Marke anmelden in Deutschland und International
Sie wollen eine Marke anmelden? Wir helfen ihnen dabei sehr gerne. Wir beraten Sie beim Anmelden der Marke bei der Auswahl der Markenanmeldeform, bei der Formulierung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und der Wahl des geographischen Schutzbereichs.
Sie können eine
- Marke anmelden für Deutschland
- Marke anmelden für die europäische Union (EU-Marke oder Unionsmarke)
- Marke anmelden für einen ausländischen Staat beim dortigen nationalen Markenamt
- Marke anmelden für oder internationale Staatenauswahl bei der WIPO (IR-Marke)
Sie können Ihre Marke anmelden als Wortmarke, Wort-/Bildmarke, Bildmarke, Farbmarken, dreidimensionale Marke oder sogar als Hörmarke.
Dabei ist es nicht damit getan eine Marke anzumelden, sondern entscheidend ist später die Markeneintragung.
3 Punkte beim Marke anmelden, die Sie unbedingt kennen sollten!
- Sie allein sind dafür verantwortlich, dass Sie mit Ihrer Wunschmarke nicht ältere Rechte Dritter verletzen. Dies können z.b. ältere Markenrechte, Firmennamenrechteoder Titelschutzrechte sein. Machen Sie dies nicht, droht Ihnen möglicher Weise eine kostenpflichtige Abmahnung und in der Regel eine gerichtliche Streitigkeit mit hohen Streitwerten. Es existieren natürlich kostenlose Datenbanken zur Überprüfung der Rechte, aber wenn man nicht weiß wie diese zu bediene sind bzw. die Ergebnisse zu werten sind, kann dies nur der Einstieg sein.
- Die einfache Recherche nach identischen Marken und Firmennamen reicht dabei in aller Regel nicht aus. Die bloße Identitätsrecherche sucht nämlich nur nach identischen Namen bzw. Worten. Es ist aber dringend eine Recherche nach identischen und ähnlichen Marken- und Firmennamen zu empfehlen. Wir bieten Ihnen eine solche Marken- und Firmennamen Recherche mit anwaltlicher Auswertung gerne an.
- Wenn Sie es erfolgreich geschafft haben sollten, Ihre Marke selbst anzumelden, dann ist diese immer noch nicht eingetragen. Bevor die Markeneintragung erfolgen kann, prüft das Markenamt zunächst einmal, ob die amtlichen Gebühren gezahlt worden sind (vorher fängt es nicht an zu prüfen). Dazu versenden die Markenämter Gebührenbescheide. Wie hoch die amtlichen Gebühren sein können, erfahren Sie hier. ACHTUNG! Eine ganze Reihe von betrügerischen Firmen lesen die amtlichen Register aus und versenden häufig schneller als das Markenamt betrügerische Gebührenbescheide. Wenn man darauf zahlt, ist das Geld weg und man bekommt keine sinnvolle Gegenleistung. Wie so etwas aussehen kann, sehen Sie in unserer Rubrik "WARNUNG VOR NICHT AMTLICHEN SCHREIBEN".
Wie funktioniert es, eine Marke anzumelden?
Im Vorfeld von "Marke anmelden" überprüfen wir die Eintragungsfähigkeit der Marke (absolute Schutzhindernisse). Bevor Sie eine Marke anmelden, empfehlen wir unbedingt die Marke auf bereits vorhandene ältere Rechte zu prüfen. Eine Marken-, Firmennamen- und möglicherweise auch eine Bildmarkenrecherche sind dringend anzuraten.
Ausgehend von den Rechercheergebnissen überprüfen wir ihre Markenstrategie und formulieren wir für Sie das Verzeichnis der Waren- und Dienstleistungen. Hier gilt es einerseits so allgemein wie möglich aber auch so speziell wie nötig zu formulieren. Auch ein Großteil des ermittelten Konfliktpotenzials ist möglicherweise durch geschickte Wahl der Formulierungen zu umgehen.
Nach Einreichung der Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt stehen wir sowohl Ihnen als auch dem Patent-und Markenamt als Ansprechpartner zur Verfügung. Wir überwachen Zahlungsfristen und stellen Ihnen nach erfolgter Eintragung in Markenurkunde zu. Wir erinnern Sie an das Ende Ihres Markenschutzes und führten für Sie auch die Markenverlängerung durch. Beim Marke anmelden stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung.
