Presse: Führendes internationales Auktionshaus löscht Marke
Kanzlei Prehm und Klare vertritt erfolgreich Gegenpartei
28.02.2006
Die Tageszeitung „Die Welt“ berichtet in Ihrer Print- und Onlineausgabe von dem markenrechtlichen Konflikt um den Slogan eines führenden, internationalen Auktionshauses, in den über 60 Millionen Euro an Werbeausgaben geflossen waren.
Dazu Auszüge aus der Welt, erschienen am Mittwoch, 29. Juni 2005:
Das Online-Auktionshaus Ebay kann mit seinem Slogan "3...2...1...meins!" nicht mehr tun und lassen was es will. Das entschied das Landgericht Hamburg in einem Eilverfahren (Az: 312 O 213/05).
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Das Auktionshaus wirbt mit dem Spruch seit Oktober 2003 und hat bislang mindestens 60 Mio. Euro für Werbung mit diesem Slogan ausgegeben.
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Hintergrund des Streits ist die Marke "3..2..1...meins!", die Unternehmensberater Peter Bakun aus Willich für drei Warenklassen ins deutsche Markenregister eintragen ließ. Der optische Unterschied zur Ebay-Marke, die Anzahl der Punkte zwischen den Zahlen, ist marginal. Wesentlich ist jedoch, was die Juristen ein prioritätsälteres Markenrecht nennen. In dem gerichtlichen Streit war es ein tragender Grund für Bakuns Sieg: Seine Markenanmeldung, mit der er eine ältere Spielidee schützen wollte, erfolgte im Januar 2004 und damit einen Monat vor der Marken-Anmeldung durch Ebay. Zudem überschnitten sich die angemeldeten Produkt- und Dienstleistungsklassen teilweise. Das heißt, beide Parteien wollten sich den Claim für Spiele aller Art sichern. Hier hat Ebay nach der jüngsten Gerichtsentscheidung bereits nachgegeben und auf seinen Anspruch verzichtet.
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Bakuns Anwalt, der Kieler Markenrechtler Karsten Prehm, stellt nun fest: "Selbst die großen Agenturen, ausgestattet mit viel Geld und beraten durch fokussierte Anwälte, machen Fehler. Über vier Monate wurde eine Werbekampagne gefahren, obwohl es keine Markenanmeldung gab. Ein solcher flankierender Markenschutz ist aber absolut üblich." Allein durch den Eintrag einer Marke entsteht ein geistiges Schutzrecht mit der Folge, daß andere die Marke nicht mehr benutzen dürften.
Den Volltext zu diesem Artikel können Sie hier lesen: WELT vom 29.06.2005