Ohne Markenregistrierung keine Rechte!
Ist Ihre Marke nicht eingetragen, können Sie kaum etwas dagegen unternehmen, dass andere diese nutzen. Ohne Markenregistrierung könnten Sie allerdings auch unwissender Weise einen Namen oder ein Logo benutzen, dass sich ein Mitbewerber hat registrieren lassen. Dann begehen Sie eine Markenrechtsverletzung. Die Folgen sind das Verbot, die Marke weiterhin zu benutzen (inklusive des ganzen Kostenapparates, der auf eine Namens- oder Logoänderung folgt) sowie eventuelle Schadenersatz- bzw. Lizenzgebührenzahlungen und die Übernahme der Gerichtskosten.
Wer einen Blick in das Markenverzeichnis wirft und sieht, wie viele der eigenen Marke ähnliche oder gleiche Marken es gibt, wird schnell erkennen, dass die Wahrscheinlichkeit eine Markenrechtsverletzung zu begehen, relativ hoch ist. Dem kann nur durch eine umsichtige und kompetente rechtliche Beratung und durch die anschließende Markenregistrierung vorgebeugt werden.
Kosten einer Markenregistrierung
Doch was kostet eine Markenregistrierung nun konkret? Die Kosten für eine Markenregistrierung für eine deutschlandweit geltende Marke mit maximal drei Waren- und Dienstleistungsklassen beim Deutschen Patent und Markenamt betragen 300 Euro. Wer die Markenregistrierung elektronisch mit einem besonderen Verfahrensweg durchführt, kann hier noch 10 Euro sparen. Möchten Sie Ihre Marke in weitere Waren- und Dienstleistungsklassen eintragen lassen, betragen die Kosten für jede weitere Klasse 100 Euro. Wer zusätzlich 200 Euro Beschleunigungsgebühr zahlt, kann die Wartezeit etwas verkürzen.
Die Kosten für eine Markenregistrierung einer EU weit geltenden Marke bei dem EUIPO (bis zum 23.03.2016 HABM genannt) belaufen sich für 2 Nizzaklassen auf 900 Euro. Hier betragen die Kosten für jede weitere Klasse 150 Euro. Bei einer internationalen Markenregistrierung über die WIPO sind mit Kosten von mindestens 653 Schweizer Franken zu rechnen. Hinzu kommen die Gebühren für die einzelnen Länder, für die Sie die Markenregistrierung vornehmen lassen und die Amtsgebühren des Heimatmarkenamtes, dass der WIPO den Bestand der Basismarke bestätigt.
Neben den Kosten für die reine Markenregistrierung fallen zusätzlich Kosten für die Sie bei allen Aspekten der Markenregistrierung betreuenden Anwälte an. Damit die Markenregistrierung für Sie so leicht überschau- und einkalkulierbar wie möglich wird, bieten wir Ihnen bei der Kanzlei Prehm & Klare Pauschalpreise. Mehr dazu finden Sie hier. So können Sie einfach das Paket buchen, das Ihnen zusagt und Ihren Bedürfnissen gerecht wird. Wenn Sie andere Leistungen wünschen oder ein individuelles Paket, sprechen Sie uns gern an.
Ablauf der Markenregistrierung
Leider ist es für eine erfolgreiche Markenregistrierung nicht ausreichend, das Antragsformular des entsprechenden Amtes form- und inhaltsgerecht auszufüllen und abzuschicken. Schließlich möchten Sie, dass der Antrag auch angenommen wird und dass für Sie hierdurch keine Risiken entstehen. Darum ist im Vorfeld einer Markenregistrierung ein wenig mehr Aufwand vonnöten, den Sie gern an Anwälte wie uns abgeben können. Wir wissen genau, auf welche Kriterien bei einer Markenregistrierung geachtet werden muss, was es zu bedenken gilt und wie Risiken vermieden werden können. Denn der Abweis Ihres Antrags auf Markenregistrierung, also die Nicht-Registrierung, ist nicht das einzige Problem, das auftauchen kann: Das Deutsche Patent- und Markenamt überprüft nicht, ob eine Marke mit älteren Rechten bereits existiert, welche der Ihren ähnelt oder gar gleicht. Die Überprüfung liegt also in Ihren Händen. Und wie wichtig diese Überprüfung ist, zeigen die bereits erwähnten Konsequenzen einer Markenrechtsverletzung. Da diese Recherche komplex und aufwendig ist und einiger Fachkenntnis bedarf, bieten wir unseren Mandanten die sogenannte Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche als einen unserer Dienstleistungspunkte an.
Neben der Existenz gleicher und ähnlicher Marken ist außerdem zu prüfen, ob die gewünschte Marke den Kriterien für eine erfolgreiche Markenregistrierung entspricht (Schutzfähigkeit). Um zu verhindern, dass Ihre Markenregistrierung nicht erfolgreich ist und Sie umsonst finanziellen Aufwand betrieben haben, prüfen wir auch in dieser Hinsicht Ihre Marke auf Herz und Nieren.
Anschließend sind die Markenform zu bestimmen sowie dessen geografischer Bezugsrahmen und dessen Zugehörigkeit zu bestimmten Klassen des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses (Nizza-Klassen).
Erst wenn wir all diese Punkte geprüft haben, können wir zur Markeneintragung bzw. Markenregistrierung schreiten. Doch dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass diese erfolgreich verläuft, auch sehr hoch und die Kosten bleiben überschaubar und vertretbar.
Die Registrierung Ihrer Marke gilt dann für 10 Jahre. Kurz vor Ablauf dieser Frist muss die Marke erneuert werden, sonst erlischt der Namensschutz.
Warnung vor betrügerischen Angeboten bei der Verlängerung von Markenregistrierungen
Die Markenregister der Markenämter sind problemlos auslesbar und die Markenämter verdienen sogar erheblich Geld damit, dass große Datenmengen an professionelle Datenbankanbieter verkauft werden. Dabei bringt es aber mit sich, dass auch subversive Individuen und betrügerische Organisationen darauf setzen, dass ungeübte Markeninhaber auf deren Angebot reinfallen. Die verschickten Angebote und Zahlungsaufforderungen für eine Markenverlängerung sehen dabei häufig täuschend echt aus und suggerieren den Eindruck, als ob diese vom Markenamt selbst stammen. Zahlt der Leichtgläubige auf dieses Verlängerungsangebot zur Markenregistrierung, ist nicht nur sein Geld sinnlos verschwendet, sondern im Glauben auf die vermeintliche Markenverlängerung sehr häufig die Marke verloren. Die tatsächlichen Markenämter erinnern nämlich den Markeninhaber gerade nicht an die bevorstehende Markenverlängerung, so das es den Betrogenen meistens gar nicht auffällt, dass ihre Marke nicht verlängert wurde und aus dem Markenregister unwiederbringlich gelöscht wird. Die möglicher Weise seit Jahrzehnten bestehende Markenregistrierung wäre dann in dramatischer Weise verloren.