Marke anmelden in Deutschland
Wenn Sie Marken anmelden, können Sie für vergleichsweise niedrige Gebühren Markennamen in Deutschland schützen lassen. ACHTUNG! Das Deutsche Patent- und Markenamt prüft jedoch nicht, ob schon ältere identische oder ähnliche Marken angemeldet worden sind. Bevor Sie also Ihre Marken anmelden, sind deswegen ausführliche Recherchen nach älteren Rechten unerlässlich, um die Gefahr teurer Konflikte mit älteren Markenanmeldungen und unnötige Abmahnkosten zu vermeiden. Der Zeitpunkt des Eingangs zu dem Sie Ihre Marken anmelden, kann bei einer Streitigkeit später wichtig sein, denn der, der die prioritätsälteste, d.h. zeitlich erste Marke angemeldet hat, ist berechtigt dazu, über Rechtsmittel wie einen Widerspruch gegen andere verwechslungsfähige Markenanmeldungen vorzugehen. Beim Marken anmelden muss man die Waren- und Dienstleistungsklassen angeben, für die die Markenangemeldet soll. Das Deutsche Patentamt und Markenamt hat dafür eine Liste mit 45 Waren- und Dienstleistungsklassen entwickelt, deren Einteilung man beim Marken anmelden verwenden sollte. Zu beachten ist beim Marken anmelden, dass die nachträgliche Erweiterung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses nicht möglich ist. Marken anmelden ist also nicht so einfach wie es scheint. Melden Sie Ihre Marken deshalb gerne mit uns an.
Marke anmelden für Europa
Kann ich meine Marken auch in Europa anmelden? Ja, Sie können Ihre Marken als europäische Unionsmarke beim EUIPO anmelden – Marke anmelden und Schutz erlangen für alle derzeit 27 Mitgliedsstaaten. Wenn Sie EU-Marken anmelden, müssen Sie allerdings deutlich mehr Amtsgebühren kalkulieren. Diese liegen bei 900,- EUR für bis zu zwei Waren- und Dienstleistungsklassen.
Wenn Sie EU Marken anmelden, müssen Sie sich jedoch darauf einstellen, dass das Eintragungsverfahren deutlicher länger dauert, als wenn Sie beispielsweise deutsche Marken anmelden.
Derzeit liegt die Eintragungsdauer bei 5-6 Monate von dem Zeitpunkt an berechnet, an dem Ihre Marken angemeldet haben.
Kann ich meine EU-Marke / Unionsmarke auch nur für einzelne Länder der EU anmelden oder muss ich eine INTERNATIONALE Markenregistrierung nach dem Madrider Markenabkommen wählen?
Nein, das Anmelden einzelner Staaten geht über die EU-Marke / Unionsmarke leider nicht. Wenn Sie EU-Marken anmelden, gilt der Schutz einheitlich für alle Mitgliedsländer. Es darf also in keinem Land eine ältere verwechslungsfähige Marke angemeldet bzw. eingetragen sein. Wenn ich EU-Marken anmelde, sollte ich also vorher unbedingt nach älteren Rechten Dritter recherchiert haben. Sofern Sie tatsächlich aber nur einzelne EU-Staaten anmelden wollen oder aufgrund der Rechercheergebnisse auch nur können, empfiehlt sich eine IR-Markenregistrierung bei der WIPO in Genf. Natürlich können wir Ihnen auch hierbei behilflich sein. Wie eine IR-Markenanmeldung funktioniert, zeigen wir Ihnen hier.
Marke anmelden? Was machen wir für Sie?
Sie wollen Marke anmelden? Wir beraten Sie gerne bei der Auswahl der Art der anzumeldenden Marken und natürlich auch bei der Festlegung des Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses sowie der Wahl des räumlichen Geltungsbereichs Ihrer Marken.
Nachdem wir Ihre Marken beim jeweiligen Markenamt angemeldet haben, stehen wir Ihnen und dem jeweiligen Patent-und Markenamt als administrativer Ansprechpartner zur Verfügung. So wird verhindert, dass irgendetwas schief läuft. Wenn wir Ihre Marken anmelden, überwachen wir für Sie die Zahlungsfristen und übersenden Ihnen nach erfolgter Eintragung die heiß ersehnte Markenurkunde. Wenn wir Ihre Marken anmelden dürfen, werden wir Sie auch rechtzeitig daran erinnern, dass die Marken verlängert werden müssen.
Marke anmelden durch Markenrechtler?
Eine "Marke anmelden" ist komplizierter, als man denkt. Es ist nicht nur ein Formular auszufüllen und abzuschicken. Wenn wir Ihre Marke anmelden, überprüfen wir je nach Auftragsumfang ob andere zuvor verwechslungsfähige Marken angemeldet haben oder ein älterer branchengleicher verwechslungsfähiger Firmennamen existiert.
Wenn wir als Markenrechtler Ihre Marke anmelden dürfen, nehmen wir uns die Zeit, für Sie ein optimales Klassenverzeichnis vorzubereiten. Wenn Sie sich dazu entschließen, dass wir Ihre Marken anmelden, müssen Sie sich nicht mehr mit den Formalitäten, Fristen und dem Deutschen Patent- und Markenamt rumschlagen.
Seit über einem Jahrzehnt Jahren melden wir weltweit in aller Herren Länder Marken an. Daher wissen wir genau, was zu tun ist, wenn wir Ihre Marken anmelden.