Was kann die Markeneintragung leisten?
Ohne eine Markeneintragung können Sie niemandem verbieten, Ihr Logo oder Ihren Namen deutschlandweit zu benutzen. Haben Sie einen lange existierenden Firmennamen, besitzen Sie zwar ein Firmennamensrecht, doch gilt dieses nur für die Regionen, in denen Sie nachweislich Kunden besitzen. Produktnamen sind hingegen ohne existierende Markeneintragung im Markenregister gar nicht geschützt. Ihr Konkurrent kann nun parallel mit Ihrem geistigen Eigentum den Markt erobern und die Differenzierung Ihrer Produkte beziehungsweise Ihres Unternehmens zunichte machen. Kurz: die Folgekosten sind immens hoch.
Eine weitere Möglichkeit, wie eine fehlende Markeneintragung Kosten verursachen kann, ist Folgende: Sie benutzen einen Namen oder ein Logo, ohne zu wissen, dass dieses bereits als eingetragene Marke existiert. Somit verletzen Sie das Recht des Markeninhabers, welcher Sie hierfür haftbar machen kann. Lizenzgebühren oder Schadenersatz können auf Sie zukommen – und das Recht Ihren Namen oder Ihr Logo zu benutzen, ist verwirkt. Sie sind gezwungen einen neuen Namen zu finden oder ein neues Logo. Damit sind nicht nur immense Kosten für die Neuanschaffung sämtlicher Werbe- und Repräsentationsmittel verbunden, sondern auch der Verlust Ihrer Position am Markt, die Sie sich mühsam erarbeitet haben.
Das Fazit: Im Vergleich zu den Kosten, die entstehen können, wenn keine Markeneintragung vorgenommen wird, sind die Kosten für eine Markeneintragung vergleichsweise gering.
Markeneintragung: Welche Kosten kommen genau auf Sie zu?
Für die Markeneintragung einer deutschlandweit geltenden Marke, die bis zu drei Klassen zugeordnet wird, betragen die Kosten (amtliche Gebühr) 300,00 Euro. Bei elektronischer Anmeldung 290,00 Euro. Jede Klasse, in die Ihre Marke darüberhinaus eingetragen werden soll kostet 100,00. Die Kosten für eine nationale Markeneintragung reichen daher von 290,00 bis 4.500,00 Euro. Eine beschleunigte Bearbeitung der Markeneintragung kostet 200,00 Euro.
Bei einer Markeneintragung der europäischen Unionsmarke (EU-Marke) beim EUIPO fallen bei zwei Klassen Kosten von 900,00 Euro an. Die Kosten für jede weitere Klasse betragen jeweils 150,00 Euro.
Möchten Sie eine Marke bei der WIPO international registrieren lassen (IR-Marke) hängen die Kosten von der Anzahl an Staaten und Klassen ab, für die Sie Ihre Marke registrieren lassen möchten. Mindestens sind mit 653,- Schweizer Franken Kosten zuzüglich Ländergebühren für den Namensschutz zu rechnen.
Hinzu kommen die Anwaltskosten für die Durchführung der Markeneintragung beziehungsweise für die Recherchen, die im Vorwege durchgeführt werden sollten. Damit Sie auch hier eine gute Übersicht über die anfallenden Preise haben, bieten wir Ihnen Pauschalpreise an, die Sie hier einsehen können.
Was beinhaltet eine Markeneintragung?
Die Markeneintragung beginnt nicht erst mit dem Ausfüllen des Antragsformulars, sondern im besten Fall bereits weit vorher. Um eine Ablehnung der Eintragung zu vermeiden, sollte zuerst überprüft werden, ob die einzutragende Marke grundsätzlich zur Eintragung fähig ist. Das heißt: Besitzt der Name oder das Logo die Kriterien, die eine Markeneintragung überhaupt erst möglich machen?
Um das Risiko zu vermeiden eine Marke eintragen zu lassen, die bereits existiert, nebst der zu Beginn geschilderten Konsequenzen, sollte zu einer Markeneintragung auch eine Markenrecherche ganz selbstverständlich dazu gehören. Denn durch die Recherche kann das Risiko einer Markenrechtsverletzung erheblich minimiert werden. Durch die Recherche kann die Frage beantwortet werden, ob es ältere Markenschutz-Rechte gibt, die einer erfolgreichen Markeneintragung im Weg stehen.
Ist die Schutzfähigkeit geprüft und die Recherche abgeschlossen, folgt die Einteilung der Marke nach Ihrer Form (Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bild-Marke etc.), nach Ihrem Wirkungsgebiet (deutschlandweit, europaweit, international) und in die passenden Klassen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnis (Nizza-Klassen).
Erst dann geht es um die formgerechte Eintragung in das Antragsformular zur Markeneintragung.
Da diese Schritte komplex aber sehr wichtig sind, bietet es sich an, hierfür Experten zu engagieren. Denn nur Fachwissen kann vor teuren Konsequenzen schützen. Aus diesem Grund haben wir uns als Kanzlei allein auf das Markenrecht, die Markenrecherche und die Markeneintragung ausgerichtet. So können wir unseren Mandanten die Markeneintragung so einfach wie möglich mit gleichzeitig geringem Risiko ermöglichen.
Wie lange dauert die Markeneintragung?
Unsere Markenrecherchen erledigen wir in der Regel in fünf Werktagen. Wenn Sie es besonders eilig haben, können wir Ihnen auch eine Express-Recherche innerhalb von 24 Stunden gegen einen Aufpreis. Innerhalb von weiteren zwei Werktagen erstellen wir für Sie einen Klassenverzeichnisentwurf für Ihre Markeneintragung. Nachdem Sie diesen Vorschlag bestätigt haben, führen wir die Markeneintragung durch. Bis die Markeneintragung vom entsprechenden Amt durchgeführt worden ist, vergehen im Schnitt drei Monate (bei EU- und IR-Markeneintragung sechs Monate). Anschließend wird die Markeneintragung veröffentlicht und es beginnt die Zeit der Widerspruchsfrist von weiteren drei Monaten (nicht bei der EU-Marke; hier ist die Widerspruchsfrist bereits inklusive). Die Widerspruchsfrist für eine internationale Marke beträgt zwölf bis 24 Monate für die jeweiligen Länder.