - möglichst schriftlich - an Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB bzw. den allein beauftragten Rechtsanwalt übermitteln. Es wird darauf hingewiesen, dass bei nur telefonischer Mitteilung an einen nichtanwaltlichen Mitarbeiter die rechtzeitige Weiterleitung an den bearbeitenden Rechtsanwalt nicht immer gewährleistet werden kann.

Abrechnung von Teilleistungen

Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Mandats zur Markenanmeldung vereinbaren die Parteien die Liquidation des Mandats für die Anmeldung einer deutschen Marke zu 99,- EUR netto zzgl. MwSt. sowie für die Anmeldung einer EU- oder IR-Marke zu 199,- EUR netto zzgl. MwSt., sofern Prehm und Klare Rechtsanwälte bereits einen individuellen Klassenverzeichnisentwurf nach Maßgabe der Angaben des Mandanten erstellt haben oder eine telefonische und/oder schriftliche Beratung zur Markenanmeldung bzw. zur grundsätzlichen Beurteilung der Eintragungsfähigkeit der beabsichtigten Marke stattgefunden hat. Hinzu kommen etwaige Recherchekosten, die für den Mandanten je nach Auftragsumfang verauslagt werden.

Leistungsumfang der anwaltlichen Tätigkeit

Geschuldet wird nur die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg.
Sofern nichts anderes bestimmt ist, hat der Auftragnehmer nur deutsches Recht zu prüfen und der Auftragsdurchführung zu Grunde zu legen. Das Mandat zur Markenanmeldung umfasst nur die ordnungsgemäße Ausbringung dieser. Das Mandat endet spätestens mit der Eintragung der Marke im betreffenden Markenregister oder Zurückweisung der Markenanmeldung. Für Zusatzleistungen wie die Behandlung von Eintragungszurückweisungsandrohungen, Widersprüchen, Abmahnungen, Löschungsanträgen, Übersendung von amtlichen Schreiben der Markenämter usw. fallen die üblichen Gebühren eines Anwalts gemäß Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) bzw. vereinbarte Pauschalhonorare an.

Haftung und Verjährung

Mündliche Auskünfte im Rahmen einer Erstberatung und telefonische Auskünfte sind ohne schriftliche Bestätigung grundsätzlich unverbindlich.
 
Die RAe haften jedoch nicht für die von Dritten übermittelten Informationen und Daten und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
 
Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets sowie Server- und Softwareproblemen Dritter sind die RAe nicht verantwortlich und nicht haftbar.
 
Die Kommunikation per Email, Telefon, Telefax oder Internet sowie der Versand von Schriftstücken über das Internet erfolgt allein auf Risiko des Mandanten.

Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB empfehlen dem Mandanten grundsätzlich vor jeder Anmeldung einer Marke eine entsprechende aktuelle Marken- und Handelsregisterrecherche durch diese im Auftrag durchführen zu lassen. Sofern der Mandant dies unterlässt, hat dieser Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB insoweit von der Haftung freizustellen. Hierzu hat der Mandant entsprechende Haftungsfreistellungsvereinbarungen zu unterzeichnen.

Etwaige Schadenersatzansprüche des Mandanten verjähren gem. § 51b BRAO in drei Jahren ab ihrer Entstehung, spätestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren seit Beendigung des Mandats.

Datenschutz

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten die Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB unterbreiteten Informationen als vertraulich. Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB weisen gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung durch sie auf Datenträgern gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Soweit sich Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB der Dienste Dritter zur Er- bringung der angebotenen Leistungen bedienen, sind sie berechtigt, die Mandantendaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung der Vertragsdurchführung erforderlich ist. Der Mandant erklärt sich hiermit einverstanden. Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB weisen zusätzlich auf die Datenschutzbestimmungen hin.

Abschlussbestimmungen

Erfüllungsort der Dienstleistung ist Kiel.

Als Gerichtsstand wird - soweit zulässig - Kiel vereinbart.

Alle Verträge unterliegen deutschem Recht.

