Kosten der Markenanmeldung / Amtsgebühren Übersicht
Für eine Markenanmeldung einer deutschlandweit gültigen Marken beim DPMA betragen die Anmeldungs-Kosten 300 Euro (290 Euro bei elektronischer Anmeldung). Hierin enthalten sind eine bis drei Waren- und Dienstleistungsklassen, für die Ihre Marke geschützt wird. Darüber hinaus betragen die Kosten für jede weitere Klasse 100 Euro.
- Für eine Markenanmeldung einer EU-weit geltenden Marke beim EU-Markenamt EUIPO (ehemals HABM) betragen die Kosten für eine Markenanmeldung 900 Euro für 2 Nizzaklassen - jede weitere Klasse kostet 150 Euro zusätzlich.
- Eine Marke, die international als IR-Marke bei der WIPO in Genf registriert ist, kostet bei der Markenanmeldung mindestens 653 Schweizer Franken zuzüglich der Ländergebühren und den Gebühren des Heimatmarkenamtes.
Diese Kosten für eine Markenanmeldung sind fix; an ihnen führt kein Weg vorbei. Diese werden übrigens auch fällig, wenn die Markenanmeldung nicht erfolgreich war! Und somit sind wir auch gleich bei dem Thema, welche zusätzlichen Kosten auf Sie zukommen. Denn das entscheiden Sie.
Zusätzliche Kosten für die Markenanmeldung
Hier haben Sie zwei Möglichkeiten, die in Hinsicht auf die Kosten für Ihre Markenanmeldung sehr unterschiedlich ausfallen können.
Möglichkeit 1:
Da Sie sicherlich nicht mehrfach und umsonst Kosten in Form von Anmeldegebühren für die entsprechenden Markenämter entrichten wollen, suchen Sie Experten, die sich mit dem Markenrecht und der Markenanmeldung auskennen. Diese prüfen VOR dem Einreichen des Antrages (z.B.) beim Deutschen Patent- und Markenamt, ob Ihre Markenanmeldung überhaupt erfolgreich sein kann. Denn eine Marke hat gewisse Voraussetzungen zu erfüllen (Schutzfähigkeit, Unterscheidungsfähigkeit etc.), um überhaupt registrierfähig zu sein.
Da das Deutsche Patent- und Markenamt außerdem NICHT prüft, ob eine gleiche oder ähnliche Marke , Firmenname mit älteren Nutzungsrechten bereits existiert, also selbst bei erfolgreicher Registrierung ein Gerichtsverfahren mit teuren Konsequenzen auf Sie zukommen kann, lassen Sie die Anwälten Ihres Vertrauens eine Markenrecherche durchführen. Die anschließend angemeldete Marke verletzt keine Markenrechte und/oder Firmennamensrechte Dritter und Sie sparen die Kosten für ein Gerichtsverfahren sowie die Folgekosten für die Umbenennung Ihrer Marke.
Weiterhin beraten die Anwälte Sie zur Einordnung Ihrer Marke in Hinsicht auf Markenform (Wortmarke, Bildmarke etc.), geografischen Bezugsrahmen (deutschlandweit, europaweit, international) und die zugehörigen Waren- und Dienstleistungsklassen. Sie melden also anschließend tatsächlich eine Marke an, die Ihre Vorstellungen auch erfüllt.
In diesem Fall, und wenn Sie sich von der Kanzlei Prehm & Klare beraten lassen, sind die zusätzlichen Kosten für die Markenanmeldung, also das Anwaltshonorar, leicht einsehbar und überschaubar.
Möglichkeit 2:
Sie sparen sich die Kosten für das Anwaltshonorar und nehmen die Markenanmeldung selbst vor. Sie recherchieren ein wenig im Internet und mithilfe von öffentlich zugänglichen Recherche-Tools und dann schicken Sie den Antrag ab.
Entweder wird dieser abgewiesen, weil Ihre Marke nicht schutzfähig ist, und Sie haben die Kosten für die Markenanmeldung in den Sand gesetzt.
Oder, die Markenanmeldung ist erfolgreich, doch innerhalb der dreimonatigen Widerspruchsfrist geht ein begründeter Widerspruch eines älteren Markeninhabers ein. Dann wird Ihre Marke wieder gelöscht und die Kosten für die Markenanmeldung sind wieder weg. Wie das sein kann, obwohl Sie doch recherchiert haben? Das Internet und die öffentlichen Recherche-Tools verschaffen nur einen ersten Überblick. Aber sicher ausschließen, dass es diese Marke so oder so ähnlich noch nicht gibt, kann nur eine Profi-Recherche.
Möglicherweise überstehen Sie sogar die Widerspruchsfrist ohne Probleme und bekommen plötzlich, ein halbes Jahr später Abmahnungs-Post von einem Anwalt. Denn hat ein Markenrechtsinhaber einer älteren Marke die Widerspruchsfrist versäumt, bleibt ihm immer noch das Gerichtsverfahren. Und nun können die Kosten so immens in die Höhe schießen, dass Ihr Unternehmen in Gefahr gerät. Denn haben Sie tatsächlich diese Markenrechtsverletzung begangen, sind die Folgen nicht nur das Verbot diese Marke weiter zu benutzen und zu bewerben, sondern auch etwaige Lizenzgebühren oder Schadenersatz sowie das Tragen der Gerichtskosten. Von den wirtschaftlichen Schäden einmal abgesehen, die entstehen, wenn Ihre Produkte oder Ihr Unternehmen plötzlich nicht mehr unter dem alten Namen oder dem alten Logo gefunden werden können.
Wie auch immer die Konsequenzen aussehen, die Kosten dieser zuerst vermeintlich kostensparenderen Variante können sich ins uferlose steigern. Und die Wahrscheinlichkeit ist nicht gering – wie unsere Erfahrungen zeigen.
Markengebühren des DPMA im Überblick
Gebührenart |
Euro |
Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) |
300,00 Euro |
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) |
290,00 Euro |
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) |
100,00 Euro |
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung |
200,00 Euro |
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Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) |
750,00 Euro |
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) |
260,00 Euro |
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Widerspruchsgebühr |
120,00 Euro |
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Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse |
300,00 Euro |
Löschungsgebühr wegen Verfalls |
100,00 Euro |
Rückerstattungsgebühr |
10,00 Euro |
Haben Sie Fragen in puncto „Kosten für die Markenanmeldung“?
Sie haben noch einige Fragen zu den Kosten für eine Markenanmeldung beziehungsweise Sie möchten sich umfassend von uns in Hinsicht auf die Kosten für eine Markenanmeldung beraten lassen? Dann setzen Sie sich einfach mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie gern.