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Mandatsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des jeweiligen Mandantenvertrages als ganzen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Mandatsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen und sind an die dem Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift zu richten. Auch eine Vereinbarung, die diesbezüglich das Erfordernis der Schriftform aufhebt, hat schriftlich zu erfolgen.
Diese allgemeinen Mandatsbedingungen ersetzen alle vor Abschluss eines Vertrages getroffenen Vereinbarungen und Absprachen und regelt das Verhältnis zwischen den Parteien abschließend, soweit nicht schriftliche Ergänzungen zu einem Vertrag vorgenommen werden, die zum Bestandteil des Vertrages erklärt werden.

AGB Recherchen

Die Rechercheaufträge des Auftraggebers werden durch Prehm & Klare Rechtsanwälte Partnerschaft mbB (im folgenden RAe) ausschließlich im Auftrag an ausgewählte Dritte Recherchedienste weitergegeben. Eine ausführliche Rechtsberatungsleistung ist in dem Auftragsverhältnis nicht enthalten und muss explizit vereinbart werden. Für diese Recherchebeauftragung werden unsere allgemeinen Auftragsbedingungen für Recherchen unabdingbarer Vertragsbestandteil. Andere allgemeine Geschäftsbedingungen, die diesen Auftragsbedingungen entgegenstehen, sind nicht verbindlich und werden unter keinen Umständen stillschweigend Vertragsbestandteil.

§ 1 Aufträge für Recherchen werden über die RAe Formulare online, telefonisch oder schriftlich durch den Auftraggeber erteilt. Telefonische Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
Die Ergebnisse werden über Recherchestatements per Email dem Auftraggeber zugestellt oder im Falle der Express-Aufträge per Email oder per Telefax übermittelt.

§ 2 Die RAe greifen für den Kunden über ausgewählte Recherchedienstleister auf Datenbanken zurück, die für zuverlässig gehalten werden. Für diese von Dritten gelieferten Daten wird hinsichtlich Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit keine Gewähr übernommen. Aufgrund der Abhängigkeit der Datenbankanbieter von der Datenlieferung der Patent- und Markenämter kann ein tagesaktueller Stand nicht gewährleistet werden. Ferner kann auch die Einpflegung dieser Daten in den Datenbestand der Datenbankanbieter zu weiteren Verzögerungen führen.
Für die Recherchen wird auf Quellen, wie insbesondere das Internet, zurückgegriffen, die keinen dauerhaften Zustand oder Lücken aufweisen können und einem stetigen Wandel unterliegen. Insofern kann für die Recherchestatements hinsichtlich Vollständigkeit, Aktualität und Richtigkeit von den RAe keine Gewähr übernommen werden.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass durch die Recherchen nicht sicher sogenannte Serienmarken (ein immer wiederkehrender Markenbestandteil in mehreren Marken) erkannt werden können, da diese selbst bei einer gewissenhaften Rechercheroutine oft nicht ermittelt werden können. Die Haftung ist insoweit ausgeschlossen, sofern nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich diese Serienmarken nicht gefunden worden sind.

Weiterhin weisen die RAe darauf hin, dass es durch EU- und IR-Markenanmeldungen auf der Basis von nationalen Markenanmeldungen Dritter zu nachträglicher Vorverlagerung von Markenprioritäten kommen kann und diese plötzlich auftauchenden prioritätsälteren Konfliktmarken bei den Recherchen keine Berücksichtigung finden können, da sie zum Zeitpunkt der Recherchen noch nicht eingetragen/angemeldet waren.

Sogenannte IR-Marken können zudem nur nach Eintragung bei den Recherchen Berücksichtigung finden, da diese erst nach Eintragung veröffentlicht werden. Deren Anmeldepriorität liegt in der Regel aber in der Vergangenheit. Hierdurch entstehen unvermeidbare Risiken hinsichtlich der Aussagekraft der Recherchen.

Ebenso wenig sichern die RAe zu oder übernehmen eine Gewährleistung dafür, dass durch die Recherchen bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

§ 3 Die Rechte an den Rechercheergebnissen stehen dem Auftraggeber zu, sofern die RAe keine Zurückbehaltungsrechte geltend machen und soweit nicht die Rechte Dritter berührt werden.

§ 4 Der Auftraggeber verpflichtet sich bei den Ähnlichkeitsrecherchen zu prüfen, ob die verwendeten Suchbegriffe sachgerecht und umfassend ausgewählt wurden. Sollte der Auftraggeber auf Basis der Angaben zur durchgeführten Recherche der Auffassung sein, dass die Suche auszudehnen ist, werden die RAe dies ohne zusätzliche Kosten für den Auftraggeber beim Recherchedienstleister veranlassen und die zusätzlichen Suchergebnisse per Email oder Telefax übermitteln. Unterlässt der Auftraggeber die vorstehende Prüfung und die unverzügliche Mitteilung, stellt der Auftraggeber die RAe insoweit von einer weiteren Leistung und jeglicher, sich aus der Nichtausdehnung der Suche ergebender möglichen Haftung frei.

§ 5 Die RAe haften jedoch nicht für die von Dritten übermittelten Informationen und Daten und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
 
Für Störungen in den Leitungsnetzen des Internets sowie Server- und Softwareproblemen Dritter sind die RAe nicht verantwortlich und nicht haftbar. Die Leistungen der RAe werden so erbracht, wie sie aktuell vorliegen, ohne dass irgendwie ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen, insbesondere nicht hinsichtlich des Bestehens von Urheberrechten oder sonstigen Rechten, der Tauglichkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck gegeben werden.
 
Die Lieferung und der Versand der Rechercheergebnisse erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.
Die gelieferten Rechercheergebnisse bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Auftraggeber Eigentum des Recherchedienstleisters. Alle Urheberrechte bleiben vorbehalten. Alle Dienste sind nur für den Eigenbedarf des Auftraggebers bzw. im Falle der Informationsvermittlung für den Eigenbedarf seines Auftraggebers bestimmt. Vervielfältigung, Verbreitung und Nachdruck zum Zwecke weiterer kommerzieller Nutzung sind untersagt.
 
§ 6 Sofern Angaben zur Bearbeitungszeit der Recherchedienstleistungen durch die RAe gemacht werden, sind diese als angegeben Näherungswerte anzusehen. Sind Verzögerungen bei Auftragserteilung und –weitergabe an den Recherchedienstleister absehbar, verständigen die RAe den Auftraggeber über die voraussichtliche Verzögerung der Bearbeitung. Bei Eintritt höherer Gewalt oder bei von Informations-Zulieferern und Telekommunikationsdienstleistern zu vertretenden Verzögerungen bzw. Unterbrechungen in der Weitergabe von Informationen verlängert sich die Bearbeitungsdauer. Für Folgen, die sich aus einer dadurch verzögerten Bearbeitungszeit ergeben, übernehmen die RAe keine Haftung. 

§ 7 Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten die den RAe unterbreiteten Informationen als vertraulich. Die RAe als Dienstleister weisen gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung durch sie auf Datenträgern gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Soweit sich die RAe der Dienste Dritter zur Erbringung der angebotenen Leistungen bedienen, sind die RAe berechtigt, die Auftraggeberdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung der Vertragsdurchführung erforderlich ist. Der Auftraggber erklärt sich hiermit einverstanden. Die RAe weisen zusätzlich auf die Datenschutzbestimmungen hin.

§ 8 Erfüllungsort der Dienstleistung ist Kiel.

§ 9 Als Gerichtsstand wird - soweit zulässig - Kiel vereinbart.

§ 10 Alle Verträge unterliegen deutschem Recht.

§ 11 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Auftragsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des jeweiligen Vertrages als ganzen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich in diesem Fall, unverzüglich eine rechtswirksame Regelung herbeizuführen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt.
Alle Änderungen und Ergänzungen dieser Auftragsbedingungen haben schriftlich zu erfolgen und sind an die dem Vertragspartner zuletzt bekannt gegebene Anschrift zu richten. Auch eine Vereinbarung, die diesbezüglich das Erfordernis der Schriftform aufhebt, hat schriftlich zu erfolgen.
Diese allgemeinen Recherchebedingungen ersetzen alle vor Abschluss eines Vertrages getroffenen Vereinbarungen und Absprachen und regelt das Verhältnis zwischen den Parteien abschließend, soweit nicht schriftliche Ergänzungen zu einem Vertrag vorgenommen werden, die zum Bestandteil des Vertrages erklärt werden.

Hilfe